Hallo zusammen,
wenn von einer Gesamthandgemeinschaft (entstanden aus einer fortgesetzten Gütergemeinschaft) ein Teil des Erbes versilbert (verkauft) wurde und das Geld auf einem Konto liegt, darf dieses dann zeitnah nach den Erbquoten verteilt werden?
Falls "nein":
wenn für das Konto eine eine zweite Person eine Vollmacht hat und er das Geld eigenmächtig nach den Erbquoten verteilt, wie macht er sich dann strafbar?
Wenn der Rest auch noch versilbert ist, muss dann die Verteilung des Geldes notariell festgehalten werden?
Danke
fortgesetzte Gütergemeinschaft - Teilungsreife
5. Juli 2018
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Frage vom 5. Juli 2018 | 01:56
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 6x hilfreich)
fortgesetzte Gütergemeinschaft - Teilungsreife
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#1
Antwort vom 5. Juli 2018 | 09:01
Von
Status: Unbeschreiblich (46241 Beiträge, 16406x hilfreich)
Zitat:wenn von einer Gesamthandgemeinschaft (entstanden aus einer fortgesetzten Gütergemeinschaft) ein Teil des Erbes versilbert (verkauft) wurde und das Geld auf einem Konto liegt, darf dieses dann zeitnah nach den Erbquoten verteilt werden?
Ja, wenn sich alle einig sind.
Zitat:Wenn der Rest auch noch versilbert ist, muss dann die Verteilung des Geldes notariell festgehalten werden?
Nein
#2
Antwort vom 3. August 2018 | 06:37
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 6x hilfreich)
Und wenn ein Erbe gegen eine Teilauseinandersetzung ist und die komplette Auseinandersetzung fordert,
wie sieht es dann aus?
Herzlichen Dank.
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#3
Antwort vom 3. August 2018 | 09:17
Von
Status: Unbeschreiblich (46241 Beiträge, 16406x hilfreich)
Zitat:Und wenn ein Erbe gegen eine Teilauseinandersetzung ist und die komplette Auseinandersetzung fordert, wie sieht es dann aus?
Einen Rechtsanspruch auf eine Teilauseinandersetzung gibt es nicht.
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