gemischte Schenkung Rückforderung

31. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
Feig
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
gemischte Schenkung Rückforderung

Hallo, meine Oma hat meiner Mutter 1992 ein Haus mit Grundstück übertragen, dafür lebenslanges Wohnrecht und Versorgung. 1998 mußte Oma ins Pflegeheim, Mehrkosten zahlt meine Mutter. Sozialamt beruft sich nun darauf, daß meine Oma, deren Vormund meine Mutter geworden ist, die Rücknahme der Schenkung, damit nicht das Sozialamt für die Heimunterbringung aufkommen muß. Wie lange kann denn eine Schenkung zurückgefordert werden?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Poppel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
dieser beitrag hat mich sehr interessiert und ich möchte gerne mehr darüber wissen, wie die sache ausging. habe ähnlichen fall: schenkung 1992 erhalten mit teilvermessung in 2000. oma nun seit 2001 im pflegeheim. nun wird schenkung zurückgefordert obwohl andere verwandten im jahr 1999 und 2000 mehrere grundstücke übertragen bekamen. wer ist nun reif?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DrRecht
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!

Alle Schenkungen, die 10 Jahre zurückliegen, können berücksichtigt werden!
Erst wenn dieser Wert (Betrag) aufgebraucht ist, zahlt das Sozialamt.

Gruss
DrRecht

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