eingetragene lebenspartnerschaft/erbe/ pflichtteil

9. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
luhmann
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 14x hilfreich)
eingetragene lebenspartnerschaft/erbe/ pflichtteil

ein paar ( eingetragene lebenspartnerschaft ) setzt sich jeweils als alleinerbe ein.

partner a hat einen bruder. partner b hat keine geschwister.

stimmt es, das der bruder von a einen pflichtanteil an dessen Erbe hat?

begründung wäre, das bei kinderlosen paaren, geschwister vom erbe einen pflichtanteil bekommen.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
luhmann
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 14x hilfreich)

also wenn ich mich im netz umschaue, komme ich auf folgende beantwortung meiner frage oben:

mein partner bekommt 50 % vom erbe plus, da wir in zugewinngemeinschaft sind, weitere 25 %.

insgesamt bekommt mein partner 75 % vom erbe und meinem bruder muss ich 25 % aus meinem erbe geben.

richtig ?

bin überrascht. habe zuvor geglaubt, das - ob hetero oder homo verheiratete - der überlebene partner, alles bekommt. vorausgesetzt er ist der alleinerbe im testament. dem ist wohl nicht so.

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-- Editiert luhmann am 09.06.2013 21:27

-- Editiert luhmann am 09.06.2013 21:28

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

habe zuvor geglaubt, das - ob hetero oder homo verheiratete - der überlebene partner, alles bekommt. vorausgesetzt er ist der alleinerbe im testament. dem ist wohl nicht so. In der Tat - dem ist nicht so. Ein "enterben" bedeutet immer nur, jemanden im Testament nicht zu bedenken - den Pflichtteilsanspruch kann man damit nicht aushebeln.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
insgesamt bekommt mein partner 75 % vom erbe und meinem bruder muss ich 25 % aus meinem erbe geben.

richtig ?



Nein, der Partner bekommt Alles als Testamentserbe.

Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch, der Bruder geht leer aus.

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch Doch, haben sie, und zwar, wenn weder Eltern noch Kinder vorhanden sind: http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Pflichtteil-der-Geschwister.html

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Doch, haben sie, und zwar, wenn weder Eltern noch Kinder vorhanden sind: http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Pflichtteil-der-Geschwister.html



Zitat aus der verlinkten Fundstelle, ganz am Ende:

"Die Geschwister finden im deutschen Pflichtteilsrecht keine Erwähnung , weil sie nicht zum pflichtteilsberechtigten Personenkreis zählen . Aus diesem Grund haben Geschwister keinerlei Ansprüche auf einen Pflichtteil und gehen im Falle einer testamentarischen Enterbung vollkommen leer aus ."

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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
luhmann
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 14x hilfreich)




@ muemmel @ asap


ich habe auf die schnelle nur quellen gefunden, die sagen, das es erben 1. grades gibt und erben 2. grades und das mein bruder zu den erben 2. grades gehört und einen erbanspruch hätte.

meine nächste frage wäre da, wenn er zb stirbt, noch vor mir, ich wünsche ihm noch viele jahre, also nicht missverstehen, aber angenommen er stirbt vor mir und somit sind keine geschwister mehr da, ob ich dann etwa auch gezwungen wäre, einen teil meines erbes ( den pflichtanteil ), an seine beiden kinder auszuzahlen?

seine beiden söhne haben selber eigentum, geld und ihre arbeitsplätze. mein bruder hat ebenfalls genug. ich fände es nicht gerecht, wenn ich gezwungen wäre, 25 % meines vermögens, meinem bruder zu geben. vermögen, was ich mir selbst aufgebaut habe und was jetzt nicht zb von unseren gemeinsamen eltern kommt. kinder habe ich nicht. meine verwandten kümmern bzw. haben sich auch in der vergangenheit nicht sonderlich um mich gekümmert. der mensch, der mir am meisten etwas bedeutet und der immer für mich da war und da ist, dem möchte ich, auch aus dankbarkeit, mein erbe geben und zwar alles.

eure quelle schaue ich mir jetzt auch an.




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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
luhmann
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 14x hilfreich)




http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Pflichtteil-der-Geschwister.html

eure quelle ist ja toll: sehr aktuell ( vom 9.5. 2013 ) und alles gut zusammengefasst.

habe auch bis zu ende gelesen. es ist der letzte satz, der meine frage beantwortet hat.

ich bedanke mich bei euch beiden.

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Und noch ein kleiner Hinweis, du gibst keinem was von deinem Erbe, denn dann wärest du tot.
Wichtig ist immer nur, das ein Testament existiert. ist dies nicht vorhanden, dann sind Geschwister erbberechtigt.

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
luhmann
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 14x hilfreich)




@ TiA2010

zitat: "... Wichtig ist immer nur, das ein Testament existiert...."

absolut. ich erlebe grade den fall, wo kein testament vorhanden ist. seit fünf wochen. ein guter freund ist verstorben. plötzlich mit 39 jahren an einem herzinfakt. dessen freund, die beiden sind seit 10 jahren zusammen geht völlig leer aus. das volle programm: geschwister, die sich nie haben sehen lassen, sind plötzlich da. bestimmen art und ablauf der beerdigung. der lebenspartner wird völlig außen vorgelassen und ignoriert und gemobbt.

klar denken die wenigsten in dem alter an den tod. sollte man aber: nicht nur ein testament, auch diverse vollmachten sind absolut wichtig. grade bei paaren ohne trauschein. egal ob hetero oder homo.

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12322.10.2017 17:10:41
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat:

"Allerdings wurde es schon immer als ungerecht empfunden, wenn ein Erblasser dem Ehegattten, seinen Abkömmlingen oder seinen Eltern gar nichts zukommen ließ. Deshalb gibt es hier den so genannten Pflichtteil." (Quelle: http://erbfolge.net/ )

Geschwister bleiben also davon unberührt.

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