erbe - haus - schwager mit wohnrecht

1. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
annemie15
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
erbe - haus - schwager mit wohnrecht

mein mann ist krank und es ist abzusehen, dass er bald sterben wird. wir wohnen im haus, das er (und sein Bruder) von seinen Eltern geerbt haben. Mein Mann ist als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, sein Bruder hat Wohnrecht. Allerdings besteht mit diesem Bruder (meinem Schwager) keinerlei Kontakt nach einer Auseinandersetzung vor fünf Jahren.

Wie ist das gesetzlich geregelt? Wir haben einen kleinen Sohn. Wer würde was erben? Es ist auch eine Eigentumswohnung in einer anderen Stadt vorhanden. Kann mir da wer Auskunft geben?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Hallo,

wenn nicht anders geregelt ist würden du und euer Sohn erben. Meines Wissens erben Geschister nur dann, wenn keine Kinder da sind.

Grüße, Heike

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Ohne Testament erben Du und der gemeinsame Sohn je 50%. Ihr bildet dann eine Erbengemeinschaft.

Am Wohnrecht des Bruders ändert sich nichts.

Zu überlegen ist hier noch, ob Du testamentarisch als Alleinerbin eingesetzt wirst. Euer Sohn hätte dann zwar einen Pflichtteilsanspruch, den er aber wohl nicht geltend macht.

Wenn Dein Mann noch ein Testament machen möchte, dann solltet Ihr auch überlegen, in welchem Umfang Du nach seinem Tod über den Nachlass verfügen darfst. Das Testament sollte dann notariell aufgesetzt werden, damit man nicht durch unglückliche Formulierungen unerwünschte Ergebnisse erzielt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
annemie15
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

ohmann. danke euch erstmal

"solltet Ihr auch überlegen, in welchem Umfang Du nach seinem Tod über den Nachlass verfügen darfst"

sorry, bin völlig ahnungslos, dachte, wenn ich erbe, steh ich dann auch im grundbuch? meinst du das mit "über Nachlass verfügen"?

Kann mein Schwager sein Wohnrecht vererben (hat eine Tochter?)

Puh. Also ab zum Notar. Wo findet man die, reicht das Telefonbuch oder sollte man sich informieren?

:(

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Wenn Dein Mann Dich einfach als alleinige Erbin einsetzt, dann kannst Du über den Nachlass voll verfügen.

In vielen Fällen besteht aber der Wunsch, dass das Haus anschließend zwingend an das gemeinsame Kind weitervererbt wird.

Das wäre z.B. nicht der Fall, wenn Du wieder heiratest oder auch von einem anderen Mann weitere Kinder bekommst oder aber das Kind einfach testamentarisch enterbst.

Außerdem könntest Du das Haus verkaufen und das Geld verjubeln.

Ich kann mir vorstellen, dass Dein Mann den Wunsch hat, diese Dinge im Testament zu berücksichtigen. Das ist rechtlich möglich. Man muss dann aber bei den Formulierungen aufpassen.

Sollte ich damit richtig liegen, dass dieser Wunsch bei Deinem Mann besteht, dann sollte das Testament von einem Anwalt oder Notar verfasst werden. Das sind eigentlich Standardtestamente, für die jeder Notar Vorlagen hat. Lasst Euch aber genau erklären, was Du nach dem Tod Deines Mannes mit dem Haus machen darfst und was nicht und was bei Wiederverheiratung und bei weitere Kindern passiert. Aus den Formulierungen, die gewählt werden, wird so etwas für einen Laien oftmals nicht so ganz deutlich.
Ansonsten einmal im Bekanntenkreis fragen, ob jemand einen guten Notar kennt.

Verfügung über den Nachlass heißt: Verkaufen, Verschenken oder auch testamentarisch darüber verfügen.

Mit Verfügung in diesem Sinne ist nicht die Nutzung gemeint.

Auch in so einem Fall bist Du als alleinige Eigentümerin im Grundbuch eingetragen. Zusätzlich eingetragen werden dann die Beschränkungen.

Dein Schwager kann sein Wohnrecht übrigens nicht vererben.

-- Editiert von hh am 01.02.2007 12:47:50

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