Hallo zusammen,
ich bin durch Erbe
Mitglied einer Erbengemeinschaft geworden
Nennen wir diese mal EG A.
Neben der EG A bestand vor einigen Jahren noch EG B. Die EG B wurde 2008 aufgelöst. Durch den Tod eines Mitgliedes aus der ehemaligen EG B kam jetzt heraus, dass im Zuge der Auflösung der EG B Dinge verteilt wurden, die zweifelsfrei in die EG A gehört hätten.
Das bedeutet, dass sich Personen, welche nicht der EG A angehörten, an Dingen bereichert haben, welche ihnen nicht zugestanden hätten.
Zum Zeitpunkt der Auflösung der EG B konnte man dies allerdings nicht wissen.
Gibt es Möglichkeiten da irgendetwas rückgängig zu machen, wegen Täuschung etc.? Das Problem ist einfach dass es auch schon 11 Jahre her ist, dass diese EG aufgelöst wurde.
Danke für eure Mithilfe!
Zwei verwobene Erbengemeinschaften
13. Juli 2019
Thema abonnieren
Frage vom 13. Juli 2019 | 16:55
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwei verwobene Erbengemeinschaften
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 13. Juli 2019 | 17:24
Von
Status: Unbeschreiblich (32176 Beiträge, 5656x hilfreich)
ZitatDie richtige Vorgehensweise ist, Deinen Auskunftsanspruch, den Du gegenüber den kontoauflösenden Miterben hast, geltend zu machen. :
https://www.123recht.de/forum/erbrecht/Erbrecht-__f556331.html
Es bleibt so.
Und gilt auch hier:
https://www.123recht.de/forum/erbrecht/Verwobene-Erbengemeinschaften-__f556756.html
-- Editiert von Anami am 13.07.2019 17:25
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