englisches Erbrecht für mein Testament wählen (Rechtswahlklausel, Doppelstaatler)

11. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
john37
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
englisches Erbrecht für mein Testament wählen (Rechtswahlklausel, Doppelstaatler)

Hallo,
ich besitze die deutsche und britische Staatsbürgerschaft und wohne in Deutschland.
Jetzt möchte ich mein Testament schreiben. Und zwar möchte ich da, dass auf mein Testament das englische Erbrecht angewendet wird, wegen den fehlenden Pflichtteilsansprüchen.
Wie muss ich das formulieren (Rechtswahlklausel) ?
Reicht es einfach zu schreiben: "Hiermit verfüge ich, dass das englische Erbrecht auf mein Testament angewendet wird" ?

Vielen Dank vorab und mfG

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Wenn Du die Möglichkeit der Rechtswahl nutzen möchtest und das britische Recht wählst, dann muss auch das Testament einschl. der Rechtswahlklausel dem britischen Recht entsprechen.

Welche Anforderungen das britische Recht an die Erstellung eines Testamentes stellt ist mir jedoch nicht bekannt.

-- Editiert von hh am 11.01.2020 12:18

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