gemeinsames Haus wie vererben?

23. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Rose 5
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)
gemeinsames Haus wie vererben?

Mein erster Versuch hat wohl Nicht geklappt. Wie schon geschrieben wohne ich von meinem Mann getrennt, jeder in eigener Wohnung im gemeinsamen Haus, das jedem hälftig gehört. Jeder hat 3 Kinder eins davon gemeinsam. Möchte ein Testament schreiben und meine Kinder prozentual als Erben benennen, da eine Teilungserklärung nicht zustande kommt. Da aber mein noch Ehemann pflichtteilberechtigt ist, weiß ich nicht wie man das formulieren kann. Sollte ich vor ihm versterben und er sich weigert das Haus zu verkaufen, wie können die Kinder ihr Erbe erhalten? Könnte er einfach in meine höherwertige Wohnung wechseln? Ich finde die Situation sehr kompliziert und weiß mir keinen Rat. Kann mir jemand helfen? Vielen Dank MfG Rose

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat:
Da aber mein noch Ehemann pflichtteilberechtigt ist,


Hast Du noch keinen Scheidungsantrag eingereicht?

Es ist richtig, dass die Kinder erst einmal nur einen prozentualen Anteil am Haus erben und damit kein Auszahlungsanspruch verbunden ist. Wenn es nicht anders geht, dann kann man jedoch eine Auszahlung über eine Teilungsversteigerung erzwingen.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4507x hilfreich)

Zitat:
Mein erster Versuch hat wohl Nicht geklappt. Wie schon geschrieben wohne ich von meinem Mann getrennt, jeder in eigener Wohnung im gemeinsamen Haus, das jedem hälftig gehört.

Wenn Euch das Haus je zur Hälfte gehört, gehört jedem die Hälfte an jedem Quadratmeter des Hauses.
Zitat:
Könnte er einfach in meine höherwertige Wohnung wechseln?

Nein, über die Nutzung des Hauses müssten sich alle Eigentümer einig sein.

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#3
 Von 
Rose 5
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Möchte mich für Eure Antworten bedanken. Die Scheidung habe ich nicht eingereicht weil er das Haus nicht verkaufen will und jeden Versuch boykottiert, und eine Teilingsvesteigerung wollte ich nicht, weil der Verlust zu hoch ist. Das Haus ist nicht belastet und ermöglicht jeden kostengünstig zu wohnen.Deshalb bleibt die Frage, wie vererben so das die Kinder es auch erhalten. Wenn ich es richtig verstanden habe, müssen dann die Kinder eine Teilungsvesteigerung veranlassen oder warten bis der andere auch verstorben ist. Habt vielen Dank MfG Rose

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4507x hilfreich)

Zitat:
Die Scheidung habe ich nicht eingereicht weil er das Haus nicht verkaufen will und jeden Versuch boykottiert, und eine Teilingsvesteigerung wollte ich nicht, weil der Verlust zu hoch ist.

??? Durch eine Scheidung ändert sich an den Eigentumsverhältnissen überhaupt nichts! Das Haus hat mit der Scheidung nichts zu tun.

Sobald die Scheidung eingereicht wurde und die Voraussetzungen für eine Scheidung gegeben sind, hat der Ehegatte keinen Pflichtteilsanspruch mehr.

-- Editiert von cruncc1 am 24.03.2015 20:53

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#5
 Von 
Rose 5
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,möchte mich für die Antwort bedanken und werde umgehend handeln. Sind seit 7 Jahren getrennt. was ist, wenn ich später nach der Scheidung verkaufen muss z. B.weil eine Heimunterbringung nötig geworden ist oder eines der Kinder mich zu sich nimmt? Geht das nur über eine Teilungsversteigerung? MfG Rose

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4507x hilfreich)

Da vermutlich keiner einen Bruchteil an einer Immo kauft, ja.

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#7
 Von 
Rose 5
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke. Dann ist eine Teilungsversteigerung jederzeit möglich. Das würde aber auch bedeuten das,wenn mein Mann vor mir verstirbt, seine Erben ebenfalls eine Teilungsversteigerung erwirken können und ich dann die Wohnung räumen müßte, da eine Auszahlung g nicht möglich wäre. Alles unsicher! Oder gibt es eine Möglichkeit einen Auszug zu verhindern? Vielen Dank MfG Rose

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rose 5
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke. Dann ist eine Teilungsversteigerung jederzeit möglich. Das würde aber auch bedeuten das,wenn mein Mann vor mir verstirbt, seine Erben ebenfalls eine Teilungsversteigerung erwirken können und ich dann die Wohnung räumen müßte, da eine Auszahlung g nicht möglich wäre. Alles unsicher! Oder gibt es eine Möglichkeit einen Auszug zu verhindern? Vielen Dank MfG Rose

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