Hallo
Ich hab da mal eine Frage zum Erbschein und Vermögensaufstellung. Mein Onkel starb vor kurzer Zeit ohne einen dierekten Nachkommen zu haben oder ein Testament verfasst zu haben. Erbberechtigt sind jetzt der einzig überlebende Bruder sowie die Nichten und Neffen bereits verstorbener Geschwister.Ein Stiefneffe hatte nun Kontovollmacht von meinem Onkel kurz vor seinem Tod übertragen bekommen.Wie können nun die Nichten und Neffen sicher gehen, daß bei der Vermögensaufstellung alles mit rechten Dingen zugeht und keine Konten u.a unterschlagen werden
Danke schon mal und viele Grüsse
renzi
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erbschein - vermögensaufstellung
14. März 2011
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Frage vom 14. März 2011 | 17:45
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 0x hilfreich)
erbschein - vermögensaufstellung
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 16. März 2011 | 12:26
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1334x hilfreich)
Notfalls über eine gerichtliche Auskunftsklage.
Dann muß der Stiefneffe über das Vermögen Auskunft erteilen
und seine Angaben beeiden.
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#2
Antwort vom 16. März 2011 | 12:29
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 16. März 2011 | 13:29
Von
Status: Master (4821 Beiträge, 1816x hilfreich)
wieso sollte er nicht?
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#4
Antwort vom 16. März 2011 | 18:22
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 17x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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