erbe, schulden, verweigerung

11. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
apfelpicker
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)
erbe, schulden, verweigerung

folgender fall:

ein mensch verstirbt. er wohnt in einer wohngemeinschaft. er hat mehr schulden als vermögen.

nun kommen familienangehörige und wollen zwar a) das Erbe ausschlagen aber b) sich ein paar schöne sachen z.b. laptop aus dem zimmer des verstorbenen holen.

die polizei sagt, die bewohner müssen den angehörigen die sachen rausgeben, die sie wollen.

frage: ist es nicht so, das wenn jemand hohe schulden hat, aus seinem zimmer nichts raus geholt werden darf? also erbe ablehnen, wegen zu hoher schulden und trotzdem sich so ein paar sachen einfach nehmen?



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21 Antworten
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#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Wenn dem so ist, hat derjenige der die Sachen aus der
Wohnung nimmt, das Erbe angenommen.
Zahlt das Ordnungamt die Beerdigung, ist das Ordnungsamt
bzw. die Gemeinde Erbe.

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

"Zahlt das Ordnungamt die Beerdigung, ist das Ordnungsamt
bzw. die Gemeinde Erbe."

Das ist falsch.

Gruss


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#3
 Von 
apfelpicker
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

nur noch eine kleine ergänzung:

ich bin von einem kripobeamten angerufen worden. er sagte mir, ich solle und müsse den verwandten sachen aus dem zimmer des verstorbenen mitbewohners geben, wenn diese es wünschten. auf meinen hinweis, ob es da nicht den konflikt erbe-ausschlagen-erbe-annehmen gäbe, meinte er nein.

mal sollte sich also in erbangelegenheiten nicht unbedingt von einem polizisten beraten lassen:))

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
apfelpicker
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)


zitat: "...Zahlt das Ordnungamt die Beerdigung, ist das Ordnungsamt
bzw. die Gemeinde Erbe."

Das ist falsch.

Gruss..."

sehe ich auch so. wenns richtig wäre, gäbe es so gut wie keine sozialbestatungen in deutschland mehr.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Solange sie das Erbe nur ausschlagen wollen, ist auch erstmal nix Dramatisches passiert. Nur: Wenn man einmal Gegenstände aus dem Nachlass an sich nimmt, dann kann man sich den Weg zum Amtsgericht zwecks Ausschlagung auch sparen.

Gruß

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120118 Beiträge, 39831x hilfreich)

quote:
nun kommen familienangehörige und wollen zwar a) das erbe ausschlagen aber b) sich ein paar schöne sachen z.b. laptop aus dem zimmer des verstorbenen holen.

Das ist in der Regel falsch.
Alles oder nichts lautet die Devise.



quote:
die polizei sagt, die bewohner müssen den angehörigen die sachen rausgeben, die sie wollen.

Das ist falsch.

Zum einen ist das überhaupt nicht die Aufgabe der Bewohner hier irgendwelche Erbaufteilungen vorzunehmen.
Zum andere würden die Bewohner sich gegenüber den Erben schadensersatzpflichtig machen.



Als Bewohner würde ich hier daher gar nichts machen auch keinen Zutritt gewähren oder Schlüssel aushändigen.
Es sei denn derjenige hat einen Erbschein oder ein anderes glaubwürdiges Dokument das sein Eigentum am begehrten Gegenstand ausweist.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
apfelpicker
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

@ von Harry van Sell und @ all

vielen dank für eure einschätzung. ich bin neu hier und diese seite ist überaus nützllich.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
apfelpicker
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

@ von Harry van Sell

hallo noch mal,

die dienststellenleiterin und vorgesetzte des polizeibeamten, der mir sagte, das wenn die angehörigen zb ein laptob mitnehmen wollen, ich diesen auch dann aushändigen müsse, hat mich grade zurück gerufen.

sie sagt, das ihr kollege vollkommen recht hat. wenn enge verwandte auf der matte stehen, muss ich die sachen rausgeben. die können sich sonst auch übers gericht eine entscheidung holen. die krip mache auch betreuung von angehörigen und das sei gang und gäbe.

mir gehts ja nicht um den laptop oder anderes. nur will ich nicht selber, da mit irgendwelchen später auftretenden gläubigern stress haben.

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Selbst wenn die Angehörigen das Erbe nicht ausgeschlagen hätte, so darf sich der Erbschaftsbesitzer (hier die WG) einen Erbschein vorlegen lassen, bevor er die Sachen herausgibt.

quote:
die können sich sonst auch übers gericht eine entscheidung holen.


Dann sollen sie das versuchen, jedoch glaube ich nicht, dass sie tatsächlich so eine Entscheidung erhalten werden.

Habt Ihr als Mitbewohner der WG nicht noch irgendwelche Ansprüche gegen den Verstorbenen, wie z.B. die noch ausstehenden Meitzahlungen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, bzw. bis ein neuer Mitbewohner gefunden wurde?

quote:
die dienststellenleiterin und vorgesetzte des polizeibeamten, der mir sagte, das wenn die angehörigen zb ein laptob mitnehmen wollen, ich diesen auch dann aushändigen müsse, hat mich grade zurück gerufen.


Warum kümmert sich die Dienststellenleiterin um so eine Nebensächlichkeit? Du bist sicher, dass es sich tatsächlich um die Dienststellenleiterin gehandelt hat?

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
apfelpicker
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

die dienststellenleiterin hat mich zurückgerufen. ich hab mich bei ihr gemeldet, weil die die vorgesetzte, des beamten ist, der mir die info gegeben hat, ich solle die sachen gegen unterschift einfach raus geben und gut ist. ich wollte ihr sagen, das ein polizist, nicht unbedingt sich zu erbschaftssachen äußern sollte, wenn er da nicht firm drin ist und unrichtige tipps gibt.

ich hab ja null ahnung in diesen dinge, die ich hier wissen will, aber vom selber denken, komm ich auf den gleichen schluss wie du und die anderen hier. mal sehen wie es weiter geht, denn bis her hat sich die sippe noch nicht gemeldet. also bei uns. die quatschen den bearbeiteten kripobeamten eher voll.

und wegen ansprüchen von unserer seite, zb miete und so, da gäbe es ne menge.

er war mein bester freund. deswegen habe ich ihn zu uns ins haus geholt. nur dessen familienclan ist xxxxxxxx.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

quote:
und wegen ansprüchen von unserer seite, zb miete und so, da gäbe es ne menge.


Dann seid Ihr doch selbst Gläubiger und müsst auch aus diesem Grund die Sachen nicht herausgeben.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
apfelpicker
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

nur ist eben so gut wie nichts ( untermietvertrag), besser gar nichts schriftlich vereinbart.

er ist an einem herzinfakt verstorben. draußen, als er unterwegs war. es ist nichts zu lebzeiten geregelt worden. aus schaden wird man klug. da gehöre ich leider auch zu.

wenn man zu lebzeiten nichts regelt, wird es so ausgehen wie hier: der bester freund zählt zb bei auskünften über die todesursache u.a. nichts, während irgend welche verwandten angelaufen kommen und auf wichtig machen. aber gehört nicht zum thema.

hab gleich eine generalvollmacht meiner mutter gegeben.



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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

quote:
nur ist eben so gut wie nichts ( untermietvertrag), besser gar nichts schriftlich vereinbart.


Dass er einen mündlichen Untermietvertrag hatte, dürfte doch wohl nicht bestreitbar sein, oder?

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
apfelpicker
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

nein. er hat gearbeitet. vollzeit. eigentlich gutes netto gehalt. aber ein zu großes herz. hat sich ausnutzen lassen und nicht erkannt, an wen er sich wirklich halten soll und wer es nicht gut meinte.

aber von der sache her hast du recht. schwer zu glauben, warum er kostenlos gewohnt haben sollte.

interessant, das die "liebe verwandtschaft" sich bisher nicht gemeldet hat, zwecks termin , um sachen abzuholen.

vorher haben die den armen sachbearbeiter bei der kripo "bearbeitet", so das der bei mir angerufen hat, um mir zu sagen, das wir die sachen schon rausgeben müssten.

aber wie gesagt - seit dem kripoanruf - noch kein anruf von der familie. mal sehen.



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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120118 Beiträge, 39831x hilfreich)

Ich habe Zweifel ob das tatsächlich Polizisten waren ...


Aber es hat schon einen Grund, weshalb die Polizisten keine Roben tragen und keine Urteile fällen dürfen, sondern nur ausgebildete Juristen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Es gibt einen Zaubersatz für solche Situationen "Wo steht das?" - das können nämlich die meisten nicht benennen. Du kannst ja die Dienststellenleiterin noch einmal anrufen und sie nach dem Paragraphen fragen.
Ach ja, ein zweiter Satz, der hilft "Können sie mir das schriftlich geben."

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

quote:
Ich habe Zweifel ob das tatsächlich Polizisten waren ...


DEN Gedanken hatte ich aber auch...

Trotzdem würde ich erstmal abwarten, wann denn die verwandten Geier ankommen. Denen würde ich dann trotzdem die Türe icht aufmachen.

quote:
Es gibt einen Zaubersatz für solche Situationen "Wo steht das?" - das können nämlich die meisten nicht benennen. Du kannst ja die Dienststellenleiterin noch einmal anrufen und sie nach dem Paragraphen fragen.
Ach ja, ein zweiter Satz, der hilft "Können sie mir das schriftlich geben."


Dem stimme ich vollkomen zu.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
apfelpicker
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

@ all

"... war das wirklich die polizei?...."

jupp. das sind polizisten. wenn ich mit denen telefoniere, rufe ich ja auf deren dienststelle an bzw. wenn zb wie gestern eine vorgesetzte, hier die dienststellenleiterin, zurückruft, wird ihre nummer mitgesendet.

es ist die polizei und auch alles andere ist wahr. schon verrückt - weil obwohl mein kopf weiß, das mein bester freund tot ist, habe ich die ersten tage danach, jeden tag min. einmal den gedanken gehabt: vielleicht eine verwechslung? er ist gar nicht tot! ist bei mir das 1. mal, das ich einen menschen verloren habe, der mir sehr viel bedeutet.

was ich aber in den letzten tagen erlebt habe, führt zu der erkenntnis, das man bloß zu lebseiten, viel wichtiges regeln soll. denn wenn man zb mit der familie keinen guten draht hat, aber wenigstens einen engen, guten freund hat, kann es dazu führen, wie in meinem fall jetzt, das der menschen, der die letzten 10 jahre, der engste vertraute des verstorben gewesen ist, faktisch nichts zu melden hat. bei auskünften, bei der beerdigung und der art selbiger, ....

wenn ich so was mal in filmen gesehen habe. als tragikomödie, findet man es peinlich oder witzig, aber in der eigenen realität ist das das letzte. mein fehler dann - ich geh von mir aus und kann dann gar nicht glauben, wie andere so drauf sind und sich so krass schäbig verhalten können.


"... war das wirklich die polizei?...."

es ist in deutschland alles möglich. gottvertrauen in irgend etwas ist nicht mehr. war vielleicht auch nie richtig. meistens ausnahmen - aber eben auch realität. aber ich schweife wieder ab.

also so gut wie möglich, sich auf den eigenen tod vorbereiten, dh vollmachten erteilen, art der beerdigung planen und festlegen, etc. es kann so schnell gehen.

mein freund fehlt mir. aber ich bin dankbar für die 10 jahre. sterben gehört dazu und tut unglaublich weh. aber besser diese 10 jahre mit ihm, also ohne und damit auch nicht den schmerz und die trauer.

passt auf euch auf!


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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Dass es in der Praxis häufig so ist, dass enge Verwandte auch mit Zustimmung von Behörden und selbst dann wenn sie ausgeschlagen haben, persönliche Dinge und Dinge mit geringem Wert aus dem Nachlass entnehmen dürfen, ist wohl so. Insofern sind die Aussagen der Kripobeamten nicht ganz falsch.

Grund hierfür ist, dass ggf. die Entsorgung dieser Dinge teurer ist und ein Verkauf, jedenfalls dann wenn er offiziell durch eine Behörde durchgeführt wird, mit unvertretbar hohem Aufwand verbunden ist. Man ist dann froh, dass sich die Verwandten darum kümmern. So lange Entsorgunskosten und Versteigerungskosten höher sind als der zu erwartende Erlös aus der Verwertung des Nachlasses, haben auch Gläubiger wenig Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.

Wenn die Kripobeamten allerdings behaupten, es gebe einen Rechtsanspruch auf Herausgabe und die Verwandten können sich ggf. einen Gerichtsbeschluss beschaffen, dann ist das eindeutig falsch.

Wer Besitzer des Nachlasses ist, kann verlangen, dass jemand, der dessen Herausgabe verlangt, sich durch einen Erbschein legitimiert. Eine Wertgrenze gibt es dabei nicht. Wernn er eine solche Prüfung nicht vornimmt, dann muss er jedoch keine Schadenersatzansprüche durch Gläubiger fürchten, solange das o.g. zutrifft, d.h. der Nachlass nur einen geringen Wert hat.

Wer selbst noch Gläubiger gegenüber dem Verstorbenen ist, hat bezüglich des Nachlasses auch noch ein Zurückbehaltungsrecht. Bezüglich von Forderungen aus dem Untermietverhältnis gibt es auch noch das Vermieterpfandrecht. Wenn Du also die Herausgabe des Nachlasses verweigerst, dann haben die Verwandten keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen.

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
apfelpicker
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)


@ von hh

ich bedanke mich für deinen kommentar. alles noch einmal sehr gut dargestellt. auch den anderen danke ich.

123recht.net ist eine nützliche seite, hat mir sehr geholfen hier und ich habe sehr schnell eine orientierung bekommen.

wenn ich noch irgendetwas neues bekomme, melde ich mich hier wieder.



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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120118 Beiträge, 39831x hilfreich)

hier ist 24h geöffnet :)





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