erbschaftssteuer/schenkung

10. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Frey
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
erbschaftssteuer/schenkung

Guten Tag,
stimmt es dass man Erbschaftssteuer erst bezahlen muß wenn eine gewisse Summe erreicht ist? Wenn ja, wie hoch ist der Betrag und wäre eine Schenkung nicht besser?
Danke im voraus




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50120 Beiträge, 17559x hilfreich)

Die Freibeträge bei Erbschafts- und Schenkungssteuer sind gleich hoch.

Der Freibetrag selbst hängt sehr stark vom Verwandtschaftsgrad ab und reicht von 5.200€ für nicht Verwandte bis zu 307.000€ für die Ehefrau.

Die Freibertäge für Schenkung und Erbschaft werden zusammen gerechnet, wenn sie innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren anfallen und Schenkung/Erbschaft von der selben Person stammen.

Eine Schenkung ist dann besser, wenn der Erbfall nicht innerhalb der nächsten 10 Jahre eintritt, weil man dann den Freibetrag erneut geltend machen kann.

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#2
 Von 
Frey
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort!

Ich meine gelesen zu haben, dass der Freibetrag 205000euro wäre..
in meinem Fall es ist so:
Meine Schwiegermutter besitzt ein Haus. Im Falle ihres Ablebens, würde mein Mann und seine Schwester es erben. Nehmen wir an, das Haus ist ca 400000euro wert: wird der Betrag halbiert, weil es 2 Kinder gibt, die erben und dementsprechend wird jeder seine Erbschaftssteuer zahlen?
Danke!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50120 Beiträge, 17559x hilfreich)

Jedes Kinder hat einen Freibetrag von 205.000 €. Dabei ist dann auch noch zu beachten, dass Immobilien nicht mit dem Verkehrswert, sondern mit dem Ertragswert versteuert werden. Der beträgt aber nur ca. 50-80% des Verkehrswertes.

Wenn es nicht noch weiteres nennenswertes Vermögen gibt, dann würde in Eurem Fall wohl keine Erbschaftsteuer anfallen, weil aufgrund der Ertragswertberechnung die Erbschaft jedes Kindes deutlich unter den 205.000€ liegt.
Falls das Erbe über dem Freibetrag liegt, muss jeder Erbe seine Erbschaftsteuer selbst zahlen.

Eine Schenkung zu Lebzeiten ist daher unter steuerlichen Aspekten nicht notwendig.

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#4
 Von 
Frey
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

wow ist ja interressant. Dennoch habe ich noch Fragen!:Der Ertagswert ist wohl die Mietannahme oder? Wenn ja, wer errechnet das? Dieses Haus ist nie vermietet worden..
Nehmen wir an das Erbe liegt über dem Freibetrag: wie viel % muß man ca zahlen?
Danke!!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50120 Beiträge, 17559x hilfreich)

In der Steuerklasse I, die u.a. für Kinder gilt liegt der Prozentsatz zwischen 7% des Erbes bei bis zu 52.000€, 11% bei bis 256.000€ und steigt dann auf bis zu 30% bei über 25.565.000€.

Als Miete zur Ermittlung des Ertragswertes wird die übliche Miete, die für so eine Haus erzielt werden könnte, zugrunde gelegt.

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