der "Dreissigste" und Ausschlagung der Erbschaft

4. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.05.2021 11:23:22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
der "Dreissigste" und Ausschlagung der Erbschaft

Hallo,

der Vater ist letzte Woche verstorben. Er hinterlässt drei leibliche Kinder und eine nachgeheiratete Ehefrau.

Die Kinder stellen nun fest, dass der Nachlass hoffnungslos überschuldet ist und wollen die Erbschaft ausschlagen.

Ein Testament gibt es nicht.

Die nachgeheiratete Ehefrau verlangt jetzt den sog. "Dreissigsten" - die Kinder lehnen ab weil sie die Erbschaft ausschlagen wollen.

Der "Dreissigste" ist nach Recherche der Kinder im Internet eine Nachlassverbindlichkeit des verstorbenen Vaters.

Kann man "temporär" gesetzlicher Erbe sein solange bis die Ausschlagung erklärt wird?

Die nachgeheiratete Ehefrau verlangt nun von den Kindern, dass diese ihr dreiissig Tage Unterhalt geben.

Dann würde sich ja etwas kneifen: für die Ausschlagung der Erbschaft hat man 6 Wochen Zeit, müsste aber innerhalb der Ausschlagungsfrist für die ersten dreissig Tage nach dem Tod des Vaters der nachgeheirateten Ehefrau gegenüber Unterhalt gewähren.

Im Gesetz steht : "in den ersten 30 Tagen nach dem Eintritt des Erbfalls".

Wann tritt der Erbfall ein? Doch eigentlich nie, wenn das Erbe ausgeschlagen wird.

Bei den Kindern herrscht im Augenblick Ratlosigkeit.

Kennt sich jemand aus und kann etwas Licht ins Dunkel bringen?







Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von BugsieSiegel):
Der "Dreissigste" ist nach Recherche der Kinder im Internet eine Nachlassverbindlichkeit des verstorbenen Vaters.


Richtig

Zitat (von BugsieSiegel):
Kann man "temporär" gesetzlicher Erbe sein solange bis die Ausschlagung erklärt wird?


Ja

Zitat (von BugsieSiegel):
Die nachgeheiratete Ehefrau verlangt nun von den Kindern, dass diese ihr dreiissig Tage Unterhalt geben.


Das kann sie natürlich machen

Zitat (von BugsieSiegel):
Wann tritt der Erbfall ein?


Mit dem Tod des Erblassers

Zitat (von BugsieSiegel):
Doch eigentlich nie, wenn das Erbe ausgeschlagen wird.


Irgendjemand ist immer Erbe und sei es der Staat.

Zitat (von BugsieSiegel):
Kennt sich jemand aus und kann etwas Licht ins Dunkel bringen?


Eine Ausschlagung wirkt rückwirkend auf den Todestag.

Wenn die Forderung der Ehefrau von den Erben nicht erfüllt wird, dann läuft die Forderung mit der Ausschlagung ins Leere.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12305.05.2021 11:23:22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Das war knapp und präzise erklärt! Danke dafür.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.937 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen