erbe auschlagen

12. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Ricorecht123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
erbe auschlagen

Hallo zusammen, habe eine Frage zur gesetzlichen Erbfolge, wenn die Enkeltochter das Erbe auschlägt..
Also meine Mutter hat meine Tochter als Alleinerbin in einem Testament verfasst. Wenn meine Tochter das Erbe ausschlägt, wer wird gestezlicher Nacherbe??

Danke vorab für Eure Hilfe

-- Editiert von Ricorecht123 am 12.06.2019 17:28

-- Editiert von Ricorecht123 am 12.06.2019 17:29

Testament oder Erbe?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45425 Beiträge, 16161x hilfreich)

Gemeint ist wohl der Ersatzerbe und nicht der Nacherbe.

Wenn der testamentarische Alleinerbe ausschlägt, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Dabei kommen Personen, die ausdrücklich enterbt wurden nicht zum Zuge.

Wenn Du das einzige Kind Deiner Mutter bist und nicht ausdrücklich enterbt wurdest, dann wirst Du Alleinerbe.

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#2
 Von 
Ricorecht123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry meinte auch Ersatzerbe....
Habe eine Tochter und 2 Söhne...Tochter ist nach dem Testament Alleinerbin...
Also Ersatzerbe wären dann, die anderen 2 Enkelkinder, wenn meine Tochter( eines der 3 Enkelkinder) das Erbe ausschlägt...da ich ja enterbt wurde..
Mir steht nur das Pflichtanteil zu ( 50% des gesetzliches Erben)...

Ist das so richtig, oder habe ich das missverstanden?

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#3
 Von 
Ricorecht123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)



Zitat (von hh):
Gemeint ist wohl der Ersatzerbe und nicht der Nacherbe.

Wenn der testamentarische Alleinerbe ausschlägt, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Dabei kommen Personen, die ausdrücklich enterbt wurden nicht zum Zuge.

Wenn Du das einzige Kind Deiner Mutter bist und nicht ausdrücklich enterbt wurdest, dann wirst Du Alleinerbe.


Sorry meinte auch Ersatzerbe....
Habe eine Tochter und 2 Söhne...Tochter ist nach dem Testament Alleinerbin...
Also Ersatzerbe wären dann, die anderen 2 Enkelkinder, wenn meine Tochter( eines der 3 Enkelkinder) das Erbe ausschlägt...da ich ja enterbt wurde..
Mir steht nur das Pflichtanteil zu ( 50% des gesetzliches Erben)...

Ist das so richtig, oder habe ich das missverstanden?

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45425 Beiträge, 16161x hilfreich)

Zitat:
da ich ja enterbt wurde..


Wurdest Du ausdrücklich enterbt, d.h. im Testament steht der Satz "Hiermit ist Ricorecht123 enterbt" oder etwas Vergleichbares?

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#5
 Von 
Ricorecht123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
da ich ja enterbt wurde..


Wurdest Du ausdrücklich enterbt, d.h. im Testament steht der Satz "Hiermit ist Ricorecht123 enterbt" oder etwas Vergleichbares?[/

Im Testament steht nichts von meiner Enterbung.
Dachte nur, wenn meine Tochter als Alleinerbin im Testament steht, dass ich automatisch enterbt bin.
Außer der pflichtanteil...der ist ja gesetzlich geregelt...

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45425 Beiträge, 16161x hilfreich)

Zitat:
Dachte nur, wenn meine Tochter als Alleinerbin im Testament steht, dass ich automatisch enterbt bin.


Das ist im Prinzip richtig, aber dann bist Du nicht aus der gesetzlichen Erbfolge raus. Wenn Deine Tochter ausschlägt, bist Du somit Alleinerbe.

Was ist eigentlich das Motiv er Ausschlagung durch Deine Tochter, bzw. was soll damit erreicht werden?

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#7
 Von 
Ricorecht123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Frage ist ja, wenn meine Tochter das Erbe ausschlägt, wer wird Ersatzerbe..
Habe ja noch 2 Söhne...kämen die in Betracht oder ginge es dahin, das Geschwister meiner Mutter die Ersatzerbe wären...

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#8
 Von 
Ricorecht123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Dachte nur, wenn meine Tochter als Alleinerbin im Testament steht, dass ich automatisch enterbt bin.


Das ist im Prinzip richtig, aber dann bist Du nicht aus der gesetzlichen Erbfolge raus. Wenn Deine Tochter ausschlägt, bist Du somit Alleinerbe.

Was ist eigentlich das Motiv er Ausschlagung durch Deine Tochter, bzw. was soll damit erreicht werden?[/

Dieses Testament ist 1994 verfasst worden, da mein Verhältnis zu meiner Mutter mehr schlecht als recht war.
Nach Jahren, wurde das Verhältnis zunehmend besser, soweit da ich mich die letzen 7 Jahre um sie gekümmert habe, da sie leicht pflegebedürftig wurde....bis hin zur Demenz. Dieses Testament von 1994 wurde schlichtweg vergessen zu widerrufen. Habe durch Zufall beim wälzen von Akten dieses Testament (Kopie mit hinterlegungsschein) gefunden..
Nun ist sie im Pflegeheim und habe eine Generalvollmacht um alles zu erledigen...

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45425 Beiträge, 16161x hilfreich)

Wenn Deine Tochter ausschlägt, dann wirst Du Alleinerbin. Wenn Du auch ausschlägst, dann erben Deine beiden Söhne.

Allerdings könnte Deine Tochter die Ausschlagung auch auf das testamentarische Erbe beschränken. Dann ginge nach Deiner Ausschlagung das Erbe an alle drei Kinder zu gleichen Teilen.

Die Geschwister Deiner Mutter kämen erst dann zum Zuge, wenn auch alle Deine Kinder ausschlagen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ricorecht123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wenn Deine Tochter ausschlägt, dann wirst Du Alleinerbin. Wenn Du auch ausschlägst, dann erben Deine beiden Söhne.

Allerdings könnte Deine Tochter die Ausschlagung auch auf das testamentarische Erbe beschränken. Dann ginge nach Deiner Ausschlagung das Erbe an alle drei Kinder zu gleichen Teilen.

Die Geschwister Deiner Mutter kämen erst dann zum Zuge, wenn auch alle Deine Kinder ausschlagen.[/

Vielen lieben Dank für deine hilfreiche Information......

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12304.12.2021 20:52:31
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

Hat die Tochter eigene Kinder?

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#12
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7416 Beiträge, 4348x hilfreich)

Zitat:
Hat die Tochter eigene Kinder?

Das spielt hier keine Rolle.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12304.12.2021 20:52:31
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat:
Hat die Tochter eigene Kinder?

Das spielt hier keine Rolle.


https://dejure.org/gesetze/BGB/2069.html

-- Editiert von malebenkurz am 13.06.2019 21:44

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#14
 Von 
Ricorecht123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein tochter hat keine Kinder

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7416 Beiträge, 4348x hilfreich)

§ 2069 kommt dann zum Tragen, wenn der bedachte Erbe vor dem Erblasser verstorben ist. Das ist hier nicht der Fall.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12304.12.2021 20:52:31
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
§ 2069 kommt dann zum Tragen, wenn der bedachte Erbe vor dem Erblasser verstorben ist. Das ist hier nicht der Fall.


Das ist falsch, er kommt auch bei Ausschlagungen zum Tragen.

Palandt, Rn. 4 zu 2069

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