elternhaus an zwei kinder vererben

2. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
searw
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 113x hilfreich)
elternhaus an zwei kinder vererben

wie kann man am gerechtesten ein elternhaus verschenken/vererben an ein kind damit das zweite auch noch gerecht bedient wird ? (...ausbezahlen......)

ein kind bekommt das haus ( in dem noch die eltern leben )

das zweite wohnt nicht im haus und müsste irgendwie ausbezahlt werden ?

Wie wird das am besten gemacht und welche summe der auszahlung wär dabei gerecht ?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49321 Beiträge, 17351x hilfreich)

Als gerecht würde ich empfinden, wenn das zweite Kind die Hälfte des Verkehrswertes bekommt. Der Minimalanspruch des zweiten Kindes ist der Pflichtteil, der 1/4 des Verkehrswertes entspricht.

Das Ganze sollte am Besten in einem notariellen Vertrag geregelt werden.

Für eine Schenkung ist ohnehin ein notarieller Vertrag notwendig in den aber nicht unbedingt das zweite Kind mit einbezogen werden muss. Dennoch ist es zu empfehlen, das zweite Kind mit einzubeziehen.

Wenn das Haus an das erste Kind vererbt werden soll, dann ist die Regelung im Prinzip über ein Testament möglich. Aber auch in diesem Fal ist für eine höhere Rechtssicherheit die Erstellung eines notariellen Erbvertrages möglich.

Über die Details kann dann der Notar informieren.

57x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eljot
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 57x hilfreich)

hallo hh,

würdest Du die Hälfte des Verkehrswertes auch dann als gerecht empfinden wenn das 2. Kind zur Hälfte vom 1. Kind und zur anderen von den Eltern ausgezahlt wird??

47x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49321 Beiträge, 17351x hilfreich)

Zunächst einmal ist das gerecht, womit alle Seiten einverstanden sind. Es kann durchaus Gründe geben, warum das 2. Kind nicht die Hälfte vom Verkehrswert erhalten soll. Wenn z.B. Kind 1 die Verpflichtung zur Pflege der Eltern übernimmt, mindert das aus meiner Sicht die Ansprüche von Kind 2 erheblich.

Aber zurück zur Frage:

Nehmen wir an, das Haus hätte einen Verkehrswert von 200.000€ und die Eltern hätten ein sonstiges Vermögen von 100.000€

Fall 1: Kind 1 bekommt das Haus und zahlt als Ausgleich 100.000€ an Kind 2. Beide Kinder haben also etwas im Wert von 100.000€ erhalten. Das ist gerecht, wenn Kind 1 das Haus alleine nutzen kann und auch sonst keine Einschränkungen bestehen.

Fall 2: Kind 1 bekommt das Haus und zahlt 50.000€ an Kind 2. Weitere 50.000€ erhält Kind 2 von den Eltern. In diesem Fall hat Kind 1 einen Gesamtwert von 150.000€ erhalten und Kind 2 einen Gesamtwert von 100.000€. Das kann gerecht sein, wenn die Eltern ein Wohnrecht im Haus erhalten oder/und Kind 1 eine Pflegeverpflichtung für die Eltern übernimmt.

Fall 3: Kind 1 bekommt das Haus unter Anrechnung auf das Erbe und zahlt 50.000€ an Kind 2. Kind 2 wird dadurch quasi Alleinerbe der Eltern und erbt später die 100.000€. Beide Kinder hätten in diesem Fall 150.000€ erhalten. Auch das kann gerecht sein, wobei für Kind 2 das Risiko besteht, dass das Vermögen der Eltern bei deren Tod nicht mehr vorhanden ist.

Zu beurteilen, was gerecht ist, ist also sehr komplex und auch z.T. abhängig von persönlichen Meinungen. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind sehr groß, so dass man genau überlegen muss, was man will.

36x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eljot
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 57x hilfreich)

Hallo hh,

vielen Dank für deine Meinung.

5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
searw
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 113x hilfreich)

Gibt es da irgendwelche Literatur oder Internetseiten /Forums oder ähnliches um in dieses Theme weitereinzusteigen ?

Wie wird das mit der Pflege der Eltern angerechnet ?
Gibt es da irgendwelche Zahlen/Fakten ?
Bis zu welchem Zustand der Eltern muss man dann diese Pflegen ?
(z.B. nur Essenkochen und putzen oder geht das bis zur 24 Stunden Betreuung ?

Wie läst sich das in Geld ausdrücken ?

70x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
searw
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 113x hilfreich)

Gibt es da irgendwelche Literatur oder Internetseiten /Forums oder ähnliches um in dieses Theme weitereinzusteigen ?

Wie wird das mit der Pflege der Eltern angerechnet ?
Gibt es da irgendwelche Zahlen/Fakten ?
Bis zu welchem Zustand der Eltern muss man dann diese Pflegen ?
(z.B. nur Essenkochen und putzen oder geht das bis zur 24 Stunden Betreuung ?

34x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
maus1982
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 48x hilfreich)

Ich hab auch so einen Fall.

Das Haus und Grundstück meiner Eltern hat einen Wert von ca. 400.000€.
Meine Schwester hat gemeint 200.000€ die Hälfte, minus (28 Jahre wo durchschnittlich meine Mutter noch im Haus lebt,eigene Wohnung) 176.000€.

Da blieben für mich noch 42.000€.
Kann sie mich einfach mit so wenig abspeißen?
Finde ich ziemlich wenig und ungerecht.

48x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49321 Beiträge, 17351x hilfreich)

Wenn man das Wohnrecht mir einbeziehen will, dann doch bitte so:

400.000€-176.000€=224.000€

Davon die Hälfte, also 112.000€ müssten ausbezahlt werden.

So eine Lösung würde ich für akzeptabel halten.

10x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jerome
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 93x hilfreich)

Hallo,
ich kenne nur Fälle, in denen ein Kind das Haus im Wege der vorweggenommenen Erbfolge das Haus erhält, die Eltern das Wohnrecht erhalten, freie Grundsteuern, Strom, Gas, Müll usw., auch gewisse Betreuung im Alter. Dafür bekommen die anderen Kinder vom Erbkind eine Auszahlung. Im ersten Moment sind meist die weichenden Kinder sauer. Aber irgendwann sind sie froh, frei zu sein und nach ihren eigenen Vorstellungen bauen zu können.
Die andere Alternative ist, daß nach dem Tod des letzten Elternteils die Erbengemeinschaft das Haus verkauft und sich das Geld teilt.
Alte Häuser sind meist nicht so gebaut - von der Substanz und der Inneneinteilung und auch Grundstücksgröße her - wie man es heute tun würde.

25x Hilfreiche Antwort

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