Zustimmung unter Druck

25. März 2008 Thema abonnieren
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Dinsche
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Zustimmung unter Druck

Folgender Fall...

Dem Vater gehört ein Haus, in dem gewerblich vermietet wird.

2 Töchter haben dieses Haus gepachtet und betreiben die Vermietung als Firma (GmbH). Geschäftsführerin ist die älteste Tochter.

Mit der verstorbenen Ehefrau und Mutter seiner beiden Töchter hat der Vater sein Vermögen aufgebaut, und seine Frau war ursprünglich auch die Pächterin. Als diese verstarb übernahmen die Töchter diesen Posten, gründeten ihre eigene Firma.

Der Vater hatte heimlich eine Geliebte, mit der er 1 Jahr vor dem Tod seiner Frau ein Kind zeugte. Die Töchter haben von der Geliebten und der Halbschwester erst 1 Jahr nach dem Tod der Mutter erfahren. In den letzten 4 Jahren versuchte der Vater, zwischen den Frauen zu vermitteln, jedoch mit mäßigen Erfolg.

Die älteste Tochter (aus seiner Ehe) arbeitet seit Jahren als einzige und ist auch Geschäftsführerin der Firma, die sein Haus gepachtet hat. Seine Lebensgefährtin arbeitet nicht, führt zudem einen aufwendigen Lebensstil. Finanziert wird das Leben aller von der Firma der beiden Töchter, die sein Haus gepachtet hat.

Nun kam der Moment wo der Vater sich mit seinen 71 Jahren Gedanken gemacht hat wie er seine jüngste Tochter (mittlerweile 7 J.) finanziell absichern kann. Seine Pächter (also die beiden Töchter) sollten unterschreiben, dass die Halbschwester bzw. ihre Mutter (Ende 30) nach seinem Ableben automatisch zu 1/3 mit in die Firma der Töchter kommt. Dies lehnten die Töchter vehement ab, mit der Begründung, dass es moralisch nicht zu vertreten ist, die Geliebte mit ins Geschäft zu nehmen, nachdem alles mit der leiblichen Mutter aufgebaut wurde. Zudem sei das Verhältnis so schlecht, dass dies unnötige Probleme verursachen würde.

Daraufhin drohte der Vater damit, den Pachtvertrag eben zu kündigen. Die Töchter nahmen dies jedoch entspannt zur Kenntnis, da sie ihren Vater ja kennen. Und tatsächlich ließ er sich etwas anderes einfallen:

Die Töchter mussten unterschreiben, dass nach seinem Ableben die Halbschwester 1/3 der jährlichen Einnahmen aus der GmbH der Töchter erhält. Mitspracherecht über die Führung der Firma hat sie nicht. Hinzu kommt, dass der Vater testamentarisch verfügt hat, dass sein Haus erst 10 Jahre nach seinem Tod veräußert werden darf. Eine Auszahlung an die Halbschwester wäre also nicht möglich.

Zu meinen Fragen:

1. Hat diese Zustimmung, die von den Töchtern unterschrieben werden musste (sie konnten gar nicht anders!) überhaupt Bestand? Wäre sie anfechtbar?

2. Könnten die Töchter diese Zustimmung umgehen, indem sie später die Firma einfach auflösen und eine Neue gründen?

3. Was passiert, wenn die gewerbliche Vermietung in diesem Haus aus irgendwelchen Gründen nicht mehr möglich ist, also den Töchtern gar nichts anderes übrig bleibt als zu verkaufen, jedoch vor Ablauf dieser Frist von 10 Jahren?




9 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1698
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Student
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#2
 Von 
Dinsche
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Master
(4228 Beiträge, 1195x hilfreich)

Das stimmt, aber meine Fragen wollte ich detaillierter beantwortet haben, und zwar:

1. Wenn man was unterschreiben musste, also schon erpresst wurde, kann man das später anfechten?

2. Es steht zwar nichts Genaues in dieser Zustimmung (Vertrag ist es nicht), aber wäre es so leicht, einfach die Firma aufzulösen, um dann eben eine andere zu gründen?

