Hallo,
habe eine Frage zu den Regeln einer fortgesetzten Gütergemeinschaft.
Meine Großeltern hatten einen Ehevertrag von 1953 geschlossen, in dem die Fortsetzung der Gütergemeinschaft nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
Vor 10 Jahren ist mein Großvater gestorben, bevor er und seine Frau ein Testament beim Notar hinterlegen konnten. Damit ist laut dem Nachlaßgericht automatisch die Gütergemeinschaft fortgesetzt worden mit der Wirkung, daß die beiden Kinder mit jeweils 1/8 des Gesamtgutes im Grundbuch eingetragen wurden und meine Großmutter mit 3/4 (die Hälfte des Großvaters ging somit zur Hälfte auf seine Frau über und die andere Hälfte wurde und den Abkömmlingen verteilt).
Vor 7 Jahren ist nun meine Großmutter gestorben und hat ein handschriftliches Testament hinterlassen, in dem sie den Großteil des Erbes der Tochter hinterlässt, die die Eltern jahrelang gepflegt hat (die andere Tochter wohnt 400km entfernt und ließ sich ca. 1mal pro Jahr blicken...).
Anfang diesen Jahres hat sich die entfernt wohnende Tochter jetzt entschlossen, ihren Pflichtteil geltend zu machen und hat dazu einen Anwalt eingeschaltet, der in einem Brief an uns schreibt, daß die Hälfte, die der Großvater bereits vor 10 Jahren vererbt hat, nicht zum Nachlaß unserer Großmutter gehört, sondern die damalige Hälfte komplett unter den Abkömmlingen gemäß der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt werden muß. Aus der Hälfte der Großmutter würden Pflichtanteilsansprüche gegen die Schwester bestehen.
Dazu also folgende Fragen:
- Kann es tatsächlich sein, daß die Ehefrau die Hälfte, die ihr aus dem Tod des Ehegatten verbleibt und die ihr lt. Grundbuch ja mindestens 2 Jahre gehört hat, nicht vererben kann wie sie will?!? Der Anwalt hat dazu leider keinen konkreten Paragraphen genannt...
- In meinen Augen ist der Pflichtanteilsanspruch schon seit einiger Zeit verjährt, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob vor 7 Jahren ein älteres BGB gegolten hat?!? Lt. der heutigen Version liegt die Verjährungsfrist bei 3 Jahren, und die Testamentseröffnung war kurz nach dem Tod der Großmutter... Weiß irgendjemand, ob ein Anwalt den Beginn der Verjährung irgendwie drücken könnte?!?
- Problematisch könnte sein, daß die Großmutter in ihrem Testament (handschriftlich, aber ohne Datum, sehr knapp gehalten, weil sie sehr zittrig war und nicht mehr gut schreiben konnte...) etwas vererbt hat, was ihr lt. Grundbuch schon nicht mehr komplett gehört hat. Falls die Schwester also die Gültigkeit des Testaments bestreiten würde, wie lange hätte sie dazu Zeit?!?
Wir sind um jeden Ratschlag oder Hinweis sehr dankbar, weil der Streitwert sehr hoch ausfallen könnte und die damit verbundenen Anwaltskosten kennt wahrscheinlich jeder...
Vielen Dank im Voraus und Grüße aus dem Badischen Ländle,
blindie
fortgesetzte Gütergemeinschaft
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



- Kann es tatsächlich sein, daß die Ehefrau die Hälfte, die ihr aus dem Tod des Ehegatten verbleibt und die ihr lt. Grundbuch ja mindestens 2 Jahre gehört hat, nicht vererben kann wie sie will?!? Der Anwalt hat dazu leider keinen konkreten Paragraphen genannt...
Wenn es kein Testament gibt, dann kann das nicht sein.
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Der Pflichtteilsanspruch ist daher verjährt.
Das Testament ist nicht deshalb ungültig, weil sie das Ganze Haus vererbt hat, aber ihr nur 3/4 gehört haben. Das fehlende Datum kann das Testament aber ungültig machen.
Falls das Testament ungültig ist, verjährt das glaube ich erst nach 30 Jahren.
-- Editiert von hh am 17.11.2004 14:21:22
Erstmal vielen Dank für die Antwort...
Trotzdem noch mal eine Frage dazu:
- die generelle Testamentsanfechtungsfrist beträgt meines Wissens 1 Jahr; d.h. hätte sie nicht schon vor einiger Zeit kommen müssen, um die Gültigkeit des Testaments zu bezweifeln?!? Es wurde ja immerhin schon 1997 eröffnet...
- "Wenn es kein Testament gibt, dann kann das nicht sein."
--> leider verstehe ich den Satz (wegen der doppelten Verneinung) nicht ganz :-))
das Problem wäre ja dann: es gibt ein Testament...
Meine Frage war daher, ob meine Großmutter etwas, das ihr lt. Grundbuch gehört, nicht selbst vererben kann, weil sie es aus einer Gütergemeinschaft geerbt hat... Im Testament hat sie ja ihren kompletten Anteil eben einer Tochter vererbt, so wie sie es haben wollte...
Grüße,
blindie
Kompliziert, kompliziert, v.a. da der Anwalt irgendwas von Sondergut und Vorbehaltsgut geschrieben hat, was es meines Erachtens hier nicht gegeben hat...
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