Hallo, meine Oma hat meiner Mutter 1992 ein Haus mit Grundstück übertragen, dafür lebenslanges Wohnrecht und Versorgung. 1998 mußte Oma ins Pflegeheim, Mehrkosten zahlt meine Mutter. Sozialamt beruft sich nun darauf, daß meine Oma, deren Vormund meine Mutter geworden ist, die Rücknahme der Schenkung, damit nicht das Sozialamt für die Heimunterbringung aufkommen muß. Wie lange kann denn eine Schenkung zurückgefordert werden?
gemischte Schenkung Rückforderung
31. Mai 2002
Thema abonnieren
Frage vom 31. Mai 2002 | 19:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
gemischte Schenkung Rückforderung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 15. Mai 2003 | 15:16
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
hallo,
dieser beitrag hat mich sehr interessiert und ich möchte gerne mehr darüber wissen, wie die sache ausging. habe ähnlichen fall: schenkung 1992 erhalten mit teilvermessung in 2000. oma nun seit 2001 im pflegeheim. nun wird schenkung zurückgefordert obwohl andere verwandten im jahr 1999 und 2000 mehrere grundstücke übertragen bekamen. wer ist nun reif?
#2
Antwort vom 20. August 2003 | 22:04
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo!
Alle Schenkungen, die 10 Jahre zurückliegen, können berücksichtigt werden!
Erst wenn dieser Wert (Betrag) aufgebraucht ist, zahlt das Sozialamt.
Gruss
DrRecht
Und jetzt?
Schon
266.685
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten