erbmindernde Schenkung

3. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Lilly@home
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
erbmindernde Schenkung

A hat einen Erbvertrag mit B in welchem sich beide gegenseitig als Alleinerben einsetzen und auch keine einseitige Änderung zulässt.

A lernt nach dem Vertragsabschluss seine Lebenspartnerin C kennen mit welcher er 30 Jahre seines Lebens verbringt und auch 20 Jahre verheiratet ist.

Beide beziehen bei der Heirat eine schon altersgerechte EG-Wohnung zur Miete, welche A bezahlt. Nach 3 Jahren möchte der Vermieter die Wohnung verkaufen. Da A+C nicht Gefahr laufen wollen nochmal umziehen zu müssen und die Wohnung fürs Alter perfekt ist, wird die Wohnung gekauft. Zu diesem Wohnungskauf gibt A ca. 60% der Kaufsumme hinzu. C wird jedoch alleine im Grundbuch eingetragen und beide leben dort noch gemeinsam 16 Jahre, von denen A 12 Jahre pflegebedürftig ist und von C gepflegt wird.
Allerdings schließen A+C zeitgleich mit dem Hauskauf ein gegenseitiges Testament, in welchem, falls C zuerst verstirbt, A Alleinerbe der Immobilie werden soll. Falls C länger lebt, geht die Immobilie nach deren Tod komplett an B. Die Kinder von C haben in diesem Zuge auf ihren Pflichtteil für die Immobilie verzichtet.

Nun ist A verstorben und B fordert sein Erbe ein. B ist bekannt, dass C alleine damals nicht das Geld hatte um die Wohnung alleine kaufen zu können. Er geht von einer erbmindernde Schenkung aus.

1. Handelt es sich um eine erbmindernde Schenkung? Schließlich hatte A ja auch ein lebzeitiges Eigeninteresse.

2. Muss C nun die kompletten 70% des damaligen Kaufpreis an B zahlen?

3. Oder zählt in irgendeiner Form, dass A in all den Jahren keine Mietkosten mehr zu zahlen hatte und auch von C gepflegt wurde?

4. Spielt die Tatsache eine Rolle, dass nach dem Tod von C später B ohnehin die komplette Immobilie bekommen wird?


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von Lilly@home):
1. Handelt es sich um eine erbmindernde Schenkung? Schließlich hatte A ja auch ein lebzeitiges Eigeninteresse.


Nach meiner Auffassung ja. Welches Eigeninteresse bestand darin, auf einen Eintrag im Grundbuch zu verzichten?

Zitat (von Lilly@home):
2. Muss C nun die kompletten 70% des damaligen Kaufpreis an B zahlen?


Nacvh meiner Auffassung ja.

Zitat (von Lilly@home):
3. Oder zählt in irgendeiner Form, dass A in all den Jahren keine Mietkosten mehr zu zahlen hatte und auch von C gepflegt wurde?


Mietkosten hätte A auch dann nicht getragen, wenn er im Grundbuch gestanden hätte. Zum Zeitpunkt der Schenkung war die Pflegebedürftigkeit wohl noch nicht absehbar, so dass das nach meiner Auffassung auch kein Argument ist.

Zitat (von Lilly@home):
4. Spielt die Tatsache eine Rolle, dass nach dem Tod von C später B ohnehin die komplette Immobilie bekommen wird?


Nein

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