Hallo,
wenn ein Eigentümer von einem halben Haus verstirbt und der Eigentümer der anderen Hälfte der eingetragene Lebenspartner ist, hätte dieser dann ein anrecht auf die Hälfte des verstorbenen Partners, wenn es keine anderen Erben gibt, oder geht der Besitz dem Staat zu?
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eingetragene Lebensgemeinschaft
12. Mai 2009
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Frage vom 12. Mai 2009 | 20:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
eingetragene Lebensgemeinschaft
#1
Antwort vom 12. Mai 2009 | 21:17
Von
Status: Richter (8633 Beiträge, 4685x hilfreich)
Wenn kein entsprechendes Testament vorhanden ist, hat der LG keinerlei Ansprüche.
Sollten wirklich keine Erben vorhanden sein (es gibt i.d.R. immer Erben) wäre letztendlich der Staat Erbe.
#2
Antwort vom 12. Mai 2009 | 21:22
Von
Status: Schüler (218 Beiträge, 373x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 12. Mai 2009 | 21:35
Von
Status: Richter (8633 Beiträge, 4685x hilfreich)
#folglich würde der staat ein angebot zum abkauf der einen hälfte machen?#
I.d.R. gibt es immer Verwandte (diese müssen ermittelt werden und sei es über weit entfernte Linien.
Was diese Erben letztendlich mit dem Erbe (der Haushälfte) machen, ist deren Sache. Es gibt keinen Anspruch darauf, dass diese dir ein Angebot machen müssen.
#was für vorteile bestehen bei einer eingetragenen lg?#
Der eingetragene LG hat einen Erbrechtsanspruch.
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