eintrag grundbuch

25. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
MarcOliver
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
eintrag grundbuch

wenn man anteilig eine immobillie erbt und der andere erbnehmer oder wie man das nenn schon im grundbuch eingetragen ist, muß ich mich dann auch eintragen lassen oder kann ich das grundbuch unverändert lassen?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hinweggedacht
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, Ihr seid dann Miteigentümer. Du musst Dich im Grundbuch eintragen lassen, da Du sonst keine Rechte aus Eigentum geltend machen kannst. Denn was nicht im Grundbuch steht, existiert auch nicht, vgl. 891 BGB (sog. negative Publizität des Grundbuchs).

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hinweggedacht
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Materiell-rechtlich gesehen wird er natürlich Eigentümer. Aber solange das nicht im Grundbuch steht, kann er das niemandem entgehenhalten.

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 277.507 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.138 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen