Zusammensetzung Erbmasse?

10. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Marty14
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Zusammensetzung Erbmasse?

Hallo zusammen,
Wie setzt sich die Erbmasse zusammen? Ehegatten A & B.
B verstirbt, soweit ist alles klar. Nur A geht einer Arbeit nach. Es sind Schulden da, teils welche, die nur auf B laufen, die aus seiner Beruflichen Tätigkeit zurüchzuführen sind.
B Arbeitete seit 25 Jahren nicht mehr, war auch nicht Arbeitslos gemeldet etc. Wenn A das Erbe ausschlägt, was fällt Erbmassenmässig den Schulden zum Opfer? Zeit drängt Frist zum Ausschlagen läuft kommenden Dienstag ab.
Danke schonmal für eure Antworten.
Gruß
Marty

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Wenn einer 25 Jahre nicht gearbeitet hat, frage ich mich, woher kommen die Schulden?
Wenn dies geschäftliche Schulden des B´s sind, dann müßten sich die Gläubiger - je nach dem aus welchem Rechtverhältnis das Geschäft bestand (Gmbh, KG usw.) an den Insolvenz(?)verwalter wenden.

Grundsätzlich gehört der normale Hausrat nicht in die Erbmasse.
Wenn B keine Einnahmen hatte, kann ja auch nichts von ihm gekauft worden sein, oder? Vermutlich besteht die Erbmasse also aus "Nichts". Ausschlagen schützt A übrigens nicht vor der Übernahme der Beerdigungskosten (da Ehegatte).

Und was in die Erbmasse fällt - z.B. Immobilienbesitz - kann also für A kritisch werden, wenn er gemeinsam mit B ein Haus/Wohnung besass. Und falls vorhanden wertvolle Sammlungen (z.B. Briefmarken, Münzen) - aber die dürfte B eigentlich nicht gehabt haben, denn sonst hätten die Gläubiger da schon ihre Hand draufgelegt.

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#2
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Grundsätzlich gehört der normale Hausrat nicht in die Erbmasse.

Das ist Unsinn.
Hier bringt sika offensichtlich wieder mal etwas durcheinander und verquirlt dies mit dem Voraus des Ehegatten gem. § 1932 BGB .

0x Hilfreiche Antwort

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