Die Ehefrau hat ein Kind mit in die Ehe gebracht und verstirbt nach 25 Jahren. Die Eheleute haben ein Berliner Testament gemacht.
10 Jahre nach dem Tod der Mutter will das Kind seinen Erbanspruch geltend machen. Bekommt es den Pflichtteil vom gesamten Vermögen (auch des Stiefvaters) oder nur vom damaligen Vermögen der Mutter? Und wieviel.
Fallen dann sämtliche weiteren Erbansprüche gegenüber dem Stiefvater weg?
Das Kind hat den Kontakt zum Stiefvater abgebrochen und soll vom Vermögen des Stiefvaters nichts erben, ist das möglich?
erbt stiefkind auch das vermögen des stiefvaters?
21. Mai 2019
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Frage vom 21. Mai 2019 | 19:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
erbt stiefkind auch das vermögen des stiefvaters?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 21. Mai 2019 | 19:55
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 511x hilfreich)
Zitat10 Jahre nach dem Tod der Mutter will das Kind seinen Erbanspruch geltend machen. Bekommt es den Pflichtteil vom gesamten Vermögen (auch des Stiefvaters) oder nur vom damaligen Vermögen der Mutter? Und wieviel. :
Das Kind hat lediglich Anspruch auf den Pflichtteil des Nachlasses der Mutter. Allerdings ist dieser bereits verjährt.
ZitatFallen dann sämtliche weiteren Erbansprüche gegenüber dem Stiefvater weg? :
Siehe Testament.
ZitatDas Kind hat den Kontakt zum Stiefvater abgebrochen und soll vom Vermögen des Stiefvaters nichts erben, ist das möglich? :
Möglich wäre es.
#2
Antwort vom 21. Mai 2019 | 21:01
Von
Status: Richter (8040 Beiträge, 4510x hilfreich)
Zitat:10 Jahre nach dem Tod der Mutter will das Kind seinen Erbanspruch geltend machen.
Welchen Erbanspruch? Das Kind hatte lediglich einen Pflichtteilsanspruch (Hälfte des gesetzlichen Erbteils) Dieser ist allerdings längst verjährt.
Zitat:Bekommt es den Pflichtteil vom gesamten Vermögen (auch des Stiefvaters) oder nur vom damaligen Vermögen der Mutter? Und wieviel.
Solange der Stiefvater lebt, hat das Kind keine Ansprüche.
#Zitat:Fallen dann sämtliche weiteren Erbansprüche gegenüber dem Stiefvater weg?
Ob das Kind "Erbansprüche" beim Tod des Stiefvaters hat, hängt davon ab, wer als Erbe im "Berliner Testament" benannt. Gesetzliche Ansprüche beim Tod des Stiefvaters hat das Kind nicht.
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