böswillige Schenkung

19. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
adokom
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
böswillige Schenkung

Mein Bruder und ich sind per Erbvertrag zwischen meinen Eltern als Vertragserben vorgesehen.
Nach dem Tode meines Vaters 1990 erlangte mein Bruder von meiner Mutter heimlich nach und nach (bis 2004) den gesamten Grundbesitz, damit ich nichts erben sollte.
Über das restliche Vermögen kann meine Mutter keine Auskunft geben (Demenzerscheinungen). Ihre Geschäfte werden von meinem Bruder geführt, der ebenfalls keine Auskunft gibt.
Meine Fragen: Besteht schon jetzt irgendeine Möglichkeit für mich (bzw. meine Mutter, die ebenfalls keine Unterlagen hat und auch nicht konkret von meinem Bruder informiert wird), Auskünfte über die Schenkungen und das Restvermögen zu erhalten? Wie sieht die Chance aus, im Erbfall wegen böswilliger Schenkung gegen meinen Bruder vorzugehen? Welche Fristen existieren bei böswilliger Schenkung (spielt hier die 10 Jahres Frist auch eine Rolle)?

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"adokom"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Das hängt sehr davon ab, wie der Erbvertrag formuliert wurde.

Sollte dieser Punkt offen gelassen worden sein, waren die Schenkungen wahrscheinlich zulässig. Die 10-Jahresfrist gilt dann natürlich.

Anders sieht die Sache aber aus, wenn die Schenkungen unter Mißbrauch der Vollmachten durch Deinen Bruder an sich selbst erfolgt sind. So etwas würde dann sogar den Straftatbestand der Unterschlagung, bzw. der Veruntreuung erfüllen

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#2
 Von 
adokom
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Es ist noch etwas komplizierter:
Zusammen mit dem Erbvertrag wurde zeitgleich ein Gesellschaftervertrag geschlossen, der vorsieht, dass mein Bruder und ich gemeinsam (ab Erbfall) den Immobilienbesitz erben werden und verwalten sollen.
Nun gibt es für diese GbR aber nichts mehr zu verwalten.
Etwas ratlos, aber massiv zornig
adokom

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Da die Frage dann aus dem Forum heraus kaum zu beantworten ist, würde ich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes empfehlen.

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