wenn man anteilig eine immobillie erbt und der andere erbnehmer oder wie man das nenn schon im grundbuch eingetragen ist, muß ich mich dann auch eintragen lassen oder kann ich das grundbuch unverändert lassen?
eintrag grundbuch
25. Juni 2006
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Frage vom 25. Juni 2006 | 08:12
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
eintrag grundbuch
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 25. Juni 2006 | 10:55
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 1x hilfreich)
Ja, Ihr seid dann Miteigentümer. Du musst Dich im Grundbuch eintragen lassen, da Du sonst keine Rechte aus Eigentum geltend machen kannst. Denn was nicht im Grundbuch steht, existiert auch nicht, vgl. 891 BGB (sog. negative Publizität des Grundbuchs).
Gruss
#2
Antwort vom 25. Juni 2006 | 11:36
Von
Status: Student (2846 Beiträge, 907x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 25. Juni 2006 | 11:53
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 1x hilfreich)
Materiell-rechtlich gesehen wird er natürlich Eigentümer. Aber solange das nicht im Grundbuch steht, kann er das niemandem entgehenhalten.
Gruss
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