Zwangsverteigerung, Erbrecht, Pflichteil

30. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Xclusive
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsverteigerung, Erbrecht, Pflichteil

Liebe Community,

ich stehe vor einem Riesen großes Problem und benötige euren Rat.

Mein Vater hat vor ein paar Jahren das Haus geerbt von seiner Mama und es gibt einen Pflichtanteil an seiner Schwester, und da mein Vater diese Summe nicht aufbringen kann, wurde das Haus jetzt gepfändet, für die Zwangsversteigerung.

Ein Gutachter vom Gericht war auch schon vor Ort.

Der Pflichtanteil ist mit einer Sicherungskopie im Grundbuch eingetragen.

Nun Meine Frage:

Mein Vater will mir das Haus vererben.

Wenn ich das Erbe annehme, werde ich dann auch diesen Pflichtanteil miterben der im Grundbuch hinterlassen wurde. ?

Ich habe vor dass Erbe anzunehmen ,,das war mein Plan´´ es in die Zwangsversteigerung gebe und wenn es so sein sollte, dass ich diesen Pflichtanteil übernehme, der ja im Grundbuch drin steht, möchte ich es nach der Verteigerung bezahlen.

Da ich aber noch zwei Geschwister habe, muss ich denen dann auch einen Pflichtanteil auszahlen, nach der Versteigerung. ?

Weil es gibt sehr viel Streitigkeiten deswegen.

Oder was wäre das sicherste für mich? Das erbe eventuell doch nicht anzunehmen, weil daraus eh kein gewinn erzielt werden kann ich bin ratlos ich möchte auch keine großen sorgen haben, danach das meine Zukunft darunter leidet, denn ich bin schuldenfrei und möchte auch keine besitzen.

Verkehrswert lag vor 2 Jahren bei 220.000 Euro.

Was es jetzt aktuell wert ist, kann ich aufgrund des neuen Gutachtens nicht sagen, da ich dieses Gutachten nicht zu Gesicht bekommen habe.

Ich brauche dazu echt Hilfe und würde mir wünschen, dass es jemanden gibt, der mich da aufklären kann, das wäre super nett.

Liebe Grüße

Xclusive




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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Dein Vater hat vor in den nächsten paar Wochen zu sterben?
Ansonsten kannst Du die ganzen Gedankenspielereien zum Thema "Erbe" ad acta legen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1266 Beiträge, 210x hilfreich)

Ich nehme an es geht nicht um "erben" sondern um eine Schenkung zu Lebzeiten. Dein Erben kann man nur wenn einer gestorben ist.

Zitat (von Xclusive):
Ich habe vor dass Erbe anzunehmen ,,das war mein Plan´´ es in die Zwangsversteigerung gebe und wenn es so sein sollte, dass ich diesen Pflichtanteil übernehme, der ja im Grundbuch drin steht, möchte ich es nach der Verteigerung bezahlen.


Dann verstehe ich den Sinn der ganzen Aktion nicht. Nachdem du es schenkweise erhalten hast, versteigern lassen um daraus den pflichtteil zu zahlen, habe ich das richtig verstanden?

Was wäre denn der Unterschied dazu, das ist jetzt als Eigentum deines Vaters in die Zwangsversteigerung geht und dann daraus der pflichtteil bezahlt wird? Warum der Umweg über dich?

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#3
 Von 
guest-12320.04.2023 19:11:50
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 14x hilfreich)

Bei einer Schenkung ist das Finanzamt auch dabei...

Ich würde alles einfach laufen lassen. Falls das Haus interessant ist, eventuell bei der Zwangsversteierung mitbieten oder vorher mit der Tante eine Einigung finden.

Das riesen große Problem sehe ich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Ich nehme an es geht nicht um "erben" sondern um eine Schenkung zu Lebzeiten.

Wenn ein Zwangsversteigerung drauf liegt, dürfte das mit der Schenkung nicht mehr klappen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Xclusive
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Was wäre denn der Unterschied dazu, das ist jetzt als Eigentum deines Vaters in die Zwangsversteigerung geht und dann daraus der pflichtteil bezahlt wird? Warum der Umweg über dich?


Ich war bei einem Anwalt gewesen, der räumte mir ein ich könnte jetzt 60.000 Euro von der Bank aufnehmen, den Pflichtteil bezahlen und könnte mich dann ins Grundbuch eintragen lassen als Eigentümer und müsste dann zwei Geschwister auch noch auszahlen am Ende (Pflichtteil ), das sogenannte Nießbrauchrecht wurde mir erklärt.

Die Tante, die den Pflichtanteil bekommen soll, ist in der Pflege. Kann man trotz alldem mit dieser Person sprechen, dass Sie auf den Pflichtanteil verzichtet oder hat die Pflege diesen Anspruch darauf und kann es selber anordnen.

Es ist alles zu kompliziert.

Mein Vater möchte das ich das Haus alleine Erbe und so wurde es Schriftlich festgehalten.

Da aber die Lebenserwartung leider nicht mehr so hoch ist, von meinem Dad, um den Pflichtanteil damit zu senken, bringt es mir nichts. (Geschwister bestehen darauf)

Dann würde ich quasi viel zu viel bezahlen, wenn ich meine beide Geschwister auch noch auszahlen muss.

Dann kam mir die Idee, das Haus, wenn mein Vater nicht mehr sein sollte, das Erbe trotzdem anzunehmen und die Zwangsversteigerung weiterlaufen zu lassen, das Geld zu nehmen und alles damit zu bezahlen.

Sprich den Pflichtteil der offen steht und die beiden Pflichtteile meiner Geschwister.

Nur ist die Frage wie hoch wird dies alles angesetzt bei 220.000 Euro bei einer Zwangsversteigerung.

Und was passiert, wenn ich das Erbe ablehne und das Haus geht trotzdem in die Zwangsversteigerung, habe ich dann gar kein Anspruch mehr auf das Restgeld, was dann übrig bleibt oder wird dies trotzdem verteilt an jedem, der Anspruch auf seinen Pflichtteil hat.

Ich möchte einfach nicht, dass man am Ende alles verloren hat und suche verzweifelt nach einer Lösung.

-- Editiert von User am 30. Oktober 2022 22:44

-- Editiert von User am 30. Oktober 2022 23:00

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3504 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Xclusive):
Die Tante, die den Pflichtanteil bekommen soll, ist in der Pflege. Kann man trotz alldem mit dieser Person sprechen, dass Sie auf den Pflichtanteil verzichtet oder hat die Pflege diesen Anspruch darauf und kann es selber anordnen.

Das Geld könnte für die Pflege benötigt werden. Sie kann somit nicht verzichten. Es gibt sicher eine Betreuung für die Tante oder jemand mit einer Vorsorgevollmacht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat (von Xclusive):
Ich war bei einem Anwalt gewesen, der räumte mir ein ich könnte jetzt 60.000 Euro von der Bank aufnehmen, den Pflichtteil bezahlen und könnte mich dann ins Grundbuch eintragen lassen als Eigentümer und müsste dann zwei Geschwister auch noch auszahlen am Ende (Pflichtteil ), das sogenannte Nießbrauchrecht wurde mir erklärt.


Wenn der Vater das so mitmacht, dann geht das. Du kaufst also das Haus für 60.000€. Die Differenz zum Verkehrswert gilt als Schenkung. So Dein Vater auch noch ein Wohn- oder Nießbrauchrecht erhlten?

Zitat (von Xclusive):
Die Tante, die den Pflichtanteil bekommen soll, ist in der Pflege. Kann man trotz alldem mit dieser Person sprechen, dass Sie auf den Pflichtanteil verzichtet oder hat die Pflege diesen Anspruch darauf und kann es selber anordnen.


Das ginge nur dann, wenn sie die Pflege aus eigenem Einkommen oder Vermögen bezahlen könnte.

Zitat (von Xclusive):
Dann würde ich quasi viel zu viel bezahlen, wenn ich meine beide Geschwister auch noch auszahlen muss.


Was verstehst Du unter viel zu viel?

Zitat (von Xclusive):
Dann kam mir die Idee, das Haus, wenn mein Vater nicht mehr sein sollte, das Erbe trotzdem anzunehmen und die Zwangsversteigerung weiterlaufen zu lassen, das Geld zu nehmen und alles damit zu bezahlen.


Das halte ich für eine ziemlich schräge Idee. Sollte die Zwangsversteigerung vor dem Versterben Deines Vaters durch sein, so müsste er auf seine letzten Lebenstage noch ausziehen. Außerdem verursacht das natürlich unnötige Kosten.

