Hallo,
mein Vater ist verstorben und hat ein Konto in Spanien hinterlassen. Darauf befindet sich seid anfang des Jahres der Verkaufserlös einer spanischen Immobilie. Kurz vor seinem Tod hat er meinen Bruder als 2ten Kontoinhaber eintragen lassen.
Rechtlich dürfte meinem Bruder die Hälfte des Kontos gehören?
Ist der Geldeingang auf dem Konto endscheident oder muss für diesen Anspruch eine seperate Schenkung vorliegen?
Ist sonst etwas dabei zu beachten??
Danke
Golfadin
gemeinsames Konto in Spanien
9. August 2004
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Frage vom 9. August 2004 | 09:40
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
gemeinsames Konto in Spanien
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 9. August 2004 | 11:27
Von
Status: Praktikant (679 Beiträge, 105x hilfreich)
Ist der Bruder wirklich 2.Kontoinhaber (für mich klingt das ungewöhnlich)? Oder hat er nur eine Verfügungsberechtigung für das Konto? Wenn er nur über das Geld verfügen darf, dann gehört es ihm noch lange nicht.
#2
Antwort vom 27. März 2021 | 11:12
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 1x hilfreich)
Es ist wichtig zu wissen, ob der Bruder Mitinhaber des Kontos (Titular) oder als Verfügungsberechtigter (Autorizado) eingetragen ist. Als Mitinhaber kann er über 50% des Saldos verfügen. Für den Rest benötigt er einen Erbschein. Als Verfügungsberechtigter kann über das ges. Konto verfügen. In der Praxis würde man hier das Konto sofort leerräumen (nicht auflösen) bevor das Ableben des Inhabers bekannt wird.
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