erbteil bzw pflichteil

15. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
victoria2203
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
erbteil bzw pflichteil

hallo,

ich habe ein extrem grosses problem was wahrscheindlich auch bald in einem familienkrieg enden wird.
also ich versuch mal die situation zu schildern.
Österreichischer Fall hoffe ihr könnt mir trotzdem helfen.

beteiligte personen
johannes mittlerweise seit 7 jahren verstorben
elisabeth fast 90 Jahre war mit johannes verheiratet
daraus entstand eine Tochter Silvia 55 Jahre und der (Stief)Sohn von Elisabeth nicht von Johannes -> Gerald 66 Jahre (Anwalt)

Tochter Sivlia heiretet seit 25 Jahren mit Franz 51 Jahre
daraus enstanden 2 gemeinse Kinder
Victoria 23 Jahre u. Anton 25 Jahre

Stiefsohn Gerald verheiratet mit Maria
daraus enstanden 2 gemeinse Kinder
Karina 36 und Andrea 32

Johannes& Elisabeth hatten ein kleines Häuschen und eine Wohnung (x) und eine Wohnung (a)
Elisabeth hatte noch eine eigene Wohnung.

Das Häuschen und die 2 Wohnung bekam Silvia mittels Schenkungsvertrag.
Die Wohnung von Elisabeth bekam Gerald mittels welchen Vertrag ist leider bis dato noch nicht klar.

lt. eines österreichischen Anwalt. lt Erbrecht. (Erbtei)
würden Gerald 25% vom Haus 25% einer Wohnung(x) und 50% der 2tn Wohnung(a) gehörten wenn Elisabeth(90) sterben sollte.


Franz hat in das Haus sehr sehr viel Arbeit Zeit und Geld hineingesteckt um es zu renovieren und es umzubauen. Genauso wie in Wohnung (x) die mittlerweile von Silvia vermietet worden ist und rund 50.000 euro schulden drauf sind.


jetzt wollte ich wissen ob Gerald wirklich einen Anspruch mit diesen Prozentanteilen hat? Sollte Elisabeth sterben. was ich ja nicht hoffe.

wenn gerald anspruch auf auf irendwelche prozentanteile hätte wäre es dann nicht auch möglich das silvia ihr ganzes eigentum häuschen und die 2 wohnunge an die kinder überschreibt hätt er dann noch immer anspruch auf irgendwas? wenn silvia ja eigentlich nix mehr gehören würde?

Oder gibt es für einen Erbteil eine verjährungszeit?

Aber sollte es so sein wäre es echt sehr sehr schlecht für uns.


hoffe ich könnten mir helfen.
lg aus österreich

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

quote:
lt. eines österreichischen Anwalt. lt Erbrecht. (Erbtei)
würden Gerald 25% vom Haus 25% einer Wohnung(x) und 50% der 2tn Wohnung(a) gehörten wenn Elisabeth(90) sterben sollte.


Ich kenne mich zwar mit dem österreichischen Erbrecht nicht aus, aber das glaube ich nicht. Die Immobilien gehören Elisabeth doch gar nicht mehr, warum sollte sich also mit ihrem Tod etwas an den Eigentumsverhältnissen ändern?

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