geschwister streit...

27. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
klangforscher
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
geschwister streit...

hallo,
es gibt ein haus sagen wir mal 100000€ wert, zwei geschwister, ein geschwister teil nennen wir es mal y wohnt in dem haus mit den eltern. die eltern haben ein firma, keine gmbh, also wird das haus auf y überschrieben, verkauft oder was man da noch so machen kann. jetzt kommt x der zweite teile der geschwister ins spiel. mit x wird jetzt vereinbart das y 25000€ jetzt zahlt und 25000€ wenn y`s lebensversicherung in ca 15 jahren ausgezahlt wird. so das beide geschwister glücklich sind... ein jahr später läufts mit der firma nicht so gut und y gibt nicht x das geld sondern den elter. was x total verstehen kann und es wird mit x vereinbart das das geld in ca 2-4jahren auf sein konto ist. hat x nätürlich zugestimmt geld ist ja nicht alles familie und so.naja... nun kommt es dazu das x sich nicht mehr so gut mit y und den eltern versteht und es kommt zum streit gespräch. und x erfährt jetzt,nach drei jahren, das er kein geld nicht bekommt.
x ist sauer was kann er machen?
steht ihm gesetzlich überhaupt was zu(den plichtteil lassen wir mal aussen vor) oder hat x erst anspruch auf die kohle wenn x`s elter tod sind?
was ist wenn y das haus für ein obligatorischen euro gekauft hat?hat x dann pech und y freut sich oder wie ist das zu behandel auch für die zukunft zwecks erbe .wird das haus dann noch eingerechnet oder zählt das dann wie verkauft...gibts da eine verjährungs frist???
oder ist das so geregelt das wenn y das erbe jetzt schon antritt also zu lebzeiten der elter sprich das haus erbt y an x die hälft vom wert auszahlen muss?

hat jemand ne idee? bin da gerade ein bischen überfragt wie sich das verhält.
falls irgendwas unverständlich ist sagt bescheid dann formuliere ich es anders und auchtet bitte nicht so auf rechtschreibung und gramatik das war noch nie so meine stärke.LRS
mfg;-)

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 79x hilfreich)

quote:
jetzt kommt x der zweite teile der geschwister ins spiel. mit x wird jetzt vereinbart das y 25000€ jetzt zahlt und 25000€ wenn y`s lebensversicherung in ca 15 jahren ausgezahlt wird. so das beide geschwister glücklich sind...


Sehr schön!
Wie fand diese Vereinbarung statt? Die Parteien auch nennen(?)


0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
klangforscher
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:



die vereinbarung fand mündlich in einem gespräch zwischen x,y und den eltern statt ohne schriftliche form.ist ja familie den sollte man ja vertrauen können!
nochmal kurz zum inhalt y sollte x 25000€ jetzt und 25000€ in 15jahren zahlen. oder was meinst du mit pateien benennen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47454 Beiträge, 16800x hilfreich)

Leider bedarf so eine Vereinbarung (Schenkungsversprechen) der notariellen Beurkundung, so dass Du Dich nicht auf eine mündliche Vereinbarung berufen kannst.

Derzeit steht dem X daher gesetzlich nichts zu. Auch in die Berechnung des Pflichtteils geht der Hauswert nur mit einem um 10% pro Jahr geminderten Wert ein (neues Recht ab 2010). Einen Pflichtteilsanspruch gibt es aber sowieso nur dann, wenn mindestens ein Elternteil verstirbt.

Sinnvoll wäre es gewesen, diese Vereinbarung in den notariellen Übetragungsvertrag der Eltern an Y mit aufzunehmen. Warum ist das eigentlich nicht erfolgt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
klangforscher
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

das heißt nach 10jahren gleich 100% ist das haus komplett aus dem erbvermögen?ja warum nicht weil man seiner familie eigentlich vertauern sollte.
was ist wenn y das haus von den eltern abgekauft hat?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47454 Beiträge, 16800x hilfreich)

quote:
ja warum nicht weil man seiner familie eigentlich vertauern sollte.


Mit fehlendem Vertrauen hat es aus meiner Sicht wenig zu tun, wenn man etwas, was eigentlich selbstverständlich sein sollte in einen Vertrag aufnimmt, der ohnehin notwendig ist.

quote:
was ist wenn y das haus von den eltern abgekauft hat?


Wenn ein angemessener Kaufpreis geflossen ist, dann gibt es sowieso keine Grundlage für irgendwelche Ansprüche, nicht einmal im moralischen Sinn.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
klangforscher
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Wenn ein angemessener Kaufpreis geflossen ist, dann gibt es sowieso keine Grundlage für irgendwelche Ansprüche, nicht einmal im moralischen Sinn.


was ist wenn da nur ein euro bezahlt wurde?

[quoteMit fehlendem Vertrauen hat es aus meiner Sicht wenig zu tun, wenn man etwas, was eigentlich selbstverständlich sein sollte in einen Vertrag aufnimmt, der ohnehin notwendig ist.


wieso ist der vertrag den nötig vielleicht kann x ja auf diese sein recht in moralischer hinsicht noch anbringen...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7994 Beiträge, 4497x hilfreich)

#was ist wenn da nur ein euro bezahlt wurde?#
Das wäre dann eine Schenkung und x hätte ggf. m Todesfall einen Pflichtteilsergänzungsanspruch.

#wieso ist der vertrag den nötig vielleicht kann x ja auf diese sein recht in moralischer hinsicht noch anbringen...#
Weshalb dies notariell beurkundet sein sollte, erlebt x ja jetzt, da er keinerlei Ansprüche hat.

Moral steht nicht im Gesetz, daraus kann man keine Rechte ableiten,

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
klangforscher
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

#was ist wenn da nur ein euro bezahlt wurde?#
#Das wäre dann eine Schenkung und x hätte ggf. m Todesfall einen Pflichtteilsergänzungsanspruch.#

und da gibt es kein verjährungsfrist?

#Mit fehlendem Vertrauen hat es aus meiner Sicht wenig zu tun, wenn man etwas, was eigentlich selbstverständlich sein sollte in einen Vertrag aufnimmt, der ohnehin notwendig ist.#

darauf war das notwendig bezogen. gibt es eine pflicht solch einen vertrag zu machen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7994 Beiträge, 4497x hilfreich)

#und da gibt es kein verjährungsfrist?#
Nein, die Eltern können mit ihrem Eigentum zu Lebzeiten tun und lassen was sie wollen.

#gibt es eine pflicht solch einen vertrag zu machen?#
Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 79x hilfreich)

quote:
die eltern haben ein firma, keine gmbh


Einen Pflichtteilsergänzungsanspruch i.V.m. dieser Schenkung, wird wahrscheinlich nicht geben, da die Schenkung hier (vor 3 Jahre lief die Firma anscheinend gut) nicht übermäßig war.








0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47454 Beiträge, 16800x hilfreich)

quote:
und da gibt es kein verjährungsfrist?


Ein Pflichtteilergänzungsanspruch kann in diesem Fall nur geltend gemacht werden, wenn mindestens ein Elternteil innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung verstirbt. Wenn beide Elternteile dann noch leben, gibt es keine rechtlichen Ansprüche.

quote:
gibt es eine pflicht solch einen vertrag zu machen?


Nein, eine Pflicht gibt es nicht. es gibt aber auch keinen Grund, so einen Vertrag nicht zu machen.

Die Klausel kann in den ohnehin notwendigen Übertragungsvertrag eingearbeitet werden und führt daher weder zu einem nennenswerten Zusatzaufwand, noch zu Zusatzkosten. Weder für Eltern, noch für y gibt es einen Grund (auch keinen moralischen), die Aufnahme dieser Klausel zu verweigern, wenn sie den Inhalt Ernst meinen. Aus meiner Sicht ist es sogar geradezu eine Pflicht mindestens von seiten der Eltern, darauf zu bestehen, dass diese Klausel aufgenommen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
klangforscher
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

dann gebt x doch mal einen guten rat(agumente) wie er y u. die elter davon überzeugen kann das mit in den übertragungsvertrag aufzunehmen.weil sie sich ja nicht mehr so grün sind ist schon fast rot;-)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 79x hilfreich)


Mit denen reden, die wolten ja im Anfang, das du 50% genau wie deine Schwester bekommen. Das sprecht für faire Eltern und gute Chancen noch.




0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
klangforscher
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

reden ist sso eine sache x braucht agumente...?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.480 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen