eingetragene Lebensgemeinschaft

12. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
der_wissen_suchende
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
eingetragene Lebensgemeinschaft

Hallo,
wenn ein Eigentümer von einem halben Haus verstirbt und der Eigentümer der anderen Hälfte der eingetragene Lebenspartner ist, hätte dieser dann ein anrecht auf die Hälfte des verstorbenen Partners, wenn es keine anderen Erben gibt, oder geht der Besitz dem Staat zu?

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Testament oder Erbe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8035 Beiträge, 4505x hilfreich)

Wenn kein entsprechendes Testament vorhanden ist, hat der LG keinerlei Ansprüche.

Sollten wirklich keine Erben vorhanden sein (es gibt i.d.R. immer Erben) wäre letztendlich der Staat Erbe.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2231
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 371x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8035 Beiträge, 4505x hilfreich)

#folglich würde der staat ein angebot zum abkauf der einen hälfte machen?#
I.d.R. gibt es immer Verwandte (diese müssen ermittelt werden und sei es über weit entfernte Linien.

Was diese Erben letztendlich mit dem Erbe (der Haushälfte) machen, ist deren Sache. Es gibt keinen Anspruch darauf, dass diese dir ein Angebot machen müssen.

#was für vorteile bestehen bei einer eingetragenen lg?#
Der eingetragene LG hat einen Erbrechtsanspruch.

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