Zuwendungen/Schenkungen

21. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Paris176
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zuwendungen/Schenkungen

Hallo zusammen!

Ich benötige Informationen zu Schenkungen bzw. Zuwendungen.

Alleinstehende Frau ist 2005 verstorben. Alleinerben werden Sohn und Tochter.

Kann dem Sohn ein Sparvertrag (von seiner Mutter von 1984 - 1997 angespart), der 1997 an ihn ausgezahlt wurde, als Zuwendung oder Schenkung von seinem Erbanteil abgezogen werden? Wenn ja, in voller Höhe?

Sind regelmäßig bezahlte Versicherungsbeiträge zu einer Unfall- und einer Lebensversicherung Zuwendungen?

Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten!!

Viele Grüße

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 798x hilfreich)

Ich denke der Sparvertrag ist eine Schenkung und kann ihm in voller Höhe vom Erbe abgezogen werden, da noch keine 10 Jahre vergangen sind.
Die Beiträge für die Versicherungen stellen wohl Zuwendungen dar, da sie regelmäßig (monatlich?) gezahlt wurden?!
Hilft dir das weiter?


-----------------
"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.178 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.034 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen