Ich bin verzeifel und bitte um Hilfe,
Mein Lebensgefährte, mit dem 22Jahre zusammen lebte verstarb. Ich bin Alleinerbin mit notariellem Testament.
Sein Eltern leben noch.
Wie hoch ist da der Pflichtteilsanspruch ? zählen die alleine jeder für sich oder als Erbengemeinschaft?
Was meint der Anwalt wenn er alle Schenkungen haben möchte?
Möchte er da wirkliche meine Pullover, Unterwäsche und Parfüme?
Was kann ich tun?
MfG
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alleinerbe laut Testament
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Zu Frage 1, 50 % seines Nachlasses.
Die anderen 50 % haben Sie geerbt.
Nun liegt es an den Pflichtteilsberechtigten zu beweisen, was der Verstorbene hinterlassen hat.
Sie sind keine Erben, sondern nur Pflichtteilsberechtigte.
Deren Anspruch besteht nur in bare Münze.
Nur höherwertige Geschenke der letzten 10 Jahre fallen zurück in den Nachlass. Die Pflichtteilsberechtigten können über den Nachlass des Verstorbenen Auskunft verlangen.
Machen Sie eine Aufstellung s e i n e s Nachlasses und
schreiben Sie den geschätzten Wert dahinter.
Die 3 Anzüge bewerten Sie mit 0. u.s.w.
Wie gesagt, die Möchtegern-Erben müssen beweisen was der Verstorbene hinterlassen hat, oder wenn Ihre Aufstellung
nicht korrekt ist.Nicht vergessen, es geht nur um
den Nachlass des Verstorbenen, nicht um das was Ihnen gehört.
Die Pflichtteilsberechtigten haben auch nicht das Recht Ihre Wohnung zu betreten.
-- Editiert xxsirodxx am 26.02.2013 14:41
herzlichen Dank erstmal
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