3. Dann eben noch diese 10 Jahre, die man das Haus nicht verkaufen kann...

Das Problem ist gar nicht mal so sehr, dass die Halbschwester nicht versorgt werden soll. Darum werde ich mich schon kümmern müssen. Das Hauptproblem ist die andere Schwester, die mit in der GmbH ist. Sie wird alles versuchen wollen, um für die Halbschwester und ihre Mutter nicht aufkommen zu müssen.

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#3
 Von 
Exitone
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Beginner
(75 Beiträge, 21x hilfreich)

Also meiner Ansicht nach, ist die 7 Jahrige Halbschwester nach dem Tode des Vaters mitbesitzerin der Firma und es bedarf ihrer Zustimmung ob die Firma aufgelöst wird und eine Neue gegründet wird. Zudem wird vermutlich das Jugendamt (falls der Tod vor dem 18 Geb. der Tochter eintritt) die Vormundschaft haben. Das wird eine Auflösung noch erschweren.

Gruß EXE

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#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
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EXE, das ist schon mal komplett falsch. Die Firma gehört den beiden Töchtern und hat mit dem Vater nullinger zu tun. Lass Dich nicht verwirren, weil die Pächter die beiden Töchter sind. Sie könnten auch Fremde sein. Es handelt sich dabei um eine eigenständige GmbH, die mit der Firma bzw. dem Hausbesitzer nichts zu tun hat (außer eben die Pacht zu zahlen).

Die Halbschwester erbt das Haus zu 1/3, und das wurde an die anderen Töchter verpachtet. Nach dem Tod des Vaters wird dieser Pachtvertrag zwischen Hausbesitzer und Pächter mindestens 1 Jahr weiter laufen.

Das heißt, die Pacht geht an den Vater. Wenn dieser stirbt erben 3 Töchter. Die teilen sich, salopp gesagt, die Pacht, die von der Firma der 2 Töchter überwiesen wird. Weil dies dem Herrn Vater nicht reicht wollte er die Halbschwester zusätzlich zu 1/3 an der Firma der beiden Töchter beteiligt wissen.

Also, die Firma von den beiden Töchtern ist nur denen allein, auch nach dem Tod des Vaters. Die Halbschwester wird eben nicht automatisch Teilhaberin dieser Firma (kann sie auch gar nicht, weil minderjährig), hat also kein Mitspracherecht. Sie soll nur 1/3 der Einnahmen erhalten (jährliche Ausschüttung). Das Geld, welches für sie in diesem Jahr benötigt wird würde ihr dann von ihrem jährlichen Anteil abgezogen, da die Schwestern ihr dies vorstrecken müssten. Darin liegt das Hauptproblem! Die eine Schwester würde sich weigern, auszubezahlen bzw. würde es immer Probleme geben, und die älteste Tochter, die auch Geschäftsführerin ist, müsste jedes Mal schlichten.

Die Kleine hat eine Mutter, die jedoch nicht das Erbe ihrer Tochter verwalten soll, sondern der Notar, der diese Zustimmung aufgesetzt hat. Dieser Notar ist ein enger Freund der Familie, und er lässt Privat kein gutes Haar an dieser Frau mit der Halbschwester. Das Jugendamt ist demnach mal überhaupt kein Thema.

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#5
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
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#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2941x hilfreich)

Ich würde mich vor Ort von einem Anwalt beraten lassen.
1. Erbteil des Vaters ist Immobilie (die geht bei seinem Tod an a) Ehefrau und b) 3 Töchter.
2. Für die Immobilie gibt es einen Pachtvertrag mit einer GmbH (der würde an die Erben "übergehen".
3. Die GmbH hat Gesellschafter laut Gesellschaftervertrag. Ich weiß gar nicht, ob minderjährige überhaupt aufgenommen werden können als Gesellschafter.

Mein Vorschlag für die Tochter:
Sich anderen Job suchen, Pachtvertrag kündigen, GmbH jetzt auflösen und aufs Erbteil des Vaters freuen.
Vorteil - jeder kämpft dann für sich allein.

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#7
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
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#8
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1195x hilfreich)

Die Sache ist die, dass ich so ziemlich der Liebling meines Vaters bin... Ich bin tatsächlich die einzige, mit der er alles bespricht und auch vertraut. Kann er ja auch, weil ich nicht link bin und auch die Kleine nicht benachteiligen möchte, obwohl die Situation mir stinkt, aber sie gehört zur Familie. Wenn ich wüsste, dass mein Vater mich enterben würde, wäre das nicht mal das Schlechteste. Pflichtteil für mich, die anderen können sich Schulden und Steuern teilen, und die Firma von meiner Schwester und mir würde eh bestehen bleiben. Ich bin auch so abgesichert und brauche mir keine Sorgen um die Zukunft machen.

Die Freundin meines Vaters, also die Mutter der Kleinen, kann nichts und macht nichts. Keine Ausbildung, nicht besonders helle, und sie ist sauer, weil wir sie nicht in unsere Firma aufnehmen wollten. Warum auch? Die Firma hat mit ihr nichts zu tun, und ich bin die einzige, die dort seit Jahren im Büro sitzt und zusieht, dass alle ihre Kohle bekommen.

Meine Schwester, mit der ich die Firma habe, kann absolut nicht mit Geld umgehen. Ich liebe sie und ihre Kinder sehr, bin immer für sie da, aber sie ist geldgierig und hat einen Hass auf die Freundin meines Vaters. Sie gönnt denen gar nichts und ist psychisch nicht die Labilste.

Grob gesagt werde ich die die Damen mein Leben lang an der Backe haben und immer mit dem Anruf rechnen dürfen: Dine, ich hab Mist gebaut... Kannste mir mal XY überweisen, damit ich da wieder raus komme? DANKE! :bang:

Mein Vorschlag an meinen Vater war, dass wir (meine Schwester und ich) nach seinem Ableben der Kleinen und ihrer Mutter einen monatlichen Betrag überweisen, von dem beide extrem gut leben und sparen könnten. Das war ihm nicht gut genug, da es langfristig nicht absehbar ist, ob unser Geschäft dies in zig Jahren noch tragen könnte.

Was das Auflösen unserer Firma angeht:

Klar würde der Pachtvertrag dann erstmal enden, aber wie ist das mit der Mehrheit? Eine neue Firma wird gegründet, und die soll der neue Pächter werden. Hauseigentümer wären 3 Töchter mit je gleichem Anteil. 2 Töchter stimmen dafür, dass die neue Firma pachtet... 1 Tochter stimmt dagegen (klar, weil sie ja nicht mehr ihren Anteil von den Einnahmen bekäme).

Reicht da eine einfache Mehrheit, oder müsste dies einstimmig beschlossen werden? Wenn Einstimmigkeit erforderlich wäre könnten wir wieder auf meinen ursprünglichen Vorschlag mit dem monatlichen Festbetrag zurück kommen, damit auch sie zustimmt. Das wäre nach wie vor eigentlich die beste Lösung.

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#9
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1195x hilfreich)

Die jetzige Frau meines Vaters ist für ihn die Mutter seiner Kleinsten, mehr nicht. Er betont mir gegenüber immer wieder, dass er sich längst getrennt hätte, wenn die Kleine nicht wäre... Für ihn ist es das Wichtigste, dass die Kleine später abgesichert ist.

Mein Vater ist allerdings sehr launisch und ein Fähnchen im Wind. Es ist ihm durchaus zu zu trauen, dass er die Dame heiratet, wenn dies nicht schon längst geschehen ist...;) Deswegen schon spreche ich ihn schon gar nicht mehr darauf an, ob das mit der Zustimmung wirklich die beste Lösung ist, etc.

Eines Abends kam er zu mir und meinte, meine Schwester und ich sollten nach seinem Ableben die Kleine in unsere GmbH aufnehmen. Als ich dies verweigerte war er natürlich sauer und sagte es seiner Freundin. Seitdem spricht sie mit uns nicht mehr bzw. nur das Nötigste. Dummer Zug, denn mein Vater hat eingesehen, warum wir das nicht wollen. Am nächsten Tag kam er wieder und meinte, sein Anwalt hätte ihm gesagt, dass die Kleine als Minderjährige eh nicht Gesellschafterin werden könnte. Wenn, dann die Mutter, aber das möchte mein Vater nicht. Deswegen kam es zu dieser Einigung/Zustimmung. Der Sohn unseres Anwalts, mit dem ich befreundet bin (er ist auch Anwalt) sagte mir, das wäre das Beste, was uns passieren konnte....

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