Zurűcksetzung einer Schenkung

12. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
Nola123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zurűcksetzung einer Schenkung

Hi folgender Fall: nach dem Tod meines Vaters habe ich meinen Erbanteil (Hälfte des Hauses andere Hälfte gehőrte meiner noch lebenden Mutter) an meine beiden Geschwister verschenkt.Da ich im Ausland lebe, sollten sie aufvdas Haus achten und notwendige Renovierungen durchfűhren.Es war als Geste des Guten Willens zu verstehen.Später sollte alles grosszűgig verrechnet werden und den Restbetrag sollte mir dann ausgezahlt werden.Leider musste ich feststellen,dass sie mein Vertrauen missbrauchten und meine Mutter zum Notar brachten,wo sie durch Lűgen űber mich (das Haus wäre verloren,wenn sie ihnen nicht dieses schenken wűrde,da es von mir schon hoch belastet wurde),ihnen ihren Hausanteil schenkte.Meine Mutter ist wohl dahinter gekommen und nun darf ich nicht mehr mit ihr telefonieren.Ich habe sofort Strafanzeige gegen meine Geschwister gestellt.Laufendes Verfahren.Vorest ziehe sofort die Schenkung zurūck Paragraph 530 BGB. Welche Unterlagen muss ich einreichen?Danke fűr die Hilfe.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vacantum
Status:
Schüler
(377 Beiträge, 69x hilfreich)

Und Deine Schenkung an die Geschwister wurde notariell beurkundet?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7870 Beiträge, 4455x hilfreich)

Zitat (von Nola123):
Hi folgender Fall: nach dem Tod meines Vaters habe ich meinen Erbanteil (Hälfte des Hauses andere Hälfte gehőrte meiner noch lebenden Mutter) an meine beiden Geschwister verschenkt.

Wenn die Erbengemeinschaft noch nicht notariell auseinandergesetzt wurde, kann nur der gesamte Erbteil (also alles inkl. Bankguthaben etc.) notariell verschenkt werden. Es ist nicht möglich nur den Anteil an der Immobilie zu verschenken.

Die Schenkung wurde notariell beurkundet?
Zitat:
Später sollte alles grosszűgig verrechnet werden und den Restbetrag sollte mir dann ausgezahlt werden.

... und das steht auch so im notariellen Vertrag?

Zitat:
Ich habe sofort Strafanzeige gegen meine Geschwister gestellt.

Was soll denn strafbar sein?
Zitat:
Laufendes Verfahren.Vorest ziehe sofort die Schenkung zurūck Paragraph 530 BGB.

Ich kann hier keinen Grund für groben Undank erkennen.

-- Editiert von User am 12. Oktober 2023 16:46

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46738 Beiträge, 16573x hilfreich)

Zitat (von Nola123):
Vorest ziehe sofort die Schenkung zurūck Paragraph 530 BGB.


Und das hast Du Deinen Geschwistern auch schon nachweislich so mitgeteilt?

Zitat (von Nola123):
Welche Unterlagen muss ich einreichen?


Bei Deinem Anwalt musst Du alle Unterlagen einreichen, die geeignet sind, den groben Undank zu beweisen.

Das kann Dir Dein Anwalt aber ohnehin besser erklären.

0x Hilfreiche Antwort

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