Erbstreit - WANN muss ich ihr den Anteil überhaupt auszahlen?

27. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
geprellter_bock
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbstreit - WANN muss ich ihr den Anteil überhaupt auszahlen?

hallo,

ich habe ein grundstück mit 2 häusern, garage usw usf geerbt.

mein großvater und meine mutter, haben mir dies vererbt.
es exisitert aber noch eine tante.

3/4 von dem ganzen gehören mir, 1/4 (pflichtanteil) meiner tante.

bis vor der sanierung, hatte das ganze keinen großen wert. meine tante versucht mich nun zu erpressen und drängt auf den verkauf, damit sie ihren 1/4 anteil bekommt.

frage:
- muss ich ihrem drängen folgen, damit sie den 1/4 teil bekommt?
- WANN muss ich ihr den anteil überhaupt auszahlen?
- bei der sanierung, hat sie keinen pfennig dazu bezahlt. würde man die sanierung, gegen ihren 1/4 anteil gegenrechnen, hätte sie sogar schulden bei mir. kann ich nun die sanierungskosten, mit ihrer forderung aufrechnen?

- welche rechte habe ich überhaupt, da ich ja 3/4 geerbt habe. kann ich ohne ihr einverständis weiterbauen bzw versicherungen auf das haus abschließen?

mfg

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

muss ich ihrem drängen folgen, damit sie den 1/4 teil bekommt?
Nein, du solltest dich allerding möglichst mir ihr einige. Jeder Eigentümer kann als letzte Möglichkeit die Zwangsversteigerung beantragen (dann wird die gesamte Immo versteigert).

würde man die sanierung, gegen ihren 1/4 anteil gegenrechnen, hätte sie sogar schulden bei mir. kann ich nun die sanierungskosten, mit ihrer forderung aufrechnen?
Das kommt darauf an, was gemacht wurde. Wenn du ohne schriftliche Abmachung mit dem weiteren Eigentümer Geld investiert hast, hast du ggf. ein Problem.

- welche rechte habe ich überhaupt, da ich ja 3/4 geerbt habe.
Ihr könnt nur gemeinsam verfügen. Wenn ihr noch keinen notariellen Auseinandersetzung geschlossen habt, seid ihr nicht zu Bruchteilen im Grundbuch eingetragen, sonder nur "in Erbengemeinschaft".

kann ich ohne ihr einverständis weiterbauen bzw versicherungen auf das haus abschließen?
Du kannst natürlich dein Geld verbauen, allerdings ist das dein Problem. Ihr könnt ihr nur gemeinsam Versicherungen abschließen.

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#2
 Von 
geprellter_bock
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo, danke für deine mühe, dich in meine thematik einzulesen und mir zu helfen.

:)

darf ich dir weitere fragen stellen?

würde man die sanierung, gegen ihren 1/4 anteil gegenrechnen, hätte sie sogar schulden bei mir. kann ich nun die sanierungskosten, mit ihrer forderung aufrechnen?
Das kommt darauf an, was gemacht wurde. Wenn du ohne schriftliche Abmachung mit dem weiteren Eigentümer Geld investiert hast, hast du ggf. ein Problem.

da das hauptgebäude so schlecht dastand. mußte das dach kmplt erneuert werden.

dh:
dachziegel entfernen u entsorgen,
dachstuhl entfernen u entsorgen
kleines stück der grundmauer zurückmauern für neues dach

dabei wurde das haus auf seine maximale bauhöhe um ca 40-50cm durch die grundmauern erhöht.

der dachstuhl wurde neu gemacht. satteldach mit balkonvorsprung.
(habe die gelegenheit genutzt um gleich möglichst viel raum zu erkaufen.)

unterspannbahn (deltafoxx plus)
blau glasierte dachziegel.

welche rechte habe ich überhaupt, da ich ja 3/4 geerbt habe.

Ihr könnt nur gemeinsam verfügen. Wenn ihr noch keinen notariellen Auseinandersetzung geschlossen habt, seid ihr nicht zu Bruchteilen im Grundbuch eingetragen, sonder nur "in Erbengemeinschaft".

puh.
also, mein großvater und meine mutter waren mit mir beim notar und ich hab hier ein notarielles schreiben, wegen den 3/4. mehr weiß ich leider nicht :(


kann ich ohne ihr einverständis weiterbauen bzw versicherungen auf das haus abschließen?
Du kannst natürlich dein Geld verbauen, allerdings ist das dein Problem. Ihr könnt ihr nur gemeinsam Versicherungen abschließen.

ok, verstanden erstmal baustopp.
gemeinsam versicherungen abschließen -interessant!
sie behauptet nämlich, sie hätte hohe finanzielle belastungen und ich soll dafür aufkommen. aber erhalten oder gesehen, habe ich nie einen vertrag!




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#3
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

1/4 gehören doch der Tante zum Zeitpunkt des Erbfalles. Den Wert würde ich ermitteln lassen bzw. nachträglich über Gutachten vor/nach Sanierung bestätigen lassen. Sinnvoll wäre sogar die Übernahme des 1/4-Anteils zum damaligen Wert nach Gutachten - dann gibt es keinen Streß mehr.
Die Baumassnahmen ohne Abstimmung oder Klärung der Verhältnisse sind jedenfalls mutig.
Versicherungen werden auch nur von einem Miteigentümer angenommen, die Auszahlung bei Totalverlust erfolgt aber möglicherweise anteilig an die Eigentümer.

quote:
sie hätte hohe finanzielle belastungen und ich soll dafür aufkommen. aber erhalten oder gesehen, habe ich nie einen vertrag!
was hat das mit dem Erbfall zu tun?

