Hallo,
Mein ( groß,groß Cousin seine Mutter und meine Oma waren Cousinen )
mein ,,Cousin;; verstarb im November (kein Testament , keine Kinder , Eltern, Großeltern, mehr und Geschwister gab es weder bei ihm noch bei seinen Eltern , dies geht ja schon auf meine Uhr-Uhr Großeltern zurück)
Ich bekam jetzt vom Nachlassverwalter Post, dass er meine Adresse im Haus gefunden hat und vermutet das wir Verwandt sind, er sagte zu mir am Tel.ob ich das Erbe annehmen will und wenn nicht soll ich zum Gericht das ausschlagen, ich weiß nun nicht ob ich das Ausschlagen muss da ja noch eine groß Tante lebt und noch mehrere Tanten von mir sowie mein Vati.
Der Nachlassverwalter sagte, ja ich weiß gar nicht ob die Erbfolge soweit zurück geht,ich solle lieber ausschlagen sonst hafte ich noch in 30 Jahren dafür.
Geht die Erbfolge soweit zurück?
fragliches Erbe
5. Februar 2019
Thema abonnieren
Frage vom 5. Februar 2019 | 22:01
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 12x hilfreich)
fragliches Erbe
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. Februar 2019 | 04:05
Von
Status: Unbeschreiblich (47622 Beiträge, 16832x hilfreich)
Zitat:Geht die Erbfolge soweit zurück?
Ja, die Erbfolge geht so weit zurück und kann auch noch weiter zurück gehen.
Zitat:da ja noch eine groß Tante lebt und noch mehrere Tanten
Zitat:mir sowie mein Vati.
Dein Vater ist ein Kind der Oma, die mit dem Verstorbenen verwandt ist?
Du bist offenbar über Deine Ururgroßeltern mit dem Verstorbenen verwandt. Direkter Erbe bist Du dann, wenn kein direkter Vorfahre von Di noch lebt, der auch gleichzeitig Abkömmling der Ururgroßeltern ist.
Zitat:ich solle lieber ausschlagen sonst hafte ich noch in 30 Jahren dafür.
Nach so entfernten Erben wird eigentlich nur dann gesucht, wenn das Erbe werthaltet ist. Dass Du 30 Jahre haften musst, ist so auch nicht richtig. Alternativ zur Ausschlagung kann gibt es noch die Nachlassinsolvenz und die Dürftigkeitseinrede. Eine Erbe haftet daher im Regelfall auch dann nicht für einen überschuldeten Nachlass, wenn er das Erbe annimmt.
Aus diesem Grund würde ich nicht vorzeitig das Erbe ausschlagen.
Und jetzt?
Schon
267.976
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
18 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten