falsche Auskunft von Anwalt?

28. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
MC.Iglo
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 37x hilfreich)
falsche Auskunft von Anwalt?

Hallo,

folgende Situation:
Großmutter stirbt. Großvater ist schon länger verstorben.
Es gibt nur noch ihren Bruder und ihren einzigen Sohn. Dieser hat in erster Ehe 3 leibliche Kinder. In zweiter noch bestehender Ehe keines.
Der Anwalt sagt nun, dass Ihm und den 3 Enkeln jeweils 50% zustehen. Das kann ich mir aber 1. nicht erklären und 2. nicht vorstellen.
Hat er da wirklich Recht?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49938 Beiträge, 17503x hilfreich)

Wenn kein Testament vorhanden ist, dann ist der einzige Sohn der Goßmutter Alleinerbe.

Enkel werden nur dann zu Erben, wenn der Elterteil, der Kind der Großmuter war, bereits verstorben ist.

Hier sind die Enkel aber die Kinder des noch lebenden Sohnes und damit nicht erbberechtigt.

Der Bruder der Großmutter ist Erbe 2. Ordnung und damit ebenfalls nicht erbberechtigt, da mit dem Sohn ein Erbe 1. Ordnung vorhanden ist.

Die Aussage des Anwaltes ist daher falsch, wenn meine zusätzlich getroffenen Angaben korrekt waren.

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