erbschein..verlust des rechts auf ausschlagung

3. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
onlineonline
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 6x hilfreich)
erbschein..verlust des rechts auf ausschlagung

hallo liebe forumsmitglieder, per gesetz ist es doch so, daß jemand welcher einen erbschein beantragt und erhalten hat das recht auf ausschlagung des erbes verliert.................... wenn nun aber ein gemeinschaftlicher erbschein bzgl. einer erbengemeinschaft ausgestellt wurde (angenommen ohne wissen der anderen miterben), verlieren dann die anderen miterben damit automatisch das recht auf ausschlagung..............die anderen miterben sind also automatisch erben geworden............ Was meint ihr dazu?

ag

online.online

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Bei der Antragstellung muss versichert werden, dass alle Erben die Erbschaft angenommen haben bzw. ich kenne es so, dass alle (Mit)Erben dem Antrag schriftlich zustimmen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
onlineonline
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 6x hilfreich)

hallo crunccl, ........................in diesem fall hat der (Mit)Erbe dem antrag nicht zustimmen können, da er gar nichts von wußte und erstmal tagelang um den verlust der Mutter geheult hat...........offensichtlich wurde gegenüber dem NG versichert, dass die anderen erben die erbschaft angenommen haben, diese versicherung ist in diesem fall meineidig, weil es keine annahme bzw. ausschlagung des stiefkindes gegeben hat....... das stiefkind wußte damals noch nicht mal ob es überhaupt erbe ist............die frage ist doch die, wozu brauchte der stiefvater den meineidigen erbschein so eilig, wenn er ohne zusätzliche vollmachten des stiefkindes sowieso angeblich nichts ausrichten kann.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 203x hilfreich)

Sorry, aber vielleicht könntest du dich zunächst mal entscheiden, ob du nun a) Erbe werden oder b) die Erbschaft ausschlagen willst.
Hilfreich wäre auch, wenn du den Sachverhalt mal chronologisch und geordnet schildern würdest, statt für jede Frage einen neuen Thread zu eröffnen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
onlineonline
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 6x hilfreich)

hallo liebe forumsgemeinde, danke einstweilen für eure geduld........................................zu a/b: hatte nicht die wahl da ich durch die ausstellung des erbes wie ich jetzt dank des forums erfahren habe erbe geworden bin ob ich wollte oder nicht hat keiner gefragt.
aber um die frage von boudicca zu beantworten:JA ICH WILL ERBE SEIN! ...........................................zum sachverhalt: warum zahlt ein hochintelligenter Mensch (als manager, vorstand, schatzmeister sehr erfahren in geschäften) einen erbschein, wenn er ihn angeblich sowieso ohne "Eigenvollmacht" des anderen mitgliedes der erbengemeinschaft (50%/50%) nicht benützen kann? warum beantragt er diesen kostenpflichtigen erbschein geheim mit meineid.oder ist das nur ein versehen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 203x hilfreich)

Nun schildere uns doch bitte einmal zusammenhängend die Situation.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> geheim mit meineid

Meineid liegt ja offenbar nicht vor.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
onlineonline
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 6x hilfreich)

womit soll ich anfangen? dem stiefvater ist nicht zu trauen, die ehe war sehr, sehr unglücklich, er teilt nicht gerne - ich möchte nur sicher sein, daß keine krummen geschäfte laufen (ich bin in geschäftsdingen sehr unerfahren), es ist für mich alles sehr undurchsichtig und das bisherige prozedere war merkwürdig, habe den stiefvater jetzt schriftl. gebeten mir ein vollständiges nachlassverzeichnis mit belegen zu schicken, habe noch nichts von ihm gehört - er beschimpft meine verstorbene mutter welche selbst auch sehr erfahrene führungskraft war jetzt plötzlich als diebin, welche vermögen ohne sein wissen transferiert habe, keine ahnung

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
onlineonline
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 6x hilfreich)

mein ziel ist SELBSTÄNDIG über den vollständigen nachlass lediglich AUSKUNFT einzuholen mit belegen. dazu brauche ich eine vollmacht, welche mir LEDIGLICH EINSICHT gewährt oder zur AUSSCHLIEßLICHEN ERMITTLUNG von bank-/sparkonten dient ohne auf diese zugriff zu haben. gibt es da eine möglichkeit?

lb

online,online

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2367
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 203x hilfreich)

Zu diesem Ratschlag neige ich allmählich auch; der/die TE scheint mit der Situation mehr als überfordert zu sein. Vielleicht sollte da tatsächlich besser ein Fachanwalt für Erbrecht eingeschaltet werden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.937 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen