Zwei Miterben ausbooten - könnte das klappen?

24. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
chrisjd
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 4x hilfreich)
Zwei Miterben ausbooten - könnte das klappen?

Ich erbe zusammen mit meinen 3 Geschwistern (A, B und C) eine Wohnung im Wert von 800.000 €.

Mein Bruder (A), mit dem ich mich gut verstehe, ist der bevollmächtigte Verwalter.

Eigentlich wollen wir verkaufen, aber wir haben eine Idee, wie wir B+C ausbooten können:

Mein Bruder (A) schließt im Namen der Gemeinschaft mit meiner Tochter (plus Freund und Kind) gegen den Willen von B+C einen unbefristeten und extrem günstigen Mietvertrag (1.000 €) ab. (Nehmen wir an, das sei schon geschehen und rechtlich nicht mehr angreifbar.)

Ich spekuliere darauf, dass sich B+C mit einer so niedrigen Rendite nicht abfinden und eine Teilungsversteigerung anstrengen werden. Durch die unbefristete billige Vermietung ist der Verkaufswert nach Schätzung des Maklers um die Hälfte gesunken, nämlich auf rund 400.000 €.

Da Geschwister Vorkaufsrecht besitzen, werden mein Bruder und ich die Wohnung kaufen. Daraufhin zieht meine Tochter aus, und wir verkaufen die Wohnung mit großem Gewinn. Sollten meine beiden anderen Geschwister oder Dritte mitbieten und den Zuschlag erhalten, bleibt meine Tochter einfach in der Wohnung, was mir bei dieser günstigen Miete auch recht ist.

Könnte das so funktionieren, oder hab’ ich einen Fallstrick übersehen?

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32224 Beiträge, 5662x hilfreich)

https://www.123recht.de/user.asp?user=chris%5Fdann

Jetzt bist du beim 11. Beitrag angekommen zu immerwährenden Frage, wie du Miterben um ihr Erbe bringen könntest.
Was erwartest du von diesem Forum?
Konntest du aus den > 20 Antworten nichts mitnehmen?

Erben ausbooten--- soweit kommts noch. :zoff:

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von chris_dann):
Könnte das so funktionieren, oder hab’ ich einen Fallstrick übersehen?


Ich sehe sogar mehrere.

Z.B. B+C haben auch ein Vorkaufsrecht. Billig Kaufen, Mieter wegen Eigenbedarf kündigen, mit Gewinn verkaufen.

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#3
 Von 
chrisjd
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich denke schon, dass die Fragestellung hier eine andere ist. Außerdem schlüpfe ich hier in die Rolle der gegnerischen Partei. Ich versuche, nicht ausgebootet zu werden, fürchte aber, das Spiel zu verlieren.

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#4
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(925 Beiträge, 226x hilfreich)

Ist das hier ein Rechtsforum oder jetzt auch ein Unrechtsforum?

Signatur:

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#5
 Von 
chrisjd
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Ist das hier ein Rechtsforum oder jetzt auch ein Unrechtsforum?


Ist doch nur eine andere Methode der Darstellung. Denk mal über die rhetorische Funkton eines Advocatus Diaboli nach.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zitat:
und rechtlich nicht mehr angreifbar.


Warum sollte der Mietvertrag rechtlich nicht mehr angreifbar sein?

Wer hat A bevollmächtigt und was umfasst die Vollmacht? Warum wird dem A die Vollmacht nicht entzogen?

Haben B und C bereits Schadenersatzansprüche gegen A geltend gemacht?

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#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7236 Beiträge, 1523x hilfreich)

Zitat (von chris_dann):
Ich denke schon, dass die Fragestellung hier eine andere ist. Außerdem schlüpfe ich hier in die Rolle der gegnerischen Partei. Ich versuche, nicht ausgebootet zu werden, fürchte aber, das Spiel zu verlieren.


Also ist der Fall fiktiv?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#8
 Von 
chrisjd
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von chris_dann):
Könnte das so funktionieren, oder hab’ ich einen Fallstrick übersehen?


Ich sehe sogar mehrere.

Z.B. B+C haben auch ein Vorkaufsrecht. Billig Kaufen, Mieter wegen Eigenbedarf kündigen, mit Gewinn verkaufen.


Eigenbedarf müsste konstruiert werden, weil der de facto nicht besteht. B+C besitzen eigene Wohnungen.

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Da @hiphappy offenbar nicht bekannt ist, was ein Vorkaufsrecht ist, wäre der daraus abgeleitete Vorschlag selbst dann nicht umsetzbar, wenn es echten Eigenbedarf gäbe.

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#10
 Von 
chrisjd
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von hh):

Warum sollte der Mietvertrag rechtlich nicht mehr angreifbar sein?

Wer hat A bevollmächtigt und was umfasst die Vollmacht? Warum wird dem A die Vollmacht nicht entzogen?

Haben B und C bereits Schadenersatzansprüche gegen A geltend gemacht?


A kann sich auf einen normalen Verwaltervertrag berufen, der von allen zu einer Zeit unterschrieben wurde, da alles harmonisch war. A darf im Rahmen der ordentlichen Verwaltung im Namen aller Verträge abschließen.

Laut Anwalt gehört zur ordentlichen Verwaltung auch der Abschluss von Mietverträgen. Dafür genügt eine einfache Mehrheit. Die gab es, weil B bei einer ersten Anfrage dem Mietvertrag grundsätzlich zustimmte und erst Einspruch erhob, als er vom niedrigen Mietpreis erfuhr. Da war der Vertrag aber schon unterschrieben. Daher rechtlich nicht angreifbar.

Ich sehe nicht, mit welcher Begründung Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden könnten.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von chris_dann):
Ich erbe zusammen mit meinen 3 Geschwistern (A, B und C) eine Wohnung im Wert von 800.000 €.

Mein Bruder (A), mit dem ich mich gut verstehe, ist der bevollmächtigte Verwalter.

Von wem bevollmächtigt? Von der Erbengemeinschaft A, B, C + "Ich"?

Zitat:
Mein Bruder (A) schließt im Namen der Gemeinschaft mit meiner Tochter (plus Freund und Kind) gegen den Willen von B+C einen unbefristeten und extrem günstigen Mietvertrag (1.000 €) ab. (Nehmen wir an, das sei schon geschehen und rechtlich nicht mehr angreifbar.)

Es ist rechtlich angreifbar...

Zitat:
Da Geschwister Vorkaufsrecht besitzen

Vorkaufsrecht bedeutet, in einen abgeschlossenen Kaufvertrag statt des Käufers eintreten zu können. Zu den Bedingungen des Kaufvertrags.
Zitat:
Könnte das so funktionieren

Nein.
Zitat:
,oder hab’ ich einen Fallstrick übersehen?

Zu viele, um sie hier alle aufführen zu können...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zitat:
Laut Anwalt gehört zur ordentlichen Verwaltung auch der Abschluss von Mietverträgen.


Richtig, aber nicht der Abschluss verbilligter Mietverträge.

In Höhe der Differenz zur ortsüblichen Vergleichsmiete schuldet A den B und C Schadenersatz.

Zitat:
Da war der Vertrag aber schon unterschrieben. Daher rechtlich nicht angreifbar.


Der Vertrag selbst dürfte nicht angreifbar sein.

Zitat:
Ich sehe nicht, mit welcher Begründung Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden könnten.


Der Abschluss verbilligter Mietverträge entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.

Dafür reicht daher auch nicht die einfache Mehrheit, sondern es ist Einstimmigkeit erforderlich.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32224 Beiträge, 5662x hilfreich)

ach nee

-- Editiert von Anami am 25.06.2020 13:56

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#14
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von chris_dann):
Könnte das so funktionieren,


Nein!

Zitat (von chris_dann):
Daraufhin zieht meine Tochter aus, und wir verkaufen die Wohnung mit großem Gewinn.



Wie im Märchen.


Zitat (von chris_dann):
Da Geschwister Vorkaufsrecht besitzen, werden mein Bruder und ich die Wohnung kaufen.



Und hier ist die Geschichte auch schon zu Ende - oder!? Oder wo kommt das Vorkaufsrecht her?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#15
 Von 
Frederik123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Was muss man für ein schwacher Charakter sein, wenn man unfähig ist eine derartige Summe gerecht unter Geschwistern aufzuteilen.

Man kann nur hoffen, dass der Fragensteller mal an Seinesgleichen gerät. Ekelhaft.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
chrisjd
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Und hier ist die Geschichte auch schon zu Ende - oder!? Oder wo kommt das Vorkaufsrecht her?


Nee, leider nicht. Unter diesen Umständen bliebe die Tochter einfach drin. Existierende Mietverträge müssen ja übernommen werden. Bei diesem niedrigen Mietzins uninteressant. Außerdem: Versuch mal, einer Familie mit zwei Hunden, einem Kind und einem (derzeit angedachten) Baby zu kündigen ...

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
chrisjd
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Frederik123):
Was muss man für ein schwacher Charakter sein, wenn man unfähig ist eine derartige Summe gerecht unter Geschwistern aufzuteilen.

Man kann nur hoffen, dass der Fragensteller mal an Seinesgleichen gerät. Ekelhaft.


Nochmal: der Fragensteller spielt rhetorisch die Rolle des Widersachers (im konkreten Fall die des Schwagers). Dem Fragensteller liegt daran, die Wohnung einvernehmlich zu einem guten Preis zu verkaufen und den Erlös nicht nur unter den Geschwistern, sondern auch unter allen 5 Kindern der zweiten Generation gerecht zu verteilen, statt nur einem Kind den Vorzug zu geben, bzw. es zur Erlangung eines großen finanziellen Gewinns zu "missbrauchen".

Aber in der Bewertung des Charakters gebe ich dir Recht. ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von chris_dann):
Zitat (von charlyt4):
Und hier ist die Geschichte auch schon zu Ende - oder!? Oder wo kommt das Vorkaufsrecht her?


Zitat (von chris_dann):
Nee, leider nicht.



Doch, da es weder für dich noch für deinen Bruder ein Vorkaufsrecht gibt.


Zitat (von chris_dann):
Existierende Mietverträge müssen ja übernommen werden. Bei diesem niedrigen Mietzins uninteressant.


Ja und? Die Wohnung wird halt dann zu einem entsprechend günstigen Preis versteigert. Das kann dann Herr Müller oder aber auch Frau Huber sein. Du gehst fälschlicher Weise davon aus, das ihr ein Vorkaufsrecht habt.

Und der, der die Wohnung dann ersteigert muß eben vielleicht keinen Eigenbedarf konstruieren.

Du und dein Bruder bekommt dann euren Anteil aus den 400.000€, dein Bruder zahlt Schadenersatz und deine Tochter bekommt die Kündigung.


Zitat (von chris_dann):
Außerdem: Versuch mal, einer Familie mit zwei Hunden, einem Kind und einem (derzeit angedachten) Baby zu kündigen ...


Weder zwei Hunde noch ein für die `Zukunft angedachtes`Kind stellen einen Härtefall da. Bis jetzt haben wir als Mieter die Tochter mit ihrem `Freund`. Wo ist hier bitte eine Familie für die eine Kündigung einen Härtefall bedeuten soll??


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(925 Beiträge, 226x hilfreich)

Jetzt kommt die schwer kranke Oma ins Spiel, die eigentlich schon lange bei deiner Tochter lebt. Sie hat nur noch eine Lebenserwartung von 1 Jahr was sicher eine besondere Härte darstellt und wenn die Oma gestorben ist, bekommt die Tochter Fünflinge und wird quer durch die Presse gefeiert und kann wieder nicht gekündigt werden.

Signatur:

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#20
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(925 Beiträge, 226x hilfreich)

(Doppelpost editiert)

-- Editiert von Moderator am 25.06.2020 19:15

Signatur:

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#21
 Von 
chrisjd
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Jetzt kommt die schwer kranke Oma ins Spiel, die eigentlich schon lange bei deiner Tochter lebt. Sie hat nur noch eine Lebenserwartung von 1 Jahr was sicher eine besondere Härte darstellt und wenn die Oma gestorben ist, bekommt die Tochter Fünflinge und wird quer durch die Presse gefeiert und kann wieder nicht gekündigt werden.


:grins: :)

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