Hallo zusammen,
hätte mal ein zwei Fragen...
Mein Großvater ist befreiter Vorerbe von meiner verstorbenen Großmutter...
Wir waren schon bei einem Anwalt und haben uns erkundigt da kam raus, dass...
"Da Sie befreiter Vorerbe sind, können Sie zwar über den Nachlass Ihrer Frau verfügen
Allerdings sind Verfügungen über das Grundstück dann unwirksam, wenn sie das Recht
des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würden.
Vereiteln würden Sie das Recht der beiden von Ihnen festgelegten Nacherben ganz
oder teilweise z. B. dann, wenn Sie das Grundstück verschenken oder unter Wert
verkaufen würden. Dem müssten die Nacherben zustimmen.
Die Zustimmung der Nacherben ist nur bei einem vollentgeltlichen Verkauf entbehrlich."
Alles gut so weit...
1.)Nur frage ich mich wenn er das Haus zu einem vollentgeltlichen Wert verkauft darf er dann über den Erlös frei entscheiden? So wie ich irgendwo gelesen habe darf er das nicht....
-> Er hat ja zu Lebzeiten auch einen eigenen Anteil 50% Eigentum an dem Haus...!? (als Vorerbe)
2.) würden die Nacherben bei einem Vollentgeltlichen Verkauf nicht auch auch beeinträchtigt werden?
3.) Was ist wenn er das Haus verkauft und einfach ausgibt/verschenkt oder irgendwas macht auch wenn er es evtl. nicht darf!?
- das Haus ist ca. 400.000€ Wert und es gibt zwei Nacherben die zu gleichen Teilen erben...
befreiter Vorerbe??? Hausverkauf!
11. März 2022
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Frage vom 11. März 2022 | 20:36
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
befreiter Vorerbe??? Hausverkauf!
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 12. März 2022 | 00:44
Von
Status: Unbeschreiblich (46669 Beiträge, 16549x hilfreich)
ZitatNur frage ich mich wenn er das Haus zu einem vollentgeltlichen Wert verkauft darf er dann über den Erlös frei entscheiden? :
Nein.
Zitatwürden die Nacherben bei einem Vollentgeltlichen Verkauf nicht auch auch beeinträchtigt werden? :
Das ist eine Frage der Sichtweise. Der Wert des Vermögens ändert sich ja nicht, wenn Immobilienvermögen in Geldvermögen umgewandelt wird.
ZitatWas ist wenn er das Haus verkauft und einfach ausgibt/verschenkt oder irgendwas macht auch wenn er es evtl. nicht darf!? :
Ausgeben z.B. für eine Weltreise darf er das Geld. Verschenken darf er es nicht.
Zitatdas Haus ist ca. 400.000€ Wert und es gibt zwei Nacherben die zu gleichen Teilen erben... :
Und schon mal mit dem Onkel gesprochen, was der denn zu den Plänen meint? Vielleicht ist es für ihn ja völlig OK, wenn der Enkel das Haus übernehmen will und ihm dabei eine Entschädigung in Höhe von x€ zahlt.
#2
Antwort vom 12. März 2022 | 07:56
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAusgeben z.B. für eine Weltreise darf er das Geld. Verschenken darf er es nicht. :
1.) Also er darf nicht frei entscheiden drüber, sprich das Geld nicht verschenken... Aber eine Weltreise darf er machen.... Und das mit dem vollen Geld was er von dem Hauserlös bekommt??
-> weil dann würde er ja auch zum Teil als befreiter Vorerbe das Erbe meiner verstorbenen Großmutter mit ausgeben....!?
2.) wer prüft denn ob er das Geld verschenkt oder auch für eine Weltreise ausgegeben hat?
ZitatUnd schon mal mit dem Onkel gesprochen, was der denn zu den Plänen meint? :
das Verhältnis ist nicht soo gut aber werde ihm wohl was anbieten...
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#3
Antwort vom 12. März 2022 | 08:09
Von
Status: Bachelor (3288 Beiträge, 516x hilfreich)
Zitat2.) wer prüft denn ob er das Geld verschenkt oder auch für eine Weltreise ausgegeben hat? :
Wenn er regelmäßig Geld bar abhebt, wird niemand ermitteln können, was er damit macht. Somit können durch die Hintertüre Geldgeschenke vorgenommen werden.
#4
Antwort vom 12. März 2022 | 11:40
Von
Status: Unbeschreiblich (46669 Beiträge, 16549x hilfreich)
Zitatwer prüft denn ob er das Geld verschenkt oder auch für eine Weltreise ausgegeben hat? :
Die Nacherben
Zitatdas Verhältnis ist nicht soo gut aber werde ihm wohl was anbieten... :
Da kommt man sowieso nicht drum herum, da der Onkel auch einem Verkauf zustimmen muss.
-- Editiert von hh am 12.03.2022 11:42
#5
Antwort vom 12. März 2022 | 12:28
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDie Nacherben :
okay dann muss er das Haus verkaufen wenn der Onkel nicht zustimmt und das Geld ausgeben...
oder in kleinen Teilen verschenken ...
#6
Antwort vom 12. März 2022 | 12:37
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
noch eine Frage... wenn er wie gesagt das Haus Vollentgeltlich verkaufen würde und er es bsp. für eine Weltreise ausgeben würde... Darf er dann das ganze Geld davon nehmen!? Weil als befreiter Vorerbe trägt er ja irgendwie das Erbe (50%) von der verstorbenen Oma mit?
#7
Antwort vom 12. März 2022 | 19:23
Von
Status: Bachelor (3288 Beiträge, 516x hilfreich)
Zitatdas Haus ist ca. 400.000€ Wert und es gibt zwei Nacherben die zu gleichen Teilen erben... :
Warum will der Opa das Haus verkaufen? Damit er Geld hat und seinen Lebensabend so genießen möchte, wie es ihm passt?
ZitatDarf er dann das ganze Geld davon nehmen!? :
Warum nicht. Er darf frei verfügen, ob er Luxusurlaube macht, sich sein Traumauto kauft usw. dbzg. muss er die Nacherben nicht fragen.
Manche finden eine neue Frau, dass kann teuer werden...
-- Editiert von Loni12 am 12.03.2022 19:25
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