erbt stiefkind auch das vermögen des stiefvaters?

21. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
crissy123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
erbt stiefkind auch das vermögen des stiefvaters?

Die Ehefrau hat ein Kind mit in die Ehe gebracht und verstirbt nach 25 Jahren. Die Eheleute haben ein Berliner Testament gemacht.
10 Jahre nach dem Tod der Mutter will das Kind seinen Erbanspruch geltend machen. Bekommt es den Pflichtteil vom gesamten Vermögen (auch des Stiefvaters) oder nur vom damaligen Vermögen der Mutter? Und wieviel.
Fallen dann sämtliche weiteren Erbansprüche gegenüber dem Stiefvater weg?
Das Kind hat den Kontakt zum Stiefvater abgebrochen und soll vom Vermögen des Stiefvaters nichts erben, ist das möglich?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von crissy123):
10 Jahre nach dem Tod der Mutter will das Kind seinen Erbanspruch geltend machen. Bekommt es den Pflichtteil vom gesamten Vermögen (auch des Stiefvaters) oder nur vom damaligen Vermögen der Mutter? Und wieviel.


Das Kind hat lediglich Anspruch auf den Pflichtteil des Nachlasses der Mutter. Allerdings ist dieser bereits verjährt.

Zitat (von crissy123):
Fallen dann sämtliche weiteren Erbansprüche gegenüber dem Stiefvater weg?


Siehe Testament.

Zitat (von crissy123):
Das Kind hat den Kontakt zum Stiefvater abgebrochen und soll vom Vermögen des Stiefvaters nichts erben, ist das möglich?


Möglich wäre es.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
10 Jahre nach dem Tod der Mutter will das Kind seinen Erbanspruch geltend machen.

Welchen Erbanspruch? Das Kind hatte lediglich einen Pflichtteilsanspruch (Hälfte des gesetzlichen Erbteils) Dieser ist allerdings längst verjährt.
Zitat:
Bekommt es den Pflichtteil vom gesamten Vermögen (auch des Stiefvaters) oder nur vom damaligen Vermögen der Mutter? Und wieviel.

Solange der Stiefvater lebt, hat das Kind keine Ansprüche.
Zitat:
Fallen dann sämtliche weiteren Erbansprüche gegenüber dem Stiefvater weg?
#
Ob das Kind "Erbansprüche" beim Tod des Stiefvaters hat, hängt davon ab, wer als Erbe im "Berliner Testament" benannt. Gesetzliche Ansprüche beim Tod des Stiefvaters hat das Kind nicht.

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