hallo,
meine oma ist gestorben und hat drei geschwister.
bruder1 hat mir 2 töchtern will das erbe ausschlagen. nun ist die frage, wenn er das erbe ausschlägt, sind dann seine beiden töchter erbberechtigt?
erbreinfolge
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Die Oma hatte doch Kinder? Sonst wäre sie doch nicht Oma? Was ist mit denen? Erben die nicht?
Oder verstehe ich hier was falsch?
ups ..kleiner fehler :-)
nochmal
meine oma ist gestorben und hat 1 tochter und 2 söhne. alle 3 sind erbbrechtigt.
sohn1 mit 2 kindern, will das erbe ausschlagen.
sind nun seine kinder erbbrechtigt oder geht sein erbanteil zu je gleichen teilen auf seine schwester und bruder über?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Stimem Nataly zu, da es direkte Abkömmlinge nach unten (Kinder, Enkel) gibt, spielen die Geschwister der Oma keine Rolle, es sei denn, die sind im Testament genannt.
Aber vielleicht haben die direkten Abkömmlinge ja schon ausgeschlagen und deswegen sind jetzt die Geschwister dran.
wie gesagt meine oma hat 3 kinder und eins mit selbst 2 kindern will das erbe nicht, aber will auch nicht das seine kinder erben.
daher die frage, erbe nun seine kinder?
wie alt sind denn die Kinder des Sohnes, der ausgeschlagen hat? Sind sie volljährig, können sie doch auch ausschlagen, soweit ich weiß.
Und soweit ich weiß, ja - schlägt der Sohn aus, treten an seine Stelle seine Kinder.
sie sind volljährig. und wenn diese nun das erbe auch auschlagen, was ist dann?
Ohne Garantie auf Richtigkeit - schlagen die Enkel aus und haben selbst schon Nachkommen, erben wohl die. Sind da keine Nachkommen, erben die beiden anderen Kinder der Oma.
okay,
kann man einen erbverzichtsvertrag aufsetzten auch wenn der vererber schon verstorben ist?
Hallo,
zunächst wünsche ich Ihnen ein gutes Neues Jahr 2008.
Ich bin Fernsehproduzent und suche für ein neues Format für einen Öffentlich-rechtlichen Sender aktuelle Fälle aus NRW, in denen es um Probleme mit Erbschaft, Testament etc. geht. Die Fälle sollen in einem Fernsehbeitrag dargestellt werden, anschließend erfolgt eine konkrete Beratung zum Fall durch einen Erbrechts-Experten.
Wenn Sie sich vorstellen könen, Ihren Fall in einem Fernsehbeitrag darzustellen und mit Hilfe eines Erbrecht-Experten zu lösen
würde ich mich freuen, wenn Sie mich einmal anrufen würden.Ich rufe dann zurück.
Oder mailen Sie mich an:
Lighthouse@Michael-Schomers.de
Herzliche Grüße
Michael Schomers
Lighthouse Film
Tel: 0173 / 519 66 99
-----------------
"M.Schomers"
Normalerweise freut man sich doch, wenn man etwas erbt, ich verstehe wirklich nicht, warum hier das Erbe mit Gewalt ausgeschlagen werden soll.
Überschuldung liegt wohl nicht vor, denn die anderen Kinder wollen das Erbe wohl annehmen?
Unrichtig ist die Vorstellung, wenn einer ausschlägt, erhalten die anderen Erben halt mehr.
Für den Erbteil kann das Spiel ewig weitergehen.
Und nein, einen Erbverzichtsvertrag können nur beide Seiten beim Notar unterschreiben - und dafür müssen beide Seiten noch leben (Erblasser und -nehmer).
er will das erbe nicht, weil erst seit 4 jahren wieder aktuell in der familie ist und der meinung ist, dass meine mutter und ihr bruder das erbe zusteht. daher will er es nicht. weder erbe noch pflichtteil.
kann er das ausschlagen?
Wenn er das Erbe ausschlägt, dann treten seine Kinder an seine Stelle. Erst wenn die Kinder auch ausschlagen, kommen die Geschwister zum Zuge.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten