berliner Testament - kann man dem Längstlebenden freie Wahl lassen wer Nacherbe wird?

30. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
oweidner
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
berliner Testament - kann man dem Längstlebenden freie Wahl lassen wer Nacherbe wird?

wir eheleute haben einen gemeinsamen Sohn.
Ist es möglich, dem Längstlebenden freie Wahl zu lassen wer Nacherbe werden wird.?? Dritte oder auch der Sohn. Wenn Dritte , dann wird der Anspruch auf den Pflichtteil für den Sohn wohl erhalten bleiben.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46674 Beiträge, 16549x hilfreich)

Es ist niemand gewungen, einen Nacherben einzusetzen. Daher ist es für Ehegatten natürlich möglich, sich gegenseitig als Erben einzusetzen, ohne einen Nach- oder Schlusserben zu benennen. Das führt dann automatisch dazu, dass der Überlebende frei ist darin, einen Erben für den Fall seines Todes frei zu bestimmen.

Der Pflichtteilsanspruch des Sohnes gegenüber dem Erstversterbenden bleibt dabei jedoch nicht erhalten. Dieser Pflichtteil muss vom Sohn innerhalb von 3 Jahren nach dem Tod des Erstversterbenden eingefordert werden, da er ansonsten verfällt.

Gegenüber dem Zweitversterbenden besteht für den Sohn dann natürlich ein erneuter Pflichtteilsanspruch bezogen auf dessen Nachlass bei seinem Tod. Wenn der Überlebende Ehegatte wieder heiratet, würde dieser Pflichtteilsanspruch jedoch halbiert werden.

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