genutztes Flurstück beim Kauf nicht im Grundbuch geändert

9. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Victor Laszlo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
genutztes Flurstück beim Kauf nicht im Grundbuch geändert

Im Zuge der Datenerfassung für die Neuberechnung der Grundstückssteuer habe ich festgestellt, dass im Schreiben eines von 5 Flurstücken fehlt. Ich habe die Dateneingabe online über meinen Elster-Account für meinen Vater gemacht. Es handelt sich um Gartenland . Mein Vater ist der Besitzer der eigentlich gedachten 5 Flurstücke. Das besagte fünfte Flurstück wurde später von meinem Großvater dazugekauft. Über die Hotline des Finanzamtes wurde mir sehr gut geholfen, daher bat ich die Dame dann noch mal nachzusehen wer beim Grundbuchamt als Besitzer eingetragen ist. Es war die Dame deren Name mir als Verkäuferin an meinen Großvater bekannt ist. Der Verkauf erfolgte 1963. Seit dieser Zeit nutzen wir auch dieses fünfte Flurstück zusammen mit den anderen vieren. Mein Vater hat jedes Jahr im Rathaus die Grundstückssteuer bezahlt. Auf welcher Grundlage diese erhoben wurde war uns beiden bislang nicht bekannt. Ich tendiere zwar dazu alles stillschweigend weiter zu führen, habe aber trotzdem ein paar Frage. Kann es passieren, dass im Zuge der Neubemessung Grundstückssteuer herauskommt, dass sich keiner für das Flurstück verantwortlich fühlt ? Soweit ich weiß hatte die Verkäuferin keine Angehörigen. Müsste ich mich in einem solchen Fall sprichwörtlich vom Acker machen oder gar eine Strafe für die unrechtmäßige Nutzung zahlen ? Soweit ich weiß existiert nur ein auf einem Stück Papier selbst verfasster Kaufvertrag. Damit kann ich das Flurstück auch wenn mein Vater Alleinerbe meines Großvaters war ja sicher nicht über einen Notar auf seinen Namen umschreiben lassen. So wieder Fall aussieht würde ohne Nachkommen nach 59 Jahren sicher dann das Land Eigentümer des Flurstücks werden. Ich habe gehört, dass derjenige, der 30 Jahre lang die Grundstückssteuer bezahlt hat auch der Eigentümer werden kann. Sollte sich herausstellen, dass wir wie es aussieht aber nicht die Steuer bezahlt habe, kann ich diese komplett nachzahlen ? Desweitere haben meine bisherigen Recherchen ergeben, dass wenn das Flurstück an das Land fällt wohl die Möglichkeit besteht durch einen vom Gericht bestellten Nachlassverwalter das Flurstück zu verkaufen. Ist das richtig und hätte ich als einer von 2 Nachbarn ein Vorkaufrecht, welches sich durch die langjährige Nutzung gegenüber dem anderen Nachbarn zu meinen Gunsten auswirkt.

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5 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16841x hilfreich)

Zitat (von Victor Laszlo):
Soweit ich weiß existiert nur ein auf einem Stück Papier selbst verfasster Kaufvertrag.


Also wurde das Grundstück gar nicht wirksam an Deinen Großvater verkauft. Es gehört somit den Erben der Dame und im Zweifel dem Staat.

Zitat (von Victor Laszlo):
Müsste ich mich in einem solchen Fall sprichwörtlich vom Acker machen oder gar eine Strafe für die unrechtmäßige Nutzung zahlen ?


Nein

Zitat (von Victor Laszlo):
Ich habe gehört, dass derjenige, der 30 Jahre lang die Grundstückssteuer bezahlt hat auch der Eigentümer werden kann.


Gemeint ist hier wohl die Ersitzung des Grundstücks nach § 927 BGB. Es ist denkbar, dass hier ein derartiger Fall vorliegt.

Zitat (von Victor Laszlo):
Desweitere haben meine bisherigen Recherchen ergeben, dass wenn das Flurstück an das Land fällt wohl die Möglichkeit besteht durch einen vom Gericht bestellten Nachlassverwalter das Flurstück zu verkaufen. Ist das richtig und hätte ich als einer von 2 Nachbarn ein Vorkaufrecht, welches sich durch die langjährige Nutzung gegenüber dem anderen Nachbarn zu meinen Gunsten auswirkt.


Das ist richtig, jedoch besteht kein solches Vorkaufrecht.

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#2
 Von 
Victor Laszlo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Besten Dank für die schnelle Antwort. Eine Frage beleibt. Wenn es sich dem Namen nach um die Ersitzung des Grundstücks handelt kann ich wahrscheinlich nicht mit einer einmaligen Nachzahlung der letzten 30 Jahre Grundstückssteuer das Flurstück erwerben.

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#3
 Von 
Victor Laszlo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach so dein "Nein" bezieht sich sicher auf den zweiten Teil meiner Frage mit der Strafe. Wenn es rauskommt darf ich doch bestimmt das Flurstück nicht mehr nutzen. Das entweder sofort oder spätestens dann wenn es laut Grundbuch dem Land gehört.

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#4
 Von 
Victor Laszlo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Würde überhaupt aufgrund einer Anfrage meinerseits das Grundbuchamt den Sachverhalt klären, denn das Flurstück gehört uns ja nicht.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16841x hilfreich)

Zitat (von Victor Laszlo):
Ach so dein "Nein" bezieht sich sicher auf den zweiten Teil meiner Frage mit der Strafe.


Richtig.

Zitat (von Victor Laszlo):
Wenn es rauskommt darf ich doch bestimmt das Flurstück nicht mehr nutzen.


Das ist nochmal eine gesonderte Rechtsfrage, die ich nicht einfach mit ja beantworten würde.

Zitat (von Victor Laszlo):
Würde überhaupt aufgrund einer Anfrage meinerseits das Grundbuchamt den Sachverhalt klären, denn das Flurstück gehört uns ja nicht.


Was soll denn das Grundbuchamt klären?

Wenn Eigenbesitz nach § 927 BGB geltend gemacht wird, dann ist ein Aufgebotsverfahren erforderlich, das beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen ist.

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