nach dem tod meiner mutter werde ich auf jeden fall das erbe ausschlagen.
ich möchte trotz allem die beerdigungskosten zahlen.
darf ich hierfür die restlichen ca. euro 450,--, die sich nach abzug der seniorenheimrechnung noch auf dem konto meiner mutter befinden verwenden - obwohl ich vorhabe, dass erbe auszuschlagen???
erbe ausschlagen - beerdigungskosten zahlen
14. März 2003
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Frage vom 14. März 2003 | 22:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
erbe ausschlagen - beerdigungskosten zahlen
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 15. März 2003 | 14:00
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Beerdigungskosten sind Nachlassverbindlichkeiten.
M.E. kann das Girokontoguthaben hierfür verwendet werden.
Allerdings ist die Frage, ob jemand, der nicht Erbe ist, von der jeweiligen Bank das Geld erhält. Ich würde die Bank fragen, ob sie z.B. die Rechnung des Bestatters hierzu benötigen.
gruß, gipsy
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