geerbte Hausruine / neues Haus kaufen

12. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Sugar432
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
geerbte Hausruine / neues Haus kaufen

Hallo Forum,

durch den Tod meiner Mutter 1988 bin ich - mit weiteren Geschwistern - im Grundbuch als Teilerbe eines abrissfälligen Hauses eingetragen. Mein Vater starb vor einigen Jahren und alle Kinder haben dieses Erbe ausgeschlagen. Ein Erbe nach meinem Vater ist seit 8 Jahren nicht festgestellt. (Was schon allein für mich befremdlich ist).

Ich, wie meine Geschwister, haben keinen Zugang zum Haus. Ein Nachlassverwalter ist vor drei Jahren entlassen worden. Nun erhalte ich regelmäßig Rechnungen und komme nicht an die anteiligen Gelder meiner Geschwister. Jedenfalls nicht ohne den Rechtsweg zu beschreiten.

Ich selbst bin alt und krank genug, dass ich meinen Nachlass regeln muss. Um meinen Erben nach Möglichkeit vor dem Erbteil nach meiner Mutter (eben das idelle Teil der Hausruine) zu verschonen, habe ich meine sämtlichen Geldanlagen in physikalisch vorliegendem Gold umgewandelt das in einem Schließfach liegt und zu dem eine ausgewählte Person Zugriff hat. Mit dem Hintergrund, dass sich diese Person dem Schließfachinhalt bemächtigt und im Nachgang auf mein Erbe verzichtet.

Nun stehe ich selbst allerdings vor einer Situation in der ich ggf. ein Haus kaufen möchte das ich dann selbst nutzen würde.

Welche Möglichkeiten gibt es für mich dieses dann gekaufte Haus aus meiner Erbmasse heraus zu halten - also irgendwie schon zu meinen Lebzeiten an die Person zu geben, die mir als "Erbe" vorschwebt. So, dass diese Person dann auf das offizielle Erbe verzichten kann, aber das Haus erhält und natürlich auch meinen Schließfachinhalt.

Mir ist wirklich jeder Hinweis willkommen

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124033 Beiträge, 40312x hilfreich)

Zitat (von Sugar432):
Welche Möglichkeiten gibt es für mich dieses dann gekaufte Haus aus meiner Erbmasse heraus zu halten

Keine.



Zitat (von Sugar432):
also irgendwie schon zu meinen Lebzeiten an die Person zu geben, die mir als "Erbe" vorschwebt.

Selbst wenn man es kaufen und dann verschenken würde, bleib dazwischen immer noch genug Zeit, dass der Erbfall eintreten könnte.



Zitat (von Sugar432):
Mit dem Hintergrund, dass sich diese Person dem Schließfachinhalt bemächtigt und im Nachgang auf mein Erbe verzichtet.

Das muss sie dann allerdings schon vor dem Tode machen. Und wenn die Schenkung weniger aös 10 Jahre zurückliegt, wird das ganze auch anteilig zur Erbmasse gerechnet.



Zitat (von Sugar432):
Ich, wie meine Geschwister, haben keinen Zugang zum Haus.

Warum nicht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8238 Beiträge, 4558x hilfreich)

Zitat (von Sugar432):
...habe ich meine sämtlichen Geldanlagen in physikalisch vorliegendem Gold umgewandelt das in einem Schließfach liegt und zu dem eine ausgewählte Person Zugriff hat. Mit dem Hintergrund, dass sich diese Person dem Schließfachinhalt bemächtigt und im Nachgang auf mein Erbe verzichtet.

Wenn der Erbe das Gold aus dem Schließfach nimmt, hat dieser das Erbe angenommen. Eine Ausschlagung ist nicht mehr möglich. Man kann sich nicht die Rosinen rauspicken und den Rest ausschlagen.
Zitat:
Welche Möglichkeiten gibt es für mich dieses dann gekaufte Haus aus meiner Erbmasse heraus zu halten - also irgendwie schon zu meinen Lebzeiten an die Person zu geben, die mir als "Erbe" vorschwebt. So, dass diese Person dann auf das offizielle Erbe verzichten kann, aber das Haus erhält und natürlich auch meinen Schließfachinhalt.

Gehört die "Person" zu den gesetzlichen Erben oder ist diese nicht verwandt?

-- Editiert von User am 12. November 2023 20:15

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48380 Beiträge, 17070x hilfreich)

Zitat (von Sugar432):
Mit dem Hintergrund, dass sich diese Person dem Schließfachinhalt bemächtigt und im Nachgang auf mein Erbe verzichtet.


Du möchtest also Deine Erben zu einer Straftat anstiften oder wie ist das zu verstehen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sugar432
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Du möchtest also Deine Erben zu einer Straftat anstiften oder wie ist das zu verstehen?


Nein, ich möchte einfach den Anteil der Ruine nicht in meiner Erbmasse, Also nur mein Geld und Gold weitergeben.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(408 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von Sugar432):
Nein, ich möchte einfach den Anteil der Ruine nicht in meiner Erbmasse...


Veranlasse eine Teilungsversteigerung. Dann bist du die Ruine los.

Signatur:

- car4000 -

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48380 Beiträge, 17070x hilfreich)

Zitat (von Sugar432):
ich möchte einfach den Anteil der Ruine nicht in meiner Erbmasse,


Dann sollte man den eigenen Anteil oder auch die ganze Ruine verkaufen, verschenken oder versteigern.

Das ist zwar in der beschriebenen Situation mit diversen Schwierigkeiten verbunden, aber nicht unmöglich.

Zitat (von Sugar432):
Mit dem Hintergrund, dass sich diese Person dem Schließfachinhalt bemächtigt und im Nachgang auf mein Erbe verzichtet.


Das würde jedenfalls den Straftatbestand der Unterschlagung (§ 246 StGB) erfüllen, wenn die Erben das so machen, wie Du es in der Sachverhaltsdarstellung beschrieben hast.

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