erben die enkel wenn der vater...

3. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
sweetbaby2211
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
erben die enkel wenn der vater...

erben die enkel des verstorbenen,wenn der vater aus dem alten testament (1982) mit einem pflichtteil bedacht wurde und in dem neuerem testament (2002) auf grund von tod gar nicht mehr erwähnt wird???
ein bekannter erzählte mir: für die enkel des verstorbenen wäre der pflichtteil trotzdem drin, da der vorverstorbene vater und seine nachkommen nicht ausgeschlossen wurde???

für einen Rat oder anhaltspunkt wäre ich sehr dankbar.

Mfg

Testament oder Erbe?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Exitone
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo

Ja, der Plichtteil ist euer. Das Erbe eures Vaters steht nun euch zu.

Gruß EXE

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16799x hilfreich)

Ja, ihr habt einen Pflichtteilsanspruch, jedoch keinen Erbanspruch gegenüber dem Großelternteil.

Selbst wenn der Pflichtteil gegenüber Eurem Vater ausgeschlossen worden wäre, würde das nicht für Euch gelten. Für den Auschluss eines Pflichtteils sind aber hohe Anforderungen zu erfüllen, so dass das nur in seltenen Fällen möglich ist.

Erbe und Pflichtteil sind dabei jedoch zu unterscheiden. Wer einen Pflichtteilsanspruch hat, der erbt nicht.

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#3
 Von 
sweetbaby2211
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schön :)
das ist beruhigend zu wissen

@hh
also der pflichteil ja,egal ob der vorverstorbene vater erwähnt wurde oder nicht?
wo müsste man dann seinen pflichteil geltend machen, im amtsgericht???oder muß das ein anwalt machen?

wie hoch ist in der regel so ein Pflichtteilanspruch?

-- Editiert von sweetbaby2211 am 04.10.2007 00:59:01

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Den Pflichtteilsanspruch würde ich beim Erben anmelden.
Wie hoch der ist?
normal: Ehepartner bekommt 50 %
Kinder erhalten restlichen 50 %/Anzahl der Kinder
Pflichtteil ist jeweils die Hälfte davon.
Kind ist verstorben => sein Anteil wird geteilt durch die Anzahl seiner Kinder.

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#5
 Von 
sweetbaby2211
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@siska0304

:Den Pflichtteilsanspruch würde ich beim Erben anmelden:

das verstehe ich nicht

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#6
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

Ist denn überhaupt schon jemand (außer dem Vater) verstorben?

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#7
 Von 
sweetbaby2211
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@cuno ja der vater des vaters ;) sonst würde sich die frage ja gar nicht stellen

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16799x hilfreich)

Der Pflichtteil muss gegenüber dem/den Erben geltend gemacht werden. Das Amtsgericht ist nicht zuständig.

Selbstverständlich kannst Du das auch einen Anwalt machen lassen. Das lohnt sich aber nur bei einem größeren Nachlass, da ansonsten die Anwaltskosten den Pflichtteil leicht überschreiten können.

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#9
 Von 
sweetbaby2211
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

achsoo!!!

Ich danke allen für die aufschlussreichen antworten, ihr habt mir sehr geholfen:)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wenn es ein neues Testament gibt, steht da ja auch drinnen, wer erbt und an den würde ich dann einen freundlichen Brief schreiben mit der Bitte, dir eine Aufstellung des gesamten Erbes zu überlassen und dir auf Konto xy den Pflichtteil zu überweisen. Wenn der Erbe dann komisch oder gar nicht reagiert kannst du immer noch einen Anwalt einschalten. Den Brief würde ich mit Einschreiben senden, damit du belegen kannst, dass du geschrieben hast (und immer von allem eine Kopie machen).

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