gerechte Erbverteilung

14. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
pommes123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
gerechte Erbverteilung

Guten Tag an alle!
Würde mal gerne eure Meinung zu folgendem Fall hören, vielleicht hat ja jemand von euch sowas schon mal erlebt:
In einer befreundeten Familie von mir ist vor kurzem der Opa gestorben, seine Frau ist auch nicht mehr am leben. Dieser Opa hat insgesamt 4 Kinder, lebte aber alleine in seinem Haus. Mit 2 seiner Kinder hatte er seit Jahren einen Streit und kaum bzw. nie Kontakt. Das 3. Kind hat sich auch nie wirklich um ihn gekümmert. Nur ein Kind von ihm hat sich jeden Tag um ihn gekümmert; ihn z.B. jeden Tag ins Krankenhaus gefahren um eine spezielle Behandlung zu bekommen und solche Sachen. Das Kind hatte auch sämtliche Vollmachten zu seinen Konten, um ihn bei all diesen Dingen die Arbeit abnehmen zu können. Nun war es leider so, dass kein schriftliches Testament gemacht wurde, er hatte es zwar immer vor, aber nunja, leider kam es nicht mehr dazu. (er wollte die Hilfe des Kindes damit belohnen, den größten Teil seines Vermögens auf das Kind zu übertragen)
Da ein solches Testament nun nicht besteht, wird sein Vermögen so verteilt, dass jedes Kind den gleichen Teil bekommt (so ist es doch, oder?). Nun meine eigentliche Frage: Kann das "hilfreiche" Kind einen höheren Teil verlangen oder einklagen, als die anderen bekommen? Schließlich haben sich die anderen 3 nie um ihn gekümmert und bekommen für´s nix tun den selben Anteil, als das 4.Kind. Was ich nicht fair finde...aber gut, das interessiert ein gericht sicher nicht...
Ich freue mich auf eure Antworten
LG

pommes123

-- Editiert von pommes123 am 14.11.2007 20:54:57

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 613x hilfreich)

Auf Grund von § 2057 a BGB kann das betreffende Kind einen Ausgleich für seine Leistungen bekommen. Wäre aber besser gewesen, der Opa hätte ein Testament gemacht. Schade.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Exitone
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 21x hilfreich)

Bei der Anzahl der Kinder ist es sogar eher umgedreht, das der sich kümmernde weniger bekommt als die, die sich nicht kümmern.
Dieses ist sogar Statistisch bewiesen. Ein Erbstreit ist in solch einer Konstelation nicht selten.

Gruß EXE

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael!
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

aber wenn er die Vollmachten zu den Konten hatte , gehört das Geld auf den Konten dann nicht eigentlich ihm?

Und wenn nicht: was wäre geschehen ,wenn er kurz nach dem Ableben alles Bargeld abgehoben hätte?

-- Editiert von Michael! am 17.11.2007 00:36:07

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 613x hilfreich)

Vollmacht bedeutet nicht, dass dem Bevollmächtigten das Geld gehört. Wenn er das Geld abhebt, muss er es den anderen Erben erstatten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48381 Beiträge, 17070x hilfreich)

Auch mit einer Kontovollmacht darf das Geld nicht zu eigenen Gunsten abgehoben werden.

Wer das vorsätzlich zum Nachteil anderer macht, der begeht sogar den Straftatbestand der Unterschlagung.

Wenn er also kurz nach dem Ableben das Konto leer räumt, muss er also neben der Erstattung des Geldes auch noch mit einer Strafanzeige rechnen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.138 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.564 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen