Hallo,
folgende Frage:
Von meinem Verstorbenen Vater wird vermutet das er stark verschuldet ist. Deshalb werde ich das Erbe fristgerecht ausschlagen. Wie verhält es sich dann mit meinem Pflichtteil?
Kann ein Pflichtteil auch Schulden sein? Und habe ich mit dem ausschlagen des Erbteils auch den Pflichtteil ausgeschlagen?
erbe ausschlagen/Pflichtteil
4. August 2008
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Frage vom 4. August 2008 | 20:59
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
erbe ausschlagen/Pflichtteil
#1
Antwort vom 4. August 2008 | 21:52
Von
Status: Praktikant (731 Beiträge, 353x hilfreich)
Anspruch auf einen Pflichtteil hat man nur, wenn man testamentarisch enterbt wurde. Wer das Erbe ausschlägt, kann aber natürlich nicht gleichzeitig einen Pflichtteil beanspruchen.
Pflichtteil bedeutet eben nicht, daß man die Pflicht hat, einen Teil zu erben.
#2
Antwort vom 5. August 2008 | 13:17
Von
Status: Richter (8590 Beiträge, 4667x hilfreich)
Rein theoretisch: Wenn der Nachlass überschuldet ist, wovon sollte denn der "Pflichtteil" gezahlt werden?
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