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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#4
 Von 
geprellter_bock
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

das ganze wurde damals von einem notar auf den damaligen wert geschätzt. ich kann also den 1/4 teil genau ausrechnen u belegen. also das hab ich schonmal im sack.

leider fehlt hier die zustimmung von ihr, bzw mir am ende die finanziellen mittel.

meine sanierungskosten, wenn ich sie zu 1/4 beteiligt hätte, wären doppelt so hoch, wie der wert des damaligen anteils.

kann man das gegegeneinander aufrechnen?
ich mein, ohne sanierung = kein haus. sondern vielmehr bauschutt.

wegen: was hat das mit dem erbfall zu tun -DAS frag ich mich auch. die frau ist banane. sie nimmt seit jahrzehnten psychotrope medikamente und hat auch einen "jagdschein".

es könnte alle so einfach sein -.-

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#5
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Vielleicht kommen wir noch einmal auf den Anfang zurück. Dort steht:

quote:
3/4 von dem ganzen gehören mir, 1/4 (pflichtanteil) meiner tante.


Was ist mit dem Pflichtanteil gemeint? Steht die Tante im Grundbuch?

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#6
 Von 
geprellter_bock
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ob sie drin steht, weiß ich leider nicht.

der notar, der damals alles angeleiert hat, hat mir dann nach dem tode meiner mutter geschrieben, dass 3/4 mir gehören. und 1/4 der tante.

mein großvater hätte sie enterben wollen, aber das ging wohl nicht. da dieses 1/4tel der anteil der oma war und diese vor jahren schon verstarb.

also zur erbfolge:
oma + opa (zu je 1/2 anteil).
kinder: 2 töchter (meine mutter und die tante)

mutter verstabr vor kurzem an krebs. tante lebt noch.

oma verstarb vor 10 jahren, somit hatte der großvater seinen 1/2 anteil +
1/4 anteil den er erbte. und das andere 1/4tel ging dann an meine tante.

mein großvater,ich und meine mutter gingen zum notar. großvater und mutter, ließen notariell eintragen, dass bei tode, ich ihre anteile erbe.

was nun auch eintraf.

hilft dies weiter?



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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Ich komme zu folgenden Erbfällen:
1. Oma vor gut 10 Jahren
2. Mutter
3. Opa

Beim 1. Erbfall (Oma) lebten Opa, Mutter und Tante. Es galt vermutlich gesetzliches Erbrecht und es ging allein um die 1/2 der Oma. Die Tante wird vermutlich 1/4 von der Hälfte der Oma geerbt haben. 1/2 der Hälfte ging an den Opa und das letzte 1/4 der Hälfte ging an die Mutter.

Die Tante hat also 1/8 vom ganzen Grundstück.
Die Mutter hatte ebenfalls 1/8 vom ganzen Grundstück.
Der Opa hatte den Rest 3/4 vom ganzen Grundstück.

Mit dem Erbfall der Mutter wird ihr 1/8 auf ihre Erben übertragen. Wer ist das?

Mit dem Erbfall des Opas geht es um die Übertragung von 3/4 des Grundstücks. Sie sind - so verstehe ich das - der Alleinerbe von Opa. Also bekommen Sie auch die 3/4. Die Tante ist die Tochter vom Opa und hat damit einen Pflichtteilsanspruch. Der führt nicht zur Eintragung ins Grundbuch. Sie hätte einen Anspruch in Geld.

Gäbe es kein Testament, würden Sie und die Tante je die Hälfte vom Opa erben - also je 3/8 des Grundstücks. Der Pflichtteilsanspruch wäre der Geldbetrag für 3/16 des Grundstücks.

Falls Sie auch der Alleinerbe Ihre Mutter sind, könnten Sie jetzt zu 7/8 Eigentümer des Grundstücks sein. Die Tante wäre zu 1/8 Eigentümerin und sie hätte einen Anspruch auf Zahlung von 3/16 des Wertes beim Erbfall.

Bevor Sie weiteres Geld investieren, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Sie müssen dringend die Eigentumsverhältnisse klären und die Erbengemeinschaft auflösen. In jedem Fall muss man die Unterlagen einsehen können.

Meine Einschätzung kann richtig oder völlig falsch sein. Allein das von Ihnen verwendete Wörtchen (Pflichtanteil) kann die Rechtslage total verändern. Auch die notariellen Verträge könnten einen anderen als den von Ihnen hier geschilderten (juristischen) Inhalt haben.

Sie tun sich keinen Gefallen, wenn Sie sich hier von Laien helfen lassen, und am Ende viele tausend Euro verlieren.

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#8
 Von 
geprellter_bock
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank für ihre ausführliche antwort herr ra meinecke.

auch bedanke ich mich für die geduld, meiner bedenkzeit als reaktio auf ihre antwort.

ich habe nun meiner tante schriftlich, via einschreiben mehrere angebote unterbreitet.

allerdings, befindet sich das objekt in ungarn.
ich weiß nun selber nicht, nach welchem recht dies gehandhabt wird.

mein großvater ist ungare. meine oma ebenfalls. meine mutter, lebte über 30jahre in deutschland, lehnte allerdings die deutsche staatsbürgerschaft ab.

ich hingegen, habe beide.

ich sehe ein riesen dilemma vor mir....

gruss

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Das ist tatsächlich etwas problematischer. Grundstücke werden in der Regel nach dem Recht des Landes, in dem sie liegen, vererbt.

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