Ein Verstorbener hinterläßt ein Testament, in dem
nur seine Nichte mit einem Vermächtnis bedacht ist.
Nun haben die Schwester des Verstorbenen und die
Tochter (die das Vermächtnis erhält) das überlassene
Testament verglichen, und müssen feststellen, dass
auf dem Schriftstück der Tochter der halbe Text
einfach weg kopiert wurde. Das Begleitschreiben zeigt zwar den gleichen Namen sind aber verschiedene Schriftzüge.
Ist das ein Fall für den Staatsanwalt?
Danke für die Auskunft.
einfach das Testament geändert
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Wer hat das Testament im Original? Nur das zählt. Dieses Testament muss dem Nachlassgericht zur Eröffnung vorgelegt werden. Das Nachlassgericht gibt den Inhalt weiter.
Wenn der Schwester des Verstorbenen und deren Tochter eine Kopie vorliegt, die das Testament nur zum Teil wiedergibt, dann können daraus alleine keine Rechte abgeleitet werden. Von wem haben die beiden denn ihre Schriftstücke erhalten?
Wenn die Nichte ein Vermächtnis erhalten hat, wer ist denn dann Erbe geworden?
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Beide haben jeweils eine beglaubigte Testamentabschrift
erhalten. Die Schwester des Verstorbenen wie deren Tochter.
Die Abschrift der Tochter ist um einiges "verkürzt".
Die Unterschrift auf dem Begleitscheiben ist von einer Justizangestellten. Das Testament ist handgeschrieben und vom Notar beglaubigt. Die Schwester und deren Tochter
wohnen 400km weit auseinander und haben jetzt durch Zufall
das festgestellt.Einen Erben als solches gibt es nicht.Von
Streit der beiden Frauen ist keine Rede im Gegenteil.
Gruß Rottweil
Offensichtlich wurde jedem Beteiligten das Testament nur auszugsweise vom Nachlassgericht übersandt (nur bzgl. des ihn betr. Teils des Testaments).
#Einen Erben als solches gibt es nicht.#
Es gibt immer einen Erben.
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Ein Testament kann man doch nicht einfach kürzen oder teilen.
Jedem Bürger ist es klar, dass das ein Dokument ist.
Gruß Rottweil
Wenn der Vermächtnisnehmer nicht Erbe ist, geht diesen der vollständige Inhalt des Testaments nichts an, deshalb erhält er nur den ihn betreffenden Teil des Testaments.
#Ein Testament kann man doch nicht einfach kürzen oder teilen.#
Das NG kann (und darf) eine auszugsweise Abschrift erteilen.
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