Zum Verkauf zwingen?

26. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
cassis2008
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)
Zum Verkauf zwingen?

2 Erben, A und B. Erbe A unter Testamentsvollstreckung, weil noch minderjährig. Erbe enthält ein Haus. Erbin B will das Haus nicht. Erbin A und ihre Mutter würden es gern übernehmen. Gutachten liegt vor. Kann der Testamentsvollstrecker die Übernahme des Hauses verweigern? Dazu müsste ein Kredit aufgennommen werden, der bereits bewilligt ist, Mutter von A ist verbeamtet.



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4181x hilfreich)

Verstehe das Problem nicht.

A & B erben gemeinsam das Haus.
B will das Haus nicht, also entweder Verzicht, oder A muss B auszahlen.

Was das nun mit einem erzwungenen Verkauf zu tun haben soll?

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#2
 Von 
cassis2008
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Dann noch mal. Zum besseren verstehen

A und B erben ein Haus. A ist noch minderjährig und hat eine TESTEAMENTSVOLLSTRECKUNG. B ist nicht am Haus interessiert. Mutter von A möchte A das Haus erhalten, müsste dazu aber einen Kredit aufnehmen, um 1. B auszuzahlen und 2. um zu renovieren.

Nun noch mal die Frage. Kann die Testamentsvollstreckerin dies verweigern und den Verkauf des Hauses erzwingen???

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#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1973 Beiträge, 1534x hilfreich)

Die Frage kann man nur beantworten, wenn man das Testament und die dort geregelten Befugnisses der Testamentsvollstreckerin kennt.


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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9330 Beiträge, 2996x hilfreich)

Hallo Cassis,

das ist eine Familienrechtliche und keine erbrechtliche Frage.

Verfügungen in dieser Größenordnung (Hausanteilskauf mit Kredit) bedürfen der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.

Die Testamentsvollstreckerin ist aus der Sache doch eh raus, da sie A und B zu deren gemeinsamen Erbe verhilft. Alles andere ist nachgelagert.

SG

Berry

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#5
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 330x hilfreich)

...das ist falsch.

joebeuel liegt hier richtig: Man muss Umfang und Inhalt des Auftrages der TV kennen.

Gruss

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#6
 Von 
cassis2008
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Nein, der TV ist nicht raus, da die Testamentsvollstreckung bis zum 23. Lebensjahr von A geht. Da sie nicht volljährig ist.

Im Testament steht nur, dass die bis zum 23. Lebensjahr geht und wer es nicht sein darf. Aber nicht, genau was der TV darf/soll oder nicht. Es gibt noch so einen seltsamen Pharagrafen der besagt, dass der TV verkaufen könnte. Ich weiß den nicht mehr. Aber der Anwalt von As Mutter sagt, dass der TV nicht einfach verkaufen könnte bzw. dazu zwingen. Den Anwalt gibts nicht mehr, da er keine Lust hatte diese Auseinanderetzung zu klären. Es gab auch schon einmal einen TV, der aber entlassen wurde, weil er Schaden an der Immobilie angerichtet hatte und noch einige andere Dinge, getan hat, die er nicht durfte. Nun gibts ab nächste Woche einen neuen TV und man weiß nicht, was der will. Der alte TV war mit der Übernahme des Hauses einverstanden.

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