Hallo,
folgendes Problem:
zwei Brüder vor 3 Jahren Elternhaus geerbt, Stiefemutter hat lebenslanges Wohnrecht, mittlerweile sind die Fronten verhärtet: d.h. beide Brüder verstritten, sowie einer mit Stiefmutter keinen Kontakt. (Es lebt nur die MUtter im Haus)
Jetzt möchte einer von den den Brüdern seinen Anteil verkaufen, da er auch nicht mehr einsieht seit 3 Jahren für die kompletten Kosten (auch Nebenkosten) aufzukommen, da er selber zur Miete bezahlt also doppelte Belastung.
Wer kennt so eine Situation?, es muß doch möglich sein, das man seinen Anteil verkaufen kann. Bitte um Hilfe!
Danke!!!!!!!!!
Zwei Brüder, ein Haus geerbt, darf einer verkaufen
20. Juli 2010
Thema abonnieren
Frage vom 20. Juli 2010 | 18:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwei Brüder, ein Haus geerbt, darf einer verkaufen
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 20. Juli 2010 | 20:49
Von
Status: Richter (8040 Beiträge, 4510x hilfreich)
Es ist nicht möglich, deinen Anteil am Haus zu verkaufen, sondern nur den gesamten Erbteil (inkl. Bankguthaben und sonstigem Vermögen).
Um deinen Anteil separat verkaufen zu können muss zuerst ein notarieller Erbauseinandersetzungsvertrag unter Mitwirkung aller Erben beurkundet werden.
Als letzte Möglichkeit kannst du die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Dann wird der gesamte Grundbesitz versteigert.
-- Editiert am 20.07.2010 20:51
Und jetzt?
Schon
267.937
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten