erben die enkel des verstorbenen,wenn der vater aus dem alten testament (1982) mit einem pflichtteil bedacht wurde und in dem neuerem testament (2002) auf grund von tod gar nicht mehr erwähnt wird???
ein bekannter erzählte mir: für die enkel des verstorbenen wäre der pflichtteil trotzdem drin, da der vorverstorbene vater und seine nachkommen nicht ausgeschlossen wurde???
für einen Rat oder anhaltspunkt wäre ich sehr dankbar.
Mfg
erben die enkel wenn der vater...
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Hallo
Ja, der Plichtteil ist euer. Das Erbe eures Vaters steht nun euch zu.
Gruß EXE
Ja, ihr habt einen Pflichtteilsanspruch, jedoch keinen Erbanspruch gegenüber dem Großelternteil.
Selbst wenn der Pflichtteil gegenüber Eurem Vater ausgeschlossen worden wäre, würde das nicht für Euch gelten. Für den Auschluss eines Pflichtteils sind aber hohe Anforderungen zu erfüllen, so dass das nur in seltenen Fällen möglich ist.
Erbe und Pflichtteil sind dabei jedoch zu unterscheiden. Wer einen Pflichtteilsanspruch hat, der erbt nicht.
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Danke schön
das ist beruhigend zu wissen
@hh
also der pflichteil ja,egal ob der vorverstorbene vater erwähnt wurde oder nicht?
wo müsste man dann seinen pflichteil geltend machen, im amtsgericht???oder muß das ein anwalt machen?
wie hoch ist in der regel so ein Pflichtteilanspruch?
-- Editiert von sweetbaby2211 am 04.10.2007 00:59:01
Den Pflichtteilsanspruch würde ich beim Erben anmelden.
Wie hoch der ist?
normal: Ehepartner bekommt 50 %
Kinder erhalten restlichen 50 %/Anzahl der Kinder
Pflichtteil ist jeweils die Hälfte davon.
Kind ist verstorben => sein Anteil wird geteilt durch die Anzahl seiner Kinder.
@siska0304
:Den Pflichtteilsanspruch würde ich beim Erben anmelden:
das verstehe ich nicht
Ist denn überhaupt schon jemand (außer dem Vater) verstorben?
@cuno ja der vater des vaters sonst würde sich die frage ja gar nicht stellen
Der Pflichtteil muss gegenüber dem/den Erben geltend gemacht werden. Das Amtsgericht ist nicht zuständig.
Selbstverständlich kannst Du das auch einen Anwalt machen lassen. Das lohnt sich aber nur bei einem größeren Nachlass, da ansonsten die Anwaltskosten den Pflichtteil leicht überschreiten können.
achsoo!!!
Ich danke allen für die aufschlussreichen antworten, ihr habt mir sehr geholfen:)
Wenn es ein neues Testament gibt, steht da ja auch drinnen, wer erbt und an den würde ich dann einen freundlichen Brief schreiben mit der Bitte, dir eine Aufstellung des gesamten Erbes zu überlassen und dir auf Konto xy den Pflichtteil zu überweisen. Wenn der Erbe dann komisch oder gar nicht reagiert kannst du immer noch einen Anwalt einschalten. Den Brief würde ich mit Einschreiben senden, damit du belegen kannst, dass du geschrieben hast (und immer von allem eine Kopie machen).
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