Ein Vers.-Büro wurde aus gesundheitlichen Gründen wg. Frühberentung auf die
Ehefrau übertragen und der Ehemann im Rahmen der Zuverdienstgrenzen auf Aushilfslohn für die fachgerechte Betreuung weiterbeschäftigt. Die Übertragung war befristet bis zum Beginn der Altersrente. Leider verstarb der Ehemann vor 1 Tag vor dem 65. Lj. und der Erbstreit geht nun darum, ob dieses Vers.-Büro trotzdem in den
Nachlass fällt, weil es sich hier um das Lebenswerk des Verstorbenen handelt und
nur dieser als selbständiger Kaufmann mit solider kfm. Ausbildung die Geschäfte alleine geführt hat. Die Befristung war auch in den EST-Unterlagen festgehalten.
Wie kann man dies mit juristischen §§-Material stichhaltig erklären?
Dank im voraus für jede Zuschrift.
VOGOS
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befristete Geschäftsübertragung!
7. November 2010
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Frage vom 7. November 2010 | 14:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
befristete Geschäftsübertragung!
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