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Hallo zusammen !
Vielleicht kann mir jemand auf meine folgende Frage eine Antwort geben.
Tante T und Onkel O sind kinderlos und haben bereits vor Jahren ein sogenanntes gemeinsames Berliner Testament zusammen gemacht - darin erbt zunächst der Überlebende das gesamte Vermögen. Nach dem Tod des noch lebenden Partners sollte Bruder B (also Neffe von T und O) als alleiniger Erbe eingesetzt werden.
Nun ist bereits O verstorben, und T wollte Schwester S (Nichte von T und O) von B neben ihm mit als Erben einsetzen, was durch die Gebundenheit an das Berliner Testament ja nicht geht, da sie es gemeinsam verfasst haben und darin nur B benannt worden ist.
Meine Frage ist nun : Falls B als potentieller Alleinerbe nun offiziell auf das Erbe verzichtet, kann dann T ein neues Testament machen, wo sie B und S zu gleichen Teilen als Erben einsetzt ?
Es wäre schön, wenn mir jemand dazu Näheres sagen könnte.
Ein großes Dankeschön bereits im voraus.
LG
Mary
berliner testament / verzicht
23. November 2006
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Frage vom 23. November 2006 | 19:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
berliner testament / verzicht
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 24. November 2006 | 18:30
Von
Status: Student (2270 Beiträge, 803x hilfreich)
Warum sollte B auf das Erbe verzichten wollen- nur damit T ein neues Testament errichten kann? Damit ginge B ein großes Risiko ein, ob er überhaupt noch im neuen Testament bedacht wird. Ist B so altruistisch?
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