Es wäre interessant zu wissen, ob man seinen Erbteil zum Verkauf freigeben muß, wenn man nicht bereit ist auszuzahlen.
Bei mir gestaltet sich der Fall so, mein Vater ist verstorben, erbberechtigt ist meine Mutter, ein uneheliches Kind und meine Person. Es liegt kein Testament vor ergo: gesetzliche Erbfolge: 50% Ehefrau, 25% uneheliches Kind, 25% meine Person.
So weit besteht ja kein Problem, mit der Ausnahme, dass eine schuldrechtliche Schenkung (keine dingliche) notariell vereinbart worden ist, die regelt, dass ich als eheliches Kind das gesamte Haus ohne Belastungen und Ansprüche Dritter erhalten soll, wenn meine beiden Eltern verstorben sind. --> Schenkung erfolgt also real erst mit dem Tod meiner Mutter --> 10 Jahresfrist wurde nicht aktiviert.
Das uneheliche Kind versucht diesen Vertrag, der ja eigentlich eine wertmindernde Belastung darstellt bei seinen Forderungen zu ignorieren. Deshalb überlegen wir, ihn in das Grundbuch mit allen Rechten und Pflichten eintragen zu lassen.
Kann er eine Zwangsvollstreckung der gesamten selbstbewohnten Immobilie erwirken, wenn er seinen Hausanteil in Geld verwandeln möchte?
Zwangsverkauf?
5. Dezember 2002
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Frage vom 5. Dezember 2002 | 11:14
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsverkauf?
Testament oder Erbe?
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