Hallo,
der Vater ist letzte Woche verstorben. Er hinterlässt drei leibliche Kinder und eine nachgeheiratete Ehefrau.
Die Kinder stellen nun fest, dass der Nachlass hoffnungslos überschuldet ist und wollen die Erbschaft ausschlagen.
Ein Testament gibt es nicht.
Die nachgeheiratete Ehefrau verlangt jetzt den sog. "Dreissigsten" - die Kinder lehnen ab weil sie die Erbschaft ausschlagen wollen.
Der "Dreissigste" ist nach Recherche der Kinder im Internet eine Nachlassverbindlichkeit des verstorbenen Vaters.
Kann man "temporär" gesetzlicher Erbe sein solange bis die Ausschlagung erklärt wird?
Die nachgeheiratete Ehefrau verlangt nun von den Kindern, dass diese ihr dreiissig Tage Unterhalt geben.
Dann würde sich ja etwas kneifen: für die Ausschlagung der Erbschaft hat man 6 Wochen Zeit, müsste aber innerhalb der Ausschlagungsfrist für die ersten dreissig Tage nach dem Tod des Vaters der nachgeheirateten Ehefrau gegenüber Unterhalt gewähren.
Im Gesetz steht : "in den ersten 30 Tagen nach dem Eintritt des Erbfalls".
Wann tritt der Erbfall ein? Doch eigentlich nie, wenn das Erbe ausgeschlagen wird.
Bei den Kindern herrscht im Augenblick Ratlosigkeit.
Kennt sich jemand aus und kann etwas Licht ins Dunkel bringen?
der "Dreissigste" und Ausschlagung der Erbschaft
4. Mai 2021
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Frage vom 4. Mai 2021 | 19:31
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
der "Dreissigste" und Ausschlagung der Erbschaft
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 4. Mai 2021 | 21:01
Von
Status: Unbeschreiblich (47618 Beiträge, 16830x hilfreich)
ZitatDer "Dreissigste" ist nach Recherche der Kinder im Internet eine Nachlassverbindlichkeit des verstorbenen Vaters. :
Richtig
ZitatKann man "temporär" gesetzlicher Erbe sein solange bis die Ausschlagung erklärt wird? :
Ja
ZitatDie nachgeheiratete Ehefrau verlangt nun von den Kindern, dass diese ihr dreiissig Tage Unterhalt geben. :
Das kann sie natürlich machen
ZitatWann tritt der Erbfall ein? :
Mit dem Tod des Erblassers
ZitatDoch eigentlich nie, wenn das Erbe ausgeschlagen wird. :
Irgendjemand ist immer Erbe und sei es der Staat.
ZitatKennt sich jemand aus und kann etwas Licht ins Dunkel bringen? :
Eine Ausschlagung wirkt rückwirkend auf den Todestag.
Wenn die Forderung der Ehefrau von den Erben nicht erfüllt wird, dann läuft die Forderung mit der Ausschlagung ins Leere.
#2
Antwort vom 5. Mai 2021 | 02:19
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Das war knapp und präzise erklärt! Danke dafür.
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