erbe ausschlagen - Nachlassgericht Ausschlagungserklärung

4. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
edenprime
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
erbe ausschlagen - Nachlassgericht Ausschlagungserklärung

habe folgende frage.
mein vater ist vor 4 tagen verstorben. da ich 6 wochen zeit habe mein erbe auszuschlagen will ich das so schnell wie möglich tuhen. jetzt ist es so das ich im schwarzwald wohne und er in der nähe von chemnitz gewohnt hat. jetzt wollte ich fragen ob ich per notar hier in der nähe mein erbe aussschlagen kann ohne das ich zum nachlassgericht nach chemnitz fahren muss.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Barcar
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo
sämtliche Erbangelegenheiten werden in der Regel eigentlich in der zuständigen Gemeinde geregelt,also in Ihrem Fall in Chemnitz.
Am besten ist aber sich mal Rat vor Ort zu holen.
MfG
Barcar

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#2
 Von 
Andarta
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 70x hilfreich)

§ 344 Abs. 7 FamFG :

Für die Entgegennahme einer Erklärung, mit der die Erbschaft ausgeschlagen (§ 1945 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) oder die Ausschlagung angefochten (§ 1955 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) wird, ist auch das Nachlassgericht zuständig, in dessen Bezirk der Ausschlagende oder Anfechtende seinen Wohnsitz hat. Die Niederschrift über die Erklärung ist von diesem Gericht an das zuständige Nachlassgericht zu übersenden.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7994 Beiträge, 4497x hilfreich)

Geh zu einem Notar oder Notariat (da in BW) in deiner Nähe. Dieser/s wird die Ausschlagungserklärung an das zuständige Nachlassgericht senden. Wichtig ist, dass die Ausschlagungserklärung dort fristgerecht vorliegt.

Eine Ausschlagungserklärung kann beim zuständigen Nachlassgericht, bei jedem Notar oder beim Amtsgericht am Wohnort des Ausschlagenden abgegeben werden.

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