Zitat (von Xclusive):
Nur ist die Frage wie hoch wird dies alles angesetzt bei 220.000 Euro bei einer Zwangsversteigerung.


Abzüglich der 60.000€ sind es noch 160.000€. Der Pflichtteil der Geschwister beträgt je 1/6, also 26.666€.

Zitat (von Xclusive):
Und was passiert, wenn ich das Erbe ablehne und das Haus geht trotzdem in die Zwangsversteigerung, habe ich dann gar kein Anspruch mehr auf das Restgeld, was dann übrig bleibt oder wird dies trotzdem verteilt an jedem, der Anspruch auf seinen Pflichtteil hat.


Wenn Du das Erbe ablehnst, dann bekommst Du nichts.

Zitat (von Xclusive):
Ich möchte einfach nicht, dass man am Ende alles verloren hat und suche verzweifelt nach einer Lösung.


Warum hast Du die Befürchtung, dass Du am Ende alles verlierst?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Xclusive
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Dann würde ich quasi viel zu viel bezahlen, wenn ich meine beide Geschwister auch noch auszahlen muss.


Damit meine ich, wenn ich jetzt 60.000 Euro Darlehen aufnehme, dass ich dann noch meine Geschwister auszahlen muss.

Das würde ja dann bedeuten, dass ich mehr als 60.000 Euro benötige, und das kann ich mir einfach nicht leisten

Das wäre mir dann zu viel und wenn ich die Summe dann nicht auftreiben kann, dass ich dann wieder in demselben Problem stecke wie mein Vater.

Und das Haus geht dann wieder in die Zwangsverteigerung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Xclusive
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wenn der Vater das so mitmacht, dann geht das. Du kaufst also das Haus für 60.000€. Die Differenz zum Verkehrswert gilt als Schenkung. So Dein Vater auch noch ein Wohn- oder Nießbrauchrecht erhlten?


Wohnrecht würde er von mir selbstverständlich bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Xclusive
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Warum hast Du die Befürchtung, dass Du am Ende alles verlierst?


1.

Ich hatte vor dieses Nießbrauchrecht anzuwenden mir 60.000 Euro Darlehen von der Bank zu nehme und diesen Pflichtanteil damit zu bezahlen, damit das Haus wieder frei ist und ich der Eigentümer bin und mein Vater hätte von mir das lebenslange Wohnrecht bekommen.

2.

Da mein Vater leider nicht mehr lange zu leben hat, aufgrund seiner Krankheit geht das System nicht auf, da ich vorher nicht wusste, dass ich noch zwei Pflichtteile auszuzahlen habe, ich dachte, ich wäre mit den 60.000 Euro einmalig fertig und hätte meine Ruhe.

3.

Meine Geschwister bestehen natürlich auf den Pflichtanteil.

Nehme ich das Erbe an, wären meine Sorgen gewesen hätte ich das Nießbrauchrecht so wie mir mein Anwalt das gesagt hat angewendet hätte ich 60.000 Euro Darlehen an meine Bank zurückzahlen müssen plus hätte ich 2 Pflichtanteile auszuzahlen das würde bedeuten ich müsste mehr als 60.000 Euro Darlehen aufnehmen und das kann ich mir nicht leisten.

Der Plan war die Pflichtanteile über die Jahre zu mindern, geht aber leider nicht mehr.

4.

Deswegen hatte ich vor, kein Darlehen von meiner Bank aufzunehmen und das ganze einfach erstmal so weiterlaufen zu lassen.

5.

Lebt mein Vater noch bis zur Versteigerung und das Haus wird versteigert.

60.000 Euro werden abgelöst, dann haben wir ja noch was über und würde meinen Dad eine Mietwohnung suchen.

Lebt mein Vater aber nicht mehr bis zur Versteigerung ist die Frage Erbe annehmen Ja oder Nein, mir sagt jemand, dass es eine Win-win-Situation wäre, dieses Erbe trotz Pflichtanteilschulden anzunehmen, ich weiß es nur leider nicht, ob er damit recht behält.

Vor allem nehmen wir mal an, der Verkehrswert 220.000 Euro und es wird gar nicht für 220.000 Euro versteigert, sondern für viel, viel weniger wie zum Beispiel für 80.000 Euro, nur um die Schulden damit abzugleichen.

Deswegen hätte ich da für mich schon die beste Lösung wie man am besten vorgehen kann, damit am Ende trotz alldem noch was übrig bleibt an Geld.

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