auflösung einer erbgemeinschaft

24. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
meltem
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
auflösung einer erbgemeinschaft

Ich hoffe es kann mir jemand helfen
bzw. ich kann das Problem verständlich schildern

es geht um eine Erbgemeinschaft
Also, als mein Stiefvater verstarb hinterblieb ein Haus in dem auch ein Geschäft ist (so etwas wie ein Gasthaus)

Zwar war mein Stiefvater mit seinen Kindern verstritten und sie hatten kein Kontakt mehr
aber nach seinem Tod wollte einer von ihnen (der Sohn) seinen Erbanteil, da kein Testament vorlag
Er will sich am Geschäft beteiligen und will eigentlich alles an sich reißen

Das Haus ist aber noch verschuldet und der Wert entspricht mehr oder weniger dem Wert dem Erben

Also, Schluss endlich ist gar nichts zum Erben da

das Problem ist also das Geschäft, wodurch es zu regelmäßigen Einnahmen kommt

Meine Mutter will an den Sohn meines Stiefvaters einen Geldbetrag geben, damit wir ruhe haben. Aber er meldet sich nach Lust und Laune, er antwortet manchmal jedes halbe Jahr nur auf unsere Briefe.

Und meine Frage wäre, ob man es nicht beschleunigen kann, dass sich die beiden Seiten einigen und die Erbgemeinschaft auflösen

Hat denn die Person, wie in unseren Fall meine Mutter, die mit dem Ehemann alles aufgebaut hat und auch seit Jahren in dem Haus wohnt keine Rechte?

Testament oder Erbe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Strix
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

So ein ähnliches Problem hatte ich auch schon angefragt und bekam die Antwort:Teilungsversteigerung. Inzwischen habe ich mich beim Amtsgericht erkundigt: Einer der Erben kann das beantragen, man braucht dazu die Anschriften aller Erben, sonst nichts weiter. Ein Haken ist aber bei, die Kosten trägt der Auftraggeber und da kommt eine Menge zusammen, u.a. einige tausend Euro für ein Wertgutachten, Schreibgebühren etc. Man kann gleich einen Antrag auf Prozeßkostenbeihilfe stellen, aber es ist ein heißesd Eisen, ob es dann gewährt wird oder man auf Schulden hocken bleibt.

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#2
 Von 
meltem
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

es ist aber wahrscheinlich nicht sehr ratsam wie in unserem fall
da es im prinzip fast nichts zu erben gibt

es geht letz endlich bei uns nur darum die sache aus der welt zu schaffen und ruhe zu haben

müsste man abwägen ob es das ganze wert ist

auch diese teilungsversteigerung würde ja vermutlich sich zeitlich lange hinziehen, oder sehe ich das falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Strix
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Auch in unserem Fall gibt es praktisch Nichts zu erben, wir haben uns entschlossen "nach uns die Sintflut".;